Guten Tag zusammen,
ich stand vor derselben Frage wie Honigkuchen und habe für NRW die Antwort bekommen, dass mit der Elternzeit die Probezeit gestoppt/hinausgeschoben wird. Die Gesamtzeit darf 12 Jahre nicht überschreiten. Eine Verlängerung der Probezeit auf bis zu 5 Jahre kommt nur dann zustande, wenn sich jemand nicht bewährt hat.
Dies schreibe ich nur als Ergänzung, falls jemand wie ich über Google auf diese Seite stößt. Damit erspart man sich einen Anruf bei der BezReg.