Alles anzeigenOder anders ausgedrückt:
Nehmen wir an, du hast am Montag noch keinen Vertrag unterschrieben.
Wenn dich der Schulleiter trotzdem für Montag Morgen zum Unterrichten einbestellt, ohne dass du einen schriftlichen Vertrag hast .... hat er einen mündlichen Vertrag mit dir geschlossen. Die Personalräter hier mögen mich korrigieren - aber ein mündlicher Vertrag ist immer unbefristet. Damit bist du fest und unbefristet als Angestellter an der Schule mit der vorgesehenen Stundenzahl eingestellt.
Eigentlich sollte sowas nicht passieren - das weiß jeder Schulleiter, dass man das nicht macht.
kl. gr. frosch
P.S.: Gilt so in NRW - aber das ist Personalrecht. Das müsste bundesweit gelten.
Gilt es auch bei Privatschulen?