Beiträge von ZurZeit

    Bisher noch nicht. Ich möchte erstmal ausloten, welche die schnellste und unkomplizierteste Methode wäre die ganze Sache zu beenden.


    In den Hinweisen zur Beschäftigung der Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis steht folgendes zur Probezeit:


    "2 Probezeit


    Grundsätzlich beträgt die Probezeit der Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis gemäß § 2 Absatz 4 TV-L sechs Monate. Auf eine Probezeit kann verzichtet werden, sie kann auch verkürzt, jedoch nicht verlängert werden.

    Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichen Grund die ersten sechs Monate als Probezeit (§ 30 Absatz 4 TV-L)."



    Ich verstehe das so, dass es standardmäßig eine Probezeit von 6 Monaten gibt (War übrigens auch bei jedem Vertrag so, den ich in den letzten Jahren bekommen habe). Wahrscheinlich müsste ich mit der Personalabteilung klären, wenn ich eine Verkürzung der Probezeit bzw. eine Anrechnung meiner bisherigen Tätigkeit möchte. Das liegt hier aber ja nicht in meinem Interesse. Und wenn da im Vertrag 6 Monate Probezeit steht, würde ich mich dann auch an die daran gebundene Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende halten.

    Die Rechtsberatung der GEW und/oder der zuständige Personalrat ist sicherlich der richtige Ansprechpartner. Bei so speziellen Fragen ist es sicherlich schwierig eine seriöse Antwort im Forum zu erhalten.

    Die Rechtsberatung der GEW scheint leider nur GEW-Mitglieder zu beraten. Der zuständige Personalrat zeigte sich eher verhalten bei der Beurteilung der vertragsrechtlichen Sache. Ich solle die zuständige Sachbearbeiterin der BezReg nach Möglichkeiten eines Rücktrittes fragen.


    Danke für die ausführliche Antwort. Für die feste Stelle habe ich noch keinen Vertrag unterschrieben, lediglich die Annahmeerklärung. Es würde sich aber um einen neuen Arbeitsvertrag handeln, also keine Entfristung des Vertretungsvertrages. Ich konnte in Erfahrung bringen, dass der Vertretungsvertrag erlischt, sobald ich den Vertrag der festen Stelle unterschreibe.

    In dem Vertrag für die feste Stelle wird es definitiv auch wieder eine Probezeit von 6 Monaten geben (Was für mich in diesem Fall natürlich ein Vorteil wäre). Laut Personalrat haben die vergangenen Vertretungsverträge keinen Einfluss auf den neuen Vertrag. Von meiner SL weiß ich, dass aber eine Bewerberin darauf wartet, dass sie meine Vertretungsstelle übernehmen kann. Ich würde diese also auch ungern "blockieren".


    Ich werde wohl erstmal mit einem Anwalt klären, was die unterschriebene Annahmeerklärung für mich bedeutet.


    Eine neue Stelle habe ich noch nicht, Bewerbungen laufen aber. Diesbezüglich mache ich mir aber keine Sorgen, da ich bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen Bereich habe und mit der ich jederzeit problemlos eine neue Stelle finde.

    DAs kann ich so nicht bestätigen, das mussten bei uns einige länger bleiben als sie gerne gewollt hätten, denn auch eine Betreuung muss ja sicher gestellt werden und besser nur eine schlechte Betreuung (statt Unterricht) als gar keine.


    Der Zug ist doch schon abgefahren, wenn eine Annahmeerklärung unterschrieben wurde.


    Ich tendiere auch zur Rechtsberatung vor Ort mit den Verträgen in der Hand.

    Ich halte meine Schulleitung für sehr strategisch und ich möchte ehrlich gesagt nicht länger bleiben als nötig. Und wie du sagst, ich sollte erstmal die Sache mit der Annahmeerklärung in Erfahrung bringen. :)

    Hallo ihr Lieben,


    mein Sachverhalt:


    Ich arbeite seit der Beendigung des Refs (April 2022) als Vertretungslehrer an einer Förderschule in NRW (also seit ca.14 Monaten). Ich habe immer mit mehreren, aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen gearbeitet. Der letzte Vertrag den ich unterschrieben habe, geht nach den Ferien hier los (05.08.23) und endet am 08.10.23.


    Einige Zeit nach der Unterschrift wurde eine feste Stelle an meiner Schule ausgeschrieben. Ich habe mich beworben und diese auch bekommen. Bisher habe ich eine Annahmeerklärung unterschrieben, die erforderlichen Unterlagen eingereicht sowie eine Untersuchung beim Amtsarzt gehabt. Aus persönlichen Gründen habe ich der Bezirksregierung mitgeteilt, dass ich eine Einstellung im Angestelltenverhältnis wünsche. Ich habe bisher noch keinen Vertrag unterschrieben. Die Stelle soll ab dem 02.08.23 losgehen.


    In den letzten Wochen habe ich allerdings gemerkt, dass ich meine Zukunft nicht im Schulwesen sehe und eine berufliche Veränderung anstrebe. Eine Erkenntnis zu einem eher ungünstigen Zeitpunkt, ich weiß, meine Entscheidung steht dennoch fest. Ich war der einzige Bewerber, habe die Stelle also niemandem "weggenommen".


    Nun bin ich mir unsicher über das weitere Vorgehen. Ich würde gerne raus aus der Sache, muss hier aber einige vertragliche Dinge beachten und finde es etwas komplex. Nun zu meinen Fragen:


    1) Welche Pflichten gehen mit der bereits unterschriebenen Annahmeerklärung einher? (Abgesehen davon, dass ich damit aus anderen Bewerbungsverfahren ausscheide)


    2) Angenommen, ich unterschreibe den Vertrag der festen Stelle nicht, dann bleibt noch der Vertretungsvertrag bis Anfang Oktober. Wie verhält es sich da mit der Kündigungsfrist? Im Vertrag steht was von 6 Monaten Probezeit, allerdings hatte ich ja mehrere aufeinanderfolgende befristete Verträge beim selben Arbeitgeber. So wie ich es verstehe, hätte ich demnach also eine verlängerte Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende.


    3) Angenommen, ich unterschreibe den Vertrag für die feste Stelle. Erlischt damit automatisch der noch aktuelle Vertretungsvertrag?

    Wäre das der Fall, hätte ich also eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende, weil ich ja weniger als 6 Monate in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis war (Bin mir auch nicht ganz sicher, ob es nicht auch nochmal Probezeit gäbe). Oder wird hier auch die Tätigkeit als Vertretungslehrer mitgezählt und hat Einfluss auf die Kündigungsfrist?


    Ich werde mich auch nochmal an die Rechtsberatung der GEW wenden. Erhoffe mir hier aber nochmal ein paar Tipps oder eigene Erfahrungsberichte, wie ich hier am besten vorgehen sollte und ob die oben genannten Schlüsse auch so richtig sind.


    Ich bitte euch ganz höflich, meine Entscheidung nicht in Frage zu stellen oder sie zu bewerten, sondern nur auf die vertraglichen Fragen zu antworten.


    Vielen Dank für eure Mithilfe! :)

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