Hallo Melethil.
Leider kann ich dir keine weiterführenden Hinweise geben, zumal ich selbst auch WillGs Tipps zum Umgang mit dem Ländertauschverfahren "aufsauge". Ich sitze nämlich im selben Boot wie du, auch wenn es bei mir gerade durch Mutterschutz bzw. Elternzeit eine Unterbrechung der Versetzungsversuche gibt.
Bei mir soll es von NRW nach Niedersachsen gehen. Bisher habe ich schon zwei Anträge im Ländertauschverfahren (kurz: LTV) gestellt. Beide wurden abgelehnt bzw. soweit ich verstanden habe, die Freigabe verweigert. Nun erwarte ich in nächster Zeit Nachwuchs und werde danach ein Jahr in Elternzeit verbringen. Während der Elternzeit werden wir bereits an unseren neuen Wohnort in Niedersachsen ziehen. In dieser Zeit werde ich einen weiteren Antrag im LTV stellen, der es mir bei Erfolg erlauben soll, dort nach Ende der Elternzeit zu arbeiten.
Wenn das nicht klappt, ist bei mir die Situation deutlich unbequemer als bei dir, da wir auf mein Gehalt angewiesen sind. Es ist also keine Option, die Elternzeit zu verlängern. Was ich dann tun werde, weiß ich noch nicht. Aber dauerhaft von meiner Familie getrennt zu leben und sie nur am Wochenende zu sehen, ist für mich nicht denkbar.
Mit meinem Beitrag beziehe ich mich übrigens nicht nur aufs LTV - auch wenn ich immerzu davon spreche -, sondern auch auf die Möglichkeit der Neubewerbung im aufnehmenden Bundesland nach Freigabe durch das abgebende Bundesland. Hier besteht aber oft noch die Schwierigkeit der Übernahme von Erfahrungsstufen etc. In diesem Kontext ist es, wie ich in meinen bisherigen Gesprächen mit offiziellen Stellen erfuhr, oft noch schwieriger eine Freigabe des abgebenden Bundeslandes zu erwirken, da dieses im Gegenzug nun mal keinen Ersatz erhält.
Die fünfjährige Maximal-Wartezeit bis zur Freigabe, wie es sie zumindest in NRW gibt, halte ich übrigens unter Gesichtspunkten der Familienzusammenführung wie in deinem und meinem Fall bei Distanzen wie dir (<100km?) und mir (<300km) für nicht zumutbar.
Ich schreibe dies hier einerseits, um dir zu zeigen, dass du nicht allein in deiner Situation bist. Vielleicht besteht da Interesse an Austausch. Andererseits schreibe ich hier aber auch, um das Thema "am Leben zu erhalten".
Zwar ist mir bewusst, dass mit der Verbeamtung viele Vorteile einhergehen. Es ist mir aber schleierhaft, wie es im 21. Jahrhundert sein kann, dass dieses System Familien buchstäblich auseinanderzureißen vermag. So nach dem Motto "friss" (ergo: Beamter bleiben und den Zustand "ertragen") oder stirb (Verbeamtung aufgeben als last way out).
Nicht jedes Bundesland (z.B. Niedersachsen wie in meinem Fall) verbeamtet noch einmal nach eigener Entlassung aus dem Dienst in einem anderen Bundesland, genauso wenig ist die Wiederverbeamtung nach der Aufgabe des Beamtenstatus grundsätzlich eine sichere Sache.
Mir liegt daran, das Thema hier im Forum vielleicht etwas bekannter und größer zu machen. Zwar waren mir vor meiner Verbeamtung diese Bedingungen bewusst; jedoch hielt ich einen Wechsel unter Bedingungen wie deinen (Kind, Familienzusammenführung) praktisch für einen der Kategorie 95%. Auf der Website der GEW (HIER) findet sich sogar ein Fall (Familienzusammenführung, Kind und zu pflegender Angehöriger), bei dem ich von einer 100%-Quote im Falle eines Versetzungsantrags ausgegangen wäre. Aber selbst da wird gemauert.
Es kann doch nicht sein, dass man bei all den Argumenten nicht gehen gelassen wird. Ich finde das "unmenschlich", dass einem im Zweifel nur die dauerhafte Beurlaubung (wie in deinem Fall, wenn man es sich leisten kann) oder die ultima ratio, das eigene Entlassen aus dem Beamtenverhältnis, bleibt.
Möglicherweise gelingt es, durch das Immer-wieder-Hervorholen des Themas ihm mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. In meinem schulischen Umfeld kennt sich damit auch kaum jemand aus, das LTV gilt als Rarität und selbstverständlich gehen alle davon aus, "das klappt schon".
Auf jeder Ebene (Schule, Schulamt, Personalvertretungen und Bezirksregierungen) sollte dieses Thema bekannter werden. Nur so können Geschichten/Lebensläufe wie unsere präsent werden und Beachtung geschenkt bekommen.
Nicht zu vergessen ist auch, dass dieses antiquierte System des LTV (intransparent, wie WillG es an mehreren Stellen bezeichnet hat) sicherlich eine abschreckende Wirkung auf junge Leute haben wird, die in Betracht ziehen, LuL zu werden. Würde ich so etwas wie deine Geschichte lesen, wäre das bei mir als junge Studierende auf jeden Fall so. Und die jungen Leute heutzutage lieben ihre Flexibilität. Hier stellt sich doch arg die Frage, ob dieses System nicht einmal überdacht und deutlich transparenter gemacht werden sollte.
Man liest sich hoffentlich.
Viele Grüße