Ich glaube, da kommt es auf den Tarif an? Trotz Zuschlägen usw. bekomme ich zb bei meiner Pkv 52 Therapie-Sitzungen im Jahr bezahlt. Meine Schwester dagegen nur 25 Sitzungen und für den Rest kriegt sie nur 25%. (gleiches Unternehmen)
Beiträge von mutterfellbach
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Erstmal muss ich sagen, hier im Forum einen (imaginierten) diskriminierenden Spruch zu (re)produzieren finde ich absolut deplaziert.
Ansonsten ist mein Eindruck, das SuS* recht schnell das „Interesse“ an den körperlichen Normabweichungen der Lehrkräfte verlieren. Man ist ihre Lehrerin und wenn man kein schrecklicher Mensch ist, gibt es für die Kinder meiner Erfahrung nach keinen Grund, sich an der Lehrkraft abzuarbeiten. Ausnahmen bestätigen die Regel und haben es sich in der Regel von den Erwachsenen in ihrem Umfeld abgeschaut.
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Genau, das wollte ich eigentlich auch noch gesagt haben, ich habe keine Ausschlüsse. Zahnzusatz , Wahlleistungen und Ausland ist auch dabei. Gemessen an den Leistungen der Gkv bin ich bisher zufrieden. Bspw. bezahlt die Debeka bei einer „mitgebrachten“ Erkrankungen die Hilfsmittel zweimal im Jahr, die Gkv nur einmal, für mich ein großer Gewinn.
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ich bin über die ÖK reingekommen, 30 % aufschlag, kein BE tarif, kein einzelzimmer, wahlleistungen aber schon. geil fand die debeka das damals nicht, dass ich mitglied werden wollte, aber sie mussten ja (draufgekommen bin ich übrigens dank eines hinweises hier im forum auf eine sonderöffnungsaktion 2021)
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Ich würde Mitglied einer Gewerkschaft werden (kann eh nie schaden) und mich da beraten lassen. Die können zwar auch nicht alles wissen, aber man hat sie wenigstens im Hintergrund, wenn irgendwas ganz komsich läuft.
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Danke schön für die Erklärung!! Jetzt habe ich es verstanden
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Liebe Forenmitlieder,
Bitte helft mal meinem Gehirn auf die Sprünge:
Teildienstfähigkeit bedeutet, man arbeitet 50% des Deputats und bekommt die Hälfte des „Verdienstausfalls“ zum Gehalt dazu.
Das verstehe ich soweit. Man geht dabei davon aus, dass jemand Vollzeit arbeitet.
Was passiert aber, wenn ich bei Feststellung der Teildienstfähigkeit bereits Teilzeit (60%) arbeite?
Wie geht die Rechnung dann? Oder kann die Berechnung bei Teilzeit gar nicht vorgenommen werden, dh. gibt es Teildienstfähigkeit nur für Vollzeit-Beschäftigte?
Stehe komplett auf dem Schlauch.
Bundesland Baden Württemberg
Danke!
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Vielleicht noch etwas zu den Lehrerinnen:
Mir tun sie sehr leid, dass das Unglück mit diesem Ausgang sie getroffen hat. Vor allem die Referendarin, die erst in der Ausbildung war, die konnte das aus mangelnder Erfahrung doch gar nicht absehen. Und ich denke, dass die Lehrerin auch nicht anders gehandelt hat, wie es üblich und besprochen war. Ich würde ihr jetzt nicht mangelnden Leichtsinn unterstellen - sie hat sicher nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt - sie hat ja sogar eine Referendarin betreut.
Klar, wenn wir von uns selbst als gewissenhafte umsichtige KuK ausgehen, ist es schlimm. Aber seit dieser Londonfahrt-Sache bin ich da zurückhaltender geworden. Es GIBT eben KuK, die ziemlich fahrlässig (umgangssprachlich) und sorglos handeln, schlampern oder untragbare Verhältnisse akzeptieren und nicht zB remonstrieren, um nicht schlecht da zu stehen. Oder wirklich einfache Absicherungsmaßnahmen sein lassen. Dass eine Referendarin mit reingezogen wird, das ist krass, ja.
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in bw sollen wir im dritten lernjahr in die lektüre übergehen, an meiner schule machen wir das aber erst in der neunten😂😂
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Ich befürchte ja, dass man mit 10-15 Anfällen gar nicht verbeamtet wird. Migräne ist eine chronische Erkrankung, mit der es fraglich ist, ob die Dienstfähigkeit bis zum Erreichen des Pensionierungsalters bestehen wird. Und das muss der Arzt ja bestätigen.
