Organspendeausweis habe ich schon lange. Ich brauch das ganze Zeugs nicht mehr, wenn ich tot bin. Und anderen kann ich evtl. Das Leben retten.
Sehr simpel. Zumindest für mich.
Beiträge von Panama
-
-
Jetzt hole ich das Thema noch mal hoch, weil ich gerne ein kleines Feedback geben möchte. Die Diskussion hier war ja recht kontrovers.
Deswegen hier mal eine kleine Beschreibung, wie ich meine Aufgabe so erlebe. Vielleicht trägt sich ja der ein oder andere damit, Ähnliches zu machen.Zunächst mal ist es tatsächlich wichtig, dass man ein gutes Kollegium hat, welches hinter einem steht. Bei mir ist das der Fall. Auch wenn ich durch diese "Nicht-Funktion" sehr stark zum Kollegium gehöre weiß dieses aber, dass ich mit unserem Schulleiter viel zusammen arbeite und hinter seinen Entscheidungen stehe. Ist dies mal nicht der Fall, spreche ich ihn unter vier Augen an.
Ich bin ein bisschen mehr "Puffer" … oder Schnittstelle geworden zwischen Kollegium und Schulleitung. Ich muss also immer mal zwischen Tür und Angel noch mal erklären, warum diese und jene Entscheidung getroffen wurde….. Ich organisiere, versuche meinen Chef zu entlasten und gleichzeitig, das Kollegium zu motivieren. Immer mal wieder wird auch delegiert (soweit es in meinem Verantwortungsbereich liegt) und auch das wird akzeptiert. Die Arbeit macht mir großen Spaß und ich habe es bis jetzt nicht bereut, zugesagt zu haben. Ich muss noch mal sagen, dass das Klima im Kollegium wirklich wichtig ist. Dann ist das eine tolle Sache. Und sollte (was ich nicht hoffe!!!!) ich von heute auf morgen den Laden alleine schmeißen müssen, habe ich sicher ein Kollegium, was hinter mir steht. Wobei ich von einer offiziellen Stelle an der eigenen Schule trotzdem Abstand nehme. Das, was ich hier mache, ist nur "Übung" - und sie macht mir Spaß! -
-
In DEM Kollegium wäre ich wahnsinnig gerne Außenseiter...... Bevor ich mich verbrennen lasse....
Ich würde GAR NICHT auf Klassenfahrt gehen, sollte dies nicht zu meinen Bedingungen möglich sein. Punkt -
Es geht hier bei "verlässlich" wohl eher um den Begriff der verlässlichen Grundschule.
Also ich hatte schon mehrfach solche Fälle und habe Schüler von Eltern abholen lassen. Vorab habe ich die SL um Zustimmung gebeten. Ich trage Verantwortung für alle Schüler und muss Schüler auch schützen. Abgesehen davon gibt es auch blinde Eltern, denen man ab und zu die Augen öffnen muss für die Probleme ihrer Kinder.
Situationen müssen tragbar sein und Unterricht möglich. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der Schüler abgeholt werden. -
Da stimme ich Mikael zu. Das wärs noch, wenn ein Kollegium auf einer Konferenz "beschließt", dass ich am Wochenende arbeiten muss. ... Wer sich dem beugt, ist selbst Schuld. Sorry !
-
Ach, und noch eine Frage habe ich: Im K und U sind ja immer die aktuellen Stellen drin. Im Archiv finde ich natürlich auch einiges. Aber woher weiß ich, welche Stellen grundsätzlich unbesetzt sind….?
-
Vielen Dank für eure Antworten.
meike: Bei uns gibt es eine Fortbildung zum Thema "Bewerbungsverfahren". Dort werden die einzelnen Teile besprochen und wohl auch geübt.Verwaltungsrecht ist auch kein schlechter Tipp… danke nele.
aim.org in Heilbronn soll gut sein. Ich selbst war da aber noch nie. Die Fortbildungen sind immer sehr schnell "weg". Hat da jemand Erfahrung mit??
-
Hallo !
Ich beende demnächst eine Fortbildungsreihe zum Thema "Schulleitung" und bin auf der Suche nach weiteren, sinnvollen Fortbildungen. Vor allem zum Thema "Schulleiterbesetzungsverfahren".
Hat jemand einen Tipp?
Und: BITTE!!! Keine Posts á la: Wieso machst du das? Fortbildungen sind unnötig oder so…. es wäre super, wenn nur Leute antworten, die sich auf meine FRAGE beziehen. DANKE!
Panama -
Und ich dachte, ich sei workaholic.... Aber das sprengt alles. Zu dieser Kollegin fällt mir nur ein: Selbst Schuld....
Und zu dir: Du benötigst dringend mehr Selbstvertrauen. Dann brauchst du dich mit niemandem "messen" oder dich fragen, ob du engagiert genug bist. Das bist du sicherlich ! -
Hallo!
Es entstehen dir keine Nachteile, nur weil du lieber halb arbeiten möchtest. Mit 14 Stunden wirst du auf jeden Fall eine Klassenleitung bekommen - es sei denn, es wird an der Schule nur ein Fachlehrer gesucht.
