Beiträge von allesretten

    Ja, das habe ich auch so herausgelesen. Gleichwohl: Wenn Mutter mit neuem LG (oder umgekehrt) auftauchen und die Mutter ihn ausdrücklich dabei haben möchte, weil sie zusammen leben, bin ich da ganz entspannt. Etwas anderes wäre es, wenn der LG alleine käme. (Hatte ich auch schon mal vor Jahren. War aber vorher alles geklärt.)

    Ich bin da auch immer entspannt gewesen - habe nun aber von einer Schule gehört, wo mit Klage gedroht wurde weil sorgeberechtigter Expartner+LG aufgetaucht ist - ohne schriftliche Einwilligung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Dieses beklagt nun den Lehrer...

    Ok, danke für alle Antworten!


    Es scheint rechtlich nicht zu 100% geregelt zu sein. Daher andersherum gefragt:


    Auf welcher Grundlage könnte das sorgeberechtigte Elternteil klagen, wenn es nicht möchte, dass LG des Expartners am Elterngespräch teilnimmt und dort Infos über das Kind erhält. Konkreter Fall: Kind lebt ständig im Haushalt des Expartners+LG.

    Danke für deine Antwort.

    Wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist - klar, darf er/sie mitbringen wenn er/sie will.

    Sind die Eltern aber getrennt und beide sorgeberechtigt, dann ist die Lage nicht so klar. Was wäre denn wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht möchte, dass der neue Lebenspartner Informationen über das Kind erhält?

    Hast du einen Verweis auf irgendein Gesetz, das dies besagt?

    Guten Abend,


    wer kann mir sagen, wie die Regelung in NRW für Elterngespräche ist?

    Darf nach Scheidung der Eltern der neue Lebenspartner an Elterngesprächen teilnehmen? Benötigt er/sie dafür bestimmte Voraussetzungen?

    In Niedersachsen gibt es ein Gesetz, das den Lebensgefährten als Erziehungsberechtigten einstuft, wenn er das Kind mit betreut.


    Dankeschön schonmal!




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