Also ich habe schon öfter mal ironische Witze dieser Art gerissen - auch vor Kindern. ICH finde da nichts dabei. Und das Kind hat doch völlig normal reagiert. Kinder verstehen oft Ironie nicht. Dann muss man es ihnen eben erklären.
Beiträge von Panama
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Also da gibt es sicher verschiedene Einstellungen. Ist ja auch nicht weiter schlimm, denn die medizinische Erstversorgung ist ja trotz allem noch am Wichtigsten. Und ob man letztendlich mit fährt oder nicht….
Ich bin wirklich die Meisterin im Trösten und Schuhebinden aber das wäre mir sogar zu viel. Aber das muss jeder selbst entscheiden. Kommt vielleicht auch aufs Kind an.
Das Kind tut mir jedenfalls unendlich leid. Unglaublich, dass die Eltern nicht zum Arzt sind. Wie furchtbar. Da wird es mir schon wieder ganz schlecht -
Genau .... Ich habe keine Sorgen. Mich interessiert echt nur die Rechtsvorschrift. Keine Ahnung wo das steht. Im GEW Jahrbuch jedenfalls nicht.
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ich wollte nur kurz berichten:
Das Gespräch war sehr gut. ich habe den Papa direkt angesprochen und er sieht sein Problem. Alles Weitere wäre hier zu ausschweifend. Aber in diesem Fall bin ich froh, dass ich das so geregelt habe.
Jetzt hoffe ich nur, dass sich etwas tut und habe die Gesprächstermine sehr engmaschig vorgesehenLG Panama
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Ernsthaft??
Auch, wenn diese Dienstbesprechung nicht seitens der SL (die eigentlich jeden Tag mit der Kollegin telefoniert) angeordnet wurde???Oh je!
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Hallo liebe Lehrergemeinde…
ich habe eine rechtliche Frage:Schulleiterin ist krank, Konrektor gibt es nicht. Die vor Jahren einmal bestimmte Stellvertreterin ruft (ohne vorherige Absprache mit der SL) eine Dienstbesprechung ein. Wegen irgendwelcher "wichtiger" Themen.
Frage: Erlaubt? Kompetenzüberschreitung?
Muss ich da als normale Kollegin hin???Danke !
Panama -
Danke euch für die Vorschläge. Ich werde berichten...
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Also ich muss Nele mal zustimmen. Kinder sterben nicht, nur weil sie alleine im Krankenwagen mitfahren. Wegen eines verletzten Knöchels! Also bitte! Die haben öfter mal mit Kindern zu tun und kommen damit durchaus klar. Ich bin Lehrkraft - und zwar von mehr als 20 Kindern. Mein Auftrag ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag. Soll der Unterricht ausfallen, weil ich ein Kind ins Krankenhaus begleite??
Das ist erstens etwas zu viel "Engagement" und wie gesagt: Das Kind wird keinen seelischen Schaden davontragen.
Ich habe selbst Kinder. Ich wäre einfach nur froh, wenn die Schule mein Kind in ärztliche Behandlung gibt. Dafür wäre ich dankbar in einer solchen Situation. Alles andere ist doch erst mal zweitrangig.
Ich hab leider schon öfter mal einen Krankenwagen rufen müssen, weil die Verletzung so war, dass ich auf Nummer Sicher gehen wollte. Begleitet hätte ich keines der Kinder. Zumal (ich wiederhole mich) ich unterrichten muss.
Ich will ja niemandem zu nahe treten, aber man kann es auch echt übertreiben. Über Eltern sagen wir, sie würden ihre Kinder überbehüten und verhätscheln, ihnen nichts zutrauen und sie nicht "groß" werden lassen.
Und dann setze ICH mich in einen Krankenwagen, wo ich definitiv nichts verloren habe?
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Ich bin ebenfalls medial sehr offen und Facebook und Co gehören bei mir dazu. Aber whats App .... Ich weiß nicht. Das setzt voraus, dass die Schüler meine Handynummer haben. Mir persönlich geht das ne Spur zu weit. Aber das ist nur mein persönlicher Film. Für andere ist es schon ein No-go mit Eltern via Facebook zu kommunizieren.
Ich finds praktisch ... Wenn ich es auch aufgrund des Verbotes auf fast 0 hab einschränken müssen. Doof ... -
Danke rina, das klingt für mich plausibel !
Panama -
Das ist meines Erachtens nicht nur Sache des Jugendamtes. Das Kind macht keine oder wenige Lernfortschritte. Dies hängt zum größten Teil mit den Verhältnissen zusammen. Auch das Sozialverhalten ist gestört.
