Hallo miteinander,
meine SL (Schule in Sachsen-Anhalt) hat mitgeteilt, dass die bei der Klassenfahrt mitfahrenden LehrerInnen ihre Plätze aus eigener Tasche bezahlen müssen. In den Vorjahren konnten die Kosten noch über Dienstreiseabrechnung erstattet werden, aber dieses Jahr sei kein Geld im Sack. Alternativ könnten wir ja die Kosten auf die mitfahrenden Kinder bzw. deren Eltern umlegen. Freiplätze gibt es keine.
Meine Internetrecherche ergab, dass man die Kosten nicht auf die Familien umlegen darf, jedoch finde ich nirgendwo eine eindeutige Gesetzesgrundlage. M.W. darf die SL die Fahrt nicht genehmigen, wenn die Finanzierung (auch der Begleitpersonen) nicht vollständig gesichert ist - so steht es in der Richtlinie. Aber wo (in welchem Gesetz) steht, dass die Kosten der Lehrer nicht auf die Eltern umgelegt werden dürfen? Zur Vollständigkeit: ich bin angestellte Lehrperson.