Lehrer, die unterhälftig arbeiten, können sich eine Klassenlehrerfunktion teilen (bei uns an der Schule gibt es so etwas gerade aktuell). Das kommt aber auch hier auf den jeweiligen Bedarf der Schule an. Das Gleiche gilt für Nachmittagsunterricht.Du hast weniger Vorbereitung/Nachbereitung. Konferenzen, außerschulische Veranstaltungen, Elterngespräche etc. musst du trotzdem leisten. Wenn du eine gute Schulleitung hast, wird diese auf einen Ausgleich achten. Solltest du zb. an den Projekttagen jeden Tag da sein, gibt es als Ausgleich mal einen Tag frei o.ä.
Was "besser" ist für eine Einstellung lässt sich schlecht sagen. Das hängt von sehr vielen Faktoren an: Fächerkombi, Bedarf……
Gruß
Panama -
Ich finde, es kommt auf einige Umstände an….
meine erste Stelle war 70 km - eine Fahrt. Es war aber meine erste Stelle, ich hatte keine Kinder, fahre gerne Auto. Hat mir also nix ausgemacht.
Jetzt ist meine Schule 500 m von meinem zu hause entfernt - finde ich schon sehr praktisch.Es gibt Vorschriften bezüglich Distanz zur Schule - was noch zumutbar ist. Zumindest in BaWü. Aber die Zahl habe ich leider nicht mehr auf dem Schirm…..
Panama
-
Eltern wollten mir schon einmal einen Gutschein über 25 Euro geben. Schlauerweise haben sie mich aber vorher gefragt, ob das in Ordnung wäre. Daraufhin verwies ich an unseren Schulleiter. Dieser macht uns i.Ü. jedes Jahr darauf aufmerksam, dass Geschenke ab einem gewissen Wert der Zustimmung des Schulamtes bedürfen und nicht einfach so angenommen werden dürfen. Als Lehrer sollte man das eigentlich auch so wissen…..
Das Schulamt hat ein diesen Theater veranstaltet, es letztendlich aber genehmigt. Fazit meines Chefs: "Die frage ich nicht mehr… das nächste mal entscheide / genehmige ich das selbst"
Also bei 200 Euro kann ich nur sagen: Selbst Schuld. Das muss doch jedem viel vorkommen!
Ob irgendwelche Abgeordnete Geschenke annehmen dürfen oder nicht interessiert mich nicht und ich reg mich da auch nicht drüber auf. Fakt ist, was die Gesetzeslage hergibt für mich als verbeamtete Lehrerin. Da kann ich mich noch so aufregen.Das allerdings ein Kollege die Dame angezeigt hat…. da würde ich direkt sagen: "Kollegenschwein".
-
Hallo Kekskrümel!
Also irgendwie kommt mir das komisch vor. Meines Wissens besteht eine Abordnung max. 1 Jahr. Danach muss das Ganze in eine Versetzung umgewandelt werden, sollte die Lehrkraft an der Schule bleiben.
Also mir wäre das ehrlich gesagt alles ziemlich schnuppe. Stelle den Antrag, sobald du schwanger bist - und vergiss nicht, den Personalrat zu informieren!
Da kann der Schulleiter und das Schulamt soviel reden, wie es will.
Bei mir war es folgendermaßen:
Ich habe eine Stelle bekommen, und hätte eigentlich 3 Jahre dort bleiben müssen. Versetzungen an sich können ja erst nach einem gewissen Zeitraum gestellt werden.
Jetzt war ich aber schwanger und es war ganz klar, dass ich mit Kleinkind nach der Schwangerschaft keine 100 km mehr fahren werde. Punkt um!
Also habe ich den Antrag gestellt und mich zeitgleich mit dem Personalrat besprochen.
Hat geklappt
Wobei es auch immer ein bisschen auf das Schulamt ankommt….. bei unserem Schulamt muss man sich relativ warm anziehen. Aber dann klappt es.
Ich drück dir Daumen! -
Hallo Kekskrümel,
ich war damals in der gleichen Situation wie du. Inklusive der Tatsache, dass ein Versetzungsantrag für mich anstand. Mir war klar, dass ich mit Kind nicht mehr jeden Tag 200 km fahren wollte.
Ich hatte ebenso ein gutes Examen, also habe ich es drauf ankommen lassen und mich, nachdem ich schwanger war, meiner Schulleiterin anvertraut. Die hat dann sofort gemeint: "Na, da schauen wir mal, dass wir die Verbeamtung noch über die Bühne bekommen, bevor Sie gehen".
Also mein Rat: Mache deinen Kinderwunsch nicht abhängig von deinem Beruf. Du weißt ja gar nicht, ob es sofort klappt!?!? Und wenn es klappt, dann vertrau dich der Schulleitung an und bitte um Unterstützung.
Sprich: Wenn dein Wunsch so groß ist, dann: toi toi toi dass es gleich klappt. Dein privates Glück sollte im Vordergrund stehen. Wenn du dann schwanger bist, dann kannst du immer noch sehen, wie es weiter geht. Sollte es mit der Verbeamtung tatsächlich NICHT vorher klappen (was ich mir nicht vorstellen kann), dann klappt es hinterher. Du bist noch jung, und kannst auch nach Elternzeit o.ä. noch verbeamtