Stell den Antrag auf Schwerbehinderung, und sende keine ärztlichen Dokumente mit. So muss das Versorgungsamt diese selber einholen, da du ja die Adressen deiner behandelnden Ärzte angeben musst und wenn sie dann dabei einen Fehler machen oder sich nicht richtig informieren, kannst du erst recht einen Widerspruch gegen eine eventuelle Ablehnung des Gdb oder eine zu niedrige Einstufung einlegen. Indem du nach der Festlegung des Gdb eine Akteneinsicht erbittest, kannst du das feststellen. Ich würde mich außerdem von der Gewerkschaft beraten lassen. Wenn der Gdb nicht 50 beträgt, sondern zum Beispiel nur 20 oder 30 kannst du eine Gleichstellung erwirken, was aber wohl schwierig zu erreichen ist (deswegen Gewerkschaftsmitgliedchaft, damit diese den Widerspruch bzw die Gleichstellung begleitet und organisiert)
Kontaktiere außerdem die Schwerbehindertenvertretung auf HPR oder BPRebene, erinnere mich nicht so genau. Die werden dir das schon sagen. Dort kannst du deinen Fall schildern und der Mensch wird dich vertraulich beraten.