Es ist ebenso meine Aufgabe zu versuchen die Familie so zu unterstützen, dass dem Kind damit geholfen ist. Das ist meine Meinung, war aber nicht meine Eingangsfrage…... -
Ich habe eine Schülerin, deren Vater Alkoholiker ist. Eine Mutter ist nicht da - der Vater ist alleinerziehend und bekommt nur bedingt von der Familie Unterstützung. Ich hatte ihn erst einmal kurz zum Gespräch da - er macht durchaus einen bemühten und "guten" Eindruck. Meine (zunächst) Vermutung (ich lag noch nie falsch, komme selbst aus einer Alkoholiker-Familie und habe dafür ein Gespür) wurde durch das Kind bzw. einen Familienangehörigen kurz drauf "bestätigt".
Ich habe den Vater bald erneut zum Gespräch da - vom Jugendamt kommt jemand mit dazu.
Da die Tochter große Verhaltensauffälligkeiten zeigt muss ich ihn auch mit seiner Sucht konfrontieren. Ich werde zunächst alleine mit ihm sprechen, weiß aber nicht recht, wie ich die Sache "angehen" soll.Dabei sind die Optionen gut. Er bekommt alle Hilfe vom Jugendamt, wenn er kooperiert…..
Wie würdet ihr so etwas angehen? Ich finde das so schwierig. Ich will ihm auch klar machen, dass es nicht meine Aufgabe ist, ihn zu maßregeln. Aber das Kind steht im Mittelpunkt. Und, was dazu kommt: Das Kind ist demnächst "weg", wenn er nichts unternimmt.
Habt ihr Ideen? Wie steige ich ins Gespräch ein??
Danke schon mal
Panama -
Also meine Aufsichtspflicht erstreckt sich doch nicht auch noch auf den Schulweg! Das wäre mir neu!
Ähnlich gelagertes Problem: Wenn ein Kind auf dem Schulhof sich verletzt; aufgrund von Fahrlässigkeit (Beispiel: Im Winter wurde nicht gestreut) dann haftet dafür die Gemeinde, bzw. die Stadt. Das ist gesetzlich so geregelt.
Heißt doch: Die Aufsichtspflicht der Schule endet an der Schultür. -
Ich kenne die rechtliche Lage für BaWü nicht genau, aber wir telefonieren SOFORT, wenn ein Kind nicht pünktlich da ist. Könnte ja sein, dass was auf dem Weg passiert ist.
Oder das die Eltern verschlafen haben….. *wie peinlich dann*
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dazu eine rechtliche Lage gibt die uns das vorschreibt. Solange das Kind nicht im Schulgebäude ist, habe ich keine Aufsichtspflicht und bin somit nicht verantwortlich.
Bei unentschuldigtem Fehlen müssen nur die Eltern zu Rechenschaft gezogen werden. Wir haben immerhin Schulpflicht.
Ist aber nur so aus dem Bauch heraus……
Panama -
Mr. Pumpernickel mit dem unvergleichlichen Akzent…. schade
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Ha! Das ist auch ein super Argument. Nicht schlecht ...
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ääähm….. es ging hier nicht darum, das jemand keine individuelle Antwort hat, Scooby. Mich hat lediglich interessiert, was ihr auf eine solche Frage antworten würdet. Das jeder für sich selbst seine Antworten kennt, davon gehe ich aus.
08/15 Gerede ist so ne Sache. Die meisten bewerben sich doch aus den gleichen Gründen heraus. Nur eben anders formuliert
Das Schulamt hat sicher jede Antwort schon 100 mal gehört. Aber so ist das nun mal.
LG Panama -
Ich lach mich grad schlapp über alias!!!! die Modifizierung von Trantor gefällt mir sehr gut.
Hat noch jemand Ideen, was man antworten könnte...? Jetzt mal ERNSTHAFT *lach*
Panama -
Danke für deine ausführliche Antwort, Alhimari
Und, nele: Stimmt; es braucht Leute mit entsprechendem Selbstbewusstsein. Ich frage mich aber, ob das nicht mit der sozialen Kompetenz kollidiert, welche man für den Job benötigt. Nicht das Selbstbewusstsein an sich, sondern der Glaube, man "ist gut in dem Job" den man, auch mit "Schulleitungsaufgabenerfahrung" vorher NICHT ausgefüllt hat. Daher bleibe ich dabei: Ich kann vorher nicht wissen, ob ich gut bin darin….. -
Ja. Diese Aufgaben habe ich auch. Trotzdem würde ich nie so ne Antwort geben. Aber das muss ja jeder selbst wissen - beantwortet allerdings nicht meine Eingangsfrage, da ich nach DREI Gründen gefragt habe
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