Beiträge von Hoppetante

    Also bei meiner Schule ist es absolut unüblich den Schülern im Detail zu erklären, warum sie genau welche Note bekommen haben. Wir haben sogar auf Initiative der Schulleitung mal im Kollegium besprochen, das explizit nicht zu tun, damit wir uns im Zweifelsfall nicht angreifbar machen. Wenn die Schüler es nicht genau wissen, wird auch weniger diskutiert. Ich fühle mich ganz wohl damit und möchte mir da auch nicht zu sehr in die Karten schauen lassen, denn das macht nur Arbeit. Ich habe den Eltern jetzt allgemein geantwortet, dass für eine sehr gute Leistung die Erwartungen übertroffen werden müssen und das bei ihrem Sohn eben nicht der Fall war, eine gute Leistung aber auch ein Ergebnis ist, auf das man stolz sein kann. Hoffentlich geben sie sich damit zufrieden.

    Ja, der Schüler kam zu mir und fragte konkret, was zu einer 1 notwendig gewesen wäre. Ich sagte ihm auch, dass ich für eine 1 etwas außergewöhnliches erwarte, etwas mit dem er die Erwartungen übertroffen hätte, welches ich aber in dem Bericht nicht gefunden habe. Nach Kriterienkatalog hat er die Erwartungen zu 100% erfüllt.


    Bisher habe ich es aber so gehandhabt, dass dies für eine 1 nicht ausreichend ist, weil dazu eben noch etwas mehr nötig ist, welches über die Erwartungen hinausgeht. Was das aber in jedem Einzelfall konkret sein muss, darauf hatte ich keine Antwort und habe sie jetzt auch nicht. Das mache ich nach Bauchgefühl. Nun also die Rückfrage der Eltern, die mich generell ins Grübeln gebracht hat: Ist mein Ansatz generell falsch und ich soll wenn jedes Kriterium des Bewertungskatalog erfüllt ist die 1 geben? Die Meinungen hier im Thread gehen diesbezüglich gehen ja auch auseinander.

    Ja, es gibt schon Kriterien an meiner Schule. Aber die sind nicht so spezifisch, als dass man wirklich eine sehr gute von einer guten Leistung abgrenzen könnte. Ich habe das daher bisher immer so nach Bauchgefühl gemacht, auch abhängig davon wie sich der Schüler im Praktikum selbst so benommen hat, unabhängig vom Bericht. Wobei dieses Kriterium im Katalog gar nicht auftaucht.


    Letztlich läuft es auf die Frage hinaus: Müssen wir immer haarklein alle Noten begründen können, die wir so geben? Ich habe mich als Schüler nie so angestellt, wenn eine Note gegeben wurde, habe ich die nie hinterfragt, sondern akzeptiert...andere Zeiten :-(.

    Hallo,


    nach mehr als 20 Jahren Schuldienst ist mir etwas passiert, von dem ich nicht genau weiß, wie ich damit umgehen soll. Von den Eltern eines Schülers (9. Klasse) habe ich eine Aufforderung bekommen konkret zu begründen (im Sinne von: Was hätte er konkret besser machen müssen), warum denn der Praktikumsbericht ihres Sprösslings nur mit gut statt mit sehr gut bewertet wurde.


    Muss ich wirklich haarklein erklären können, warum ich dem Kind nun keine 1, sondern nur eine 2 gegeben habe? Niemand wollte bisher von mir wissen, was nun genau den Unterschied zwischen einer guten und einer sehr guten Leistung ausmacht. Die allgemeinen Bewertungskriterien für diese Art von Leistungen sind nicht so klar, als dass man in dem konkreten Fall nicht auch eine 1 geben hätte können. Ich habe das nun nicht getan, aber muss ich mich wirklich in jedem Einzelfall dafür rechtfertigen? Ich meine, wenn es zwischen 4 und 5 steht könnte ich es verstehen, aber zwischen 1 und 2? Es ist schließlich nur ein Praktikumsbericht...


    Was meint ihr?:rose:

    Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten, auch wenn ich erhofft hatte, dass sie anders ausfallen;). Eine Rückfrage hätte ich noch: Wenn ich 5 Jahre jedes Jahr brav meinen Antrag stelle, muss der letzte davon genehmigt werden. So weit so klar. Wenn ich aber zwischenzeitlich ein Jahr den Antrag nicht gestellt habe, beginnen die 5 Jahre dann neu zu laufen, oder muss immer der 5. Antrag genehmigt werden, egal ob es eine "Antragslücke" gegeben hat?

    Hallo,


    ich bin verbeamteter Lehrer an einer Realschule in NRW, möchte mich gerne versetzen lassen und habe dazu letztes Jahr einen Antrag gestellt, welcher vom Schulleiter abgelehnt wurde. Soweit ich weiß kann das 5x geschehen, danach müsste man mich gehen lassen. Nun zu meiner Frage: Muss ich in diesem 5-Jahres Zeitraum jedes Jahr so einen Antrag stellen, oder kann ich auch die Füße still halten und dann nur im 5. Jahr einen Antrag stellen, der dann auch genehmigt werden müsste?


    Vielen Dank für eure Antwort!

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