Beiträge von Ralf Uwe

    Infolge des immensen Mangels in der SEK.I bei gleichzeitigem Überhang zumindest bislang in bestimmten Fächern im gymnasialen Öehramt, gibt es in zahlreichen Bundesländern die Option, direkt nach dem Studium für gymnasiales Lehramt den VD für die SEK.I zu machen. Damit erwirbt man dann ganz regulär die Öehrbefähigung für die SEK.I (und nur für diese, genau wie bei dem TE der Fall).

    Das zweite Staatsexamen legt die Lehrbefähigung fest, das erste Staatsexamen ist lediglich die Eintrittskarte in den VD und manchmal eben nicht nur in den VD des studierten Lehramts, sondern auch weiterer Lehrämter.

    Das ist aber nicht mein Fall. Ich habe als erstes Sek1 studiert und VD in Sek 1 abgeschlossen. Dann verbeamtet und jahrelang in Sek1 als Lehrer gearbeitet. Erst während meiner Lehrtätigkeit habe ich das Studium für Sek 2 absolviert.

    Hallo,

    mich hier zu beteiligen, ist meiner Neugierde geschuldet.


    Erstens: Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der TE ein Studium für Sek II aber den Vorbereitungsdienst für Sek 1 gemacht? Wenn ich das hier schon falsch verstanden habe, dann einfach überlesen. Wenn ich es nicht falsch verstanden habe, wundert mich: wie landet man dann - im normalen Lehramtsverfahren- im VD für Sek 1?

    Die Reihenfolge ist eine andere:

    Zuerst habe Ich Lehramt auf Sek 1 studiert und den Vorbereitungsdienst für Sek 1 abgeschlossen. Danach jahrelang als verbeamteter Lehrer tätig gewesen in Sek1 und erst später habe ich das Studium für Sek 2 abgeschlossen.

    Daher bin ich nicht 'im normalen Lehramtsverfahren im VD für Sek 1 gelandet'

    Hi, Aufbaulehrgang klingt gut. Hast du noch

    Ich weiß nicht ob es für deine Fächer in Hessen aktuell einen ausreichend großen Mangel einerseits gibt am Gymnasium und andererseits einen passenden Aufstiegslehrgang, falls ja, könntest du aber einen solchen absolvieren, um die fehlende Lehrbefähigung für die SEK.II nachzuholen. Nachfrage beim KM oder deiner Gewerkschaft, ob es aktuell in Hessen entsprechende Lehrgänge gibt.

    Eine Ausnahmegenehmigung, um mit SEK.I - Lehrbefähigung in der Oberstufe unterrichten zu dürfen kann dir wenn, dann nur dein KM erteilen. Dieses wird das sicherlich aber nur dann machen, wenn du Mangelfächer im Angebot ist hast, die aktuell überhaupt nicht ausreichend versorgt werden könnten durch Lehrkräfte mit regulärer Lehrbefähigung für die SEK.II, denn nur dann braucht man dich dort dringend genug. Das ist also der sehr seltene Weg, aber vielleicht hast du ja passende Fächer im Angebot, bei denen die Not groß genug ist, so dass das KM den Bedarf und Nutzen erkennt.

    Hi CDL, Aufstiegslehrgang oder auch Ausnahmegenehmigung wäre eine echte Alternative. Ist irgendjemand diesen Weg bereits gegangen und kann berichten. Danke.

    Titel und Eingangspost widersprechen sich inhaltlich, deshalb erst einmal zur Klärung: Du hast ein 1. Staatsexamen für gymnasiales Lehramt erfolgreich bestanden UND das dazugehörige Referendariat für gymnasiales Lehramt oder hast du das 2. Staatsexamen lediglich für die Sekundarstufe 1 erfolgreich abgeschlossen, weshalb du auch nur für die SEK.I eine Lehrbefähigung erlangt hast?


    In letzterem Fall würde ich mich Bolzbolds Interpretation anschließen. Dir würde in dem Fall das Staatsexamen für die SEK.II fehlen, um dafür eine Lehrbefähigung zu erlangen. Deine Gewerkschaft kann dich aber in jedem Fall dazu ebenso beraten. Wie zu hessischen Optionen vielleicht doch noch über eine Ausnahmegenehmigung (Mangefachpassus vielleicht o.ä.) oder einen Aufstiegslehrgang eine Lehrbefähigung für die SEK.II zu erhalten.

    Hallo CDL,

    du hast es richtig ausgelegt, ich habe das 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe 1 erfolgreich abgeschlossen und das 1. Staatsexamen fürs gymnasiale Lehramt erfolgreich bestanden. Habe auch mittlerweile 10 Jahre Erfahrung als verbeamteter Lehrer in der Mittelstufe des Gymnasialzweigs meiner Schule, deshalb ist es für mich interessant über eine Ausnahmegenehmigung die Lehrbefähigung für die SEK II zu erhalten. Wie komme ich an die Ausnahmegenehmigung? Meine Schulleitung ist auch bereit, mir ein Gutachten über die zehnjährige Bewährung im Gymnasialzweig auszustellen. Das Schulamt war zu diesem Thema ziemlich ahnungslos.

    Hallo zusammen,

    ich bin verbeamteter Lehrer auf einer Gesamtschule für Sek. 2 nach erfolgreichem Abschluss des 1. Staatsex., Referend. und 2. Staatsex.. für Sek.2. Nun habe ich auch in meiner Fächerkombi. mein 1. Staatex. für Gymnasium abgeschlossen. Ich bat beim Schulamt um Erteilung der Lehrbefähigung auch für Gymnasien also für die gymnasiale Oberstufe. Man sagte mir mündlich, dass für eine Befähigung das 1. Staatex. nicht genüge ( das 2. Stasrsex notwendig wäre), daher das Referendariat fehle. Stimmt das? Dann müsste ich ja erneut ein Referendariat absolvieren.

    Ich habe eine VO gefunden, wo in Paragraph 45 Hess. LaufbahnVO Abs.1 „Lehrkräfte, die neben Ihrer bisherigen Befähigung für ein Lehramt die Befähigung für ein weiteres Lehramt erwerben, in die der weiteren Lehramtsbefählgung entsprechende nächsthöhere Laufbahngruppe aufsteigen können, wenn sie sich in einer Zeit von mindestens sechs Monaten in einem Amt dieser Laufbahngruppe bewährt haben.“

    Wer hat Erfahrung?

    Danke.

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