Beiträge von ichhabemaleinefrage

    Bei Schulleitungen (BK, weiß nicht wie es bei anderen Schulformen ist) beträgt die Zeit sogar 2 Jahre. Allerdings nehme ich doch an, dass die Besoldung hier direkt angepasst wird. Alles andere wäre ja ein Scherz. Weiß jemand etwas darüber?

    Also ich habe gestern mit dem PR gesprochen und der hat mir nochmal Folgendes für NRW dargelegt:


    1. A13 --> A14: Besoldung wird direkt angepasst, da keine Erprobungszeit.
    2. A 14 --> A15 (Z): Besoldungsanpassung nach erfolgreicher Beendigung der 9 monatigen Erprobungszeit
    3. A 15 (Z) --> A16: Besoldungsanpassung direkt trotz 2 jähriger Erprobungszeit

    Man sieht, ein ganz einheitlich geregeltes System :)

    Ich drücke die Daumen, dass diese Prüfung zu deinen Gunsten ausgeht!


    Das ist bei mir leider nicht relevant, da ich zuvor eine andere Koordination knapp 2 Jahre kommissarisch ausgeführt habe. Das gilt, wenn überhaupt nur meines Wissens, bei Tätigkeiten im selben Aufgabenbereich!


    Naja, die 9 Monate schafft man es auch ohne, aber fair ist es dennoch nicht! Aber fair ist ja bekanntermaßen auch keine Bemessungsgrundlage ;)

    Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Bei mir ist es, wie im Thread Titel angegeben, tatsächlich auch NRW.


    Ich verstehe schon die semantische Feinheit (Beförderung, probeweise Übertragung), ändert aber an meinem Arbeitspensum und meiner Verantwortung de facto nichts. Und ich bin privat nicht nur in Lehrerkreisen sozialisiert, weiss also, dass es in der Wirtschaft bei ähnlichen Vorgängen anders läuft.


    War es denn bei A13 --> A14 tatsächlich auch so?

    Liebes Schwarmwissen,


    ich habe eine Frage. Und zwar wurde ich im September befördert (A14--> A15), sprich hier gab es die Beauftragung durch BR und die neunmonatige Probezeit begann. Dass ich erst nach erfolgreichem Absolvieren dieser 9 Monate StD werde, war mir klar und dass eine Urkunde auch erst dann ausgehändigt wird, ebenfalls. Allerdings war ich etwas verwundert, dass auch mit meinen Dezemberbezügen noch keine angepasste Besoldung stattfand.


    Auf Rückfrage sagte man mir soeben, dass auch die Besoldung erst nach Ablauf der Probezeit angepasst würde.


    A) kann ich mir kaum vorstellen, dass das rechtens ist und

    B) war das doch beim Wechsel von A13 --> A14 nicht so, oder?


    Über Infos und Wissen würde ich mich freuen, ggf. auch ob schonmal jemand versucht hat, dagegen rechtlich vorzugehen.


    LG


    Danke vorab!

    Guten Morgen,


    ich habe eine Frage. Und zwar gibt es ja immer wieder mal das Gerücht, dass Ausschreibungen von Beförderungsstellen ab A15 (StD') im ersten Auschreibungsverfahren nur dann 'gültig' sein, wenn es auch mindestens eine weibliche Bewerberinnen gibt. Aus eigener Erfahrung meine ich zu wissen, dass das nicht wahr ist. Dennoch hält sich dieses Gerücht. Im Runderlass Richtlinien zur Stellenausschreibung RdErl. d. Kultusministeriums 1 v. 02.07.1993 steht dazu allerdings nichts Explizites.


    Hat jemand konkreteres, fundierteres Wissen? Über Rückmeldungen würde ich mich freuen. Lieben Dank!

    Hallo in die Runde,


    weiß zufällig jemand, wann die BR DUS die nächste Rutsche A15 Stellen (GyGe) in Stella ausschreiben wird? In der BR ARB beispielsweise werden den Schulen die kommenden Vakanzen im Jan/Feb zu- und mitgeteilt und dann vor den Osterferien vermutlich veröffentlicht.


    Liebe Grüße und danke vorab!

    Guten Tag


    Ich habe eine Frage. Und zwar gibt es ja immer wieder mal das Gerücht, dass Ausschreibungen von Beförderungsstellen (A14 etc) im ersten Auschreibungsverfahren nur dann 'gültig' sein, wenn es auch weibliche Bewerberinnen gibt. Aus eigener Erfahrung meine ich zu wissen, dass das nicht wahr ist. Dennoch hält sich dieses Gerücht und nun kenne ich einen Fall, in dem eine Stelle angeblich aufgrund einer fehlenden weiblichen Mitbewerberin ein zweites Mail (kürzere Bewerbungsfrist) ausgeschrieben ist. Im Runderlass Richtlinien zur Stellenausschreibung RdErl. d. Kultusministeriums 1 v. 02.07.1993 steht dazu nichts Explizites.


    Über Rückmeldungen würde ich mich freuen. Lieben Dank!

    Aber die Stellen werden ja in Stella bspw. aufgabengebunden ausgeschrieben. Während die Koordinationsstellen der Jahrgangsstufen immer besetzt sein müssen, sind ja beispielsweise Koordination von Profilen oder der SE /UE nicht zwangsläufig mit A15 zu besetzen. Somit kann es ja auch sein, dass gar keine Vakanz entstünde, oder?


    Aber meine eigentliche Frage ist ja bereits geklärt. Ich danke noch einmal für die Meldungen.

    Interessant. Das war mir wirklich neu - auch weil bei sog. Versetzungsbewerbungen ja auch neue Revisionen nötig sind, die aufgabengebundene Elemente enthalten. Aber das heisst also: Wenn durch Rotieren in der Schule eine vakante Stelle besetzt werden kann, dann geht das. Aber sobald die Stelle ausgeschrieben ist, läuft es über das reguläre Bewerbungsverfahren.

    Guten Tag


    Ich würde mich freuen, falls jemand zu folgender Frage eine Antwort bzw. Einschätzung hat: Unter welchen Bedingungen kann man sich innerhalb einer Schule von einer bereits innehabenden Beförderungsstelle (A15, z.B. MINT-Koordination) auf eine neu zu besetzende A15-Koordination (z.B. Koordination Mittelstufe) bewerben oder ggf. sogar ohne weiteres Verfahren dahin wechseln?


    Es geht um NRW.


    Liebe Grüße und danke im Vorfeld!

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