Bei Schulleitungen (BK, weiß nicht wie es bei anderen Schulformen ist) beträgt die Zeit sogar 2 Jahre. Allerdings nehme ich doch an, dass die Besoldung hier direkt angepasst wird. Alles andere wäre ja ein Scherz. Weiß jemand etwas darüber?
Also ich habe gestern mit dem PR gesprochen und der hat mir nochmal Folgendes für NRW dargelegt:
- A13 --> A14: Besoldung wird direkt angepasst, da keine Erprobungszeit.
- A 14 --> A15 (Z): Besoldungsanpassung nach erfolgreicher Beendigung der 9 monatigen Erprobungszeit
- A 15 (Z) --> A16: Besoldungsanpassung direkt trotz 2 jähriger Erprobungszeit
Man sieht, ein ganz einheitlich geregeltes System