Hallo,
mich würde mal interessieren, ob eure Schule eine Vertretung für euch (also die Schwangeren) bekommen hat?
Ich habe auch ein Beschäftigungsverbot wegen der Schweinegrippe, allerdings ist das Schulamt sehr unkooperativ, da ich ja jederzeit wiederkommen könnte. Die Vertretung ist schon seit fast zwei Wochen angekündigt, darf aber vom Schulamt aus noch nicht antreten. Auf meinem Beschäftigungsverbot steht kein voraussichtliches Ende, ich dachte dann, dass sei unbefristet, quasi bis zum Mutterschutz (der erst im Mai beginnt) (es gibt für das Beschäftigungsverbot auch noch andere Gründe, sodass ich wohl auch nach der Schweinegrippewelle eher nicht zurück an die Schule komme).
Nun meinte meine Schulleitung, sie brauchen noch "irgendwas anderes" vom Arzt, dass ich voraussichtlich tatsächlich nicht mehr komme, Schweinegrippe hin oder her. Ich weiß nicht, was das jetzt heißt. Mehr als ein unbefristetes Beschäftigungsverbot kann ich doch nicht bringen, oder? Oder muss da explizit draufstehen, bis wann das gilt? Oder muss ich mich krankschreiben lassen?
Die im Amt nerven mich echt. Ich habe ein schwierige Klasse, die jetzt noch mehr durchdreht. Und für die Kollegen ist es ja auch eine Zumutung, ständig vertreten zu müssen (auch wenn ich den Unterricht weiterhin vorbereite, Klassenarbeiten entwerfe und korrigiere etc.).
Außerdem habe ich noch eine finanzielle Frage. Ich bekomme doch mein gesamtes Gehalt auch weiterhin, obwohl ich ein Beschäftigungsverbot habe? Ich bin verbeamtet auf Lebenszeit und unterrichte in BaWü, falls das wichtig sein sollte.
Ich danke schonmal für die Antworten, liebe Grüße
Conny