Hast du einen GdB, Gleichstellung?
ist es nicht so dass die prognosen der amtsärztin sich nur noch auf die nächsten fünf (?) jahre beziehen dürfen?
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Ich weiss nicht, WO man wohnen sollte, um, privat versichert hin oder her, schnell eine psychotherapeutische Behandlung zu bekommen. Privatpraxen sind rar gesäht und die Leute mit Kassensitz verdienen an PKV-Versichterten nicht mehr, haben aber mehr Bürokratie.
Umso schwieriger gestaltet sich die Genesung. Man stelle sich vor, gebrochene Hüfte, Behandlungswarteliste von einem Jahr.
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Also zumindest im psychischen Bereich kann ich mir schon vorstellen, dass es da Diagnosen gibt, bei denen man die Dienstunfähigkeit feiert.
Dann hast du halt keine Ahnung von „psychischen Diagnosen“, die, man glaubt es kaum🫠, schlimmstenfalls zum Tod führen können.
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Warum jüngere Frauen / Mädchen für Männer interessant sind, dürfte ja hinlänglich bekannt sein. Selbst die Feuilletons der Qualitätsmedien sind voll von Erklärungen dafür.
Mir ist das alles bewusst, ich kritisiere es nur. Es fällt halt auf, dass es geframed wird als „ist halt so“, „war schon immer so“, „er kann halt nicht anders“. das im
Zusammenhang vor allem mit Schutzbefohlenen macht es
umso schlimmer
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Ist doch interessant, dass sich, gemäss der genannten Anekdoten, immer männliche Lehrkräfte in ihre Schülerinnen verlieben (Brigitte Macron mal aussen vor). Kennt ihr irgendeine Kollegin, die jemals etwas mit einem ehemaligen Schüler angefangen hätte?
PS: Ihr erinnert euch auch an dem Femizid dieses Jahr, ein Lehrer, der seine Schülerin erstochen hat?
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honi soit qui mal y pense
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ich meinte nicht, dass man unvollständige Daten einreicht, sondern dass man das Versorgungsamt die ärztlichen Gutachten selbst anfordern lässt, so wie es der Antrag auch vorsieht. Manche Menschen raten da, gleich selbst Arztbriefe und so weiter beizulegen, das würde ich aber selber nicht machen. Sollte das Versorgungsamt dann aber nicht alle angegebenen Ärzte angeschrieben haben, dann wäre ein Widerspruch sicherlich fundiert
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Das hab ich noch vergessen zu erwähnen, und es wurde glaube ich auch schon angedeutet oder genannt, besprich natürlich mit allen Ärzten, die du auf dem Antrag angeben wirst, dass du einen G DB beantragen möchtest, damit sie das Ganze unterstützen. Facharzt wird dabei wohl „ernster“ genommen als Hausarzt. zumindest ist dies der Eindruck der Person, die für mich beim Rechtschutz der Gewerkschaft das Widerspruchsverfahren organisiert.
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Stell den Antrag auf Schwerbehinderung, und sende keine ärztlichen Dokumente mit. So muss das Versorgungsamt diese selber einholen, da du ja die Adressen deiner behandelnden Ärzte angeben musst und wenn sie dann dabei einen Fehler machen oder sich nicht richtig informieren, kannst du erst recht einen Widerspruch gegen eine eventuelle Ablehnung des Gdb oder eine zu niedrige Einstufung einlegen. Indem du nach der Festlegung des Gdb eine Akteneinsicht erbittest, kannst du das feststellen. Ich würde mich außerdem von der Gewerkschaft beraten lassen. Wenn der Gdb nicht 50 beträgt, sondern zum Beispiel nur 20 oder 30 kannst du eine Gleichstellung erwirken, was aber wohl schwierig zu erreichen ist (deswegen Gewerkschaftsmitgliedchaft, damit diese den Widerspruch bzw die Gleichstellung begleitet und organisiert)
Kontaktiere außerdem die Schwerbehindertenvertretung auf HPR oder BPRebene, erinnere mich nicht so genau. Die werden dir das schon sagen. Dort kannst du deinen Fall schildern und der Mensch wird dich vertraulich beraten.
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Also ein Kind zu kriegen und A15 anzustreben kommt mir doch recht anspruchsvoll vor, da braucht es schon ein Umfeld, das da mitzieht (sollte alles selbst sein, das ist klar, ist es aber meiner Erfahrung nach nicht)
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dann verkaufst du das haus halt WillG hast du mal die hauspreise angeschaut? ist doch ein krasses privileg darauf zählen zu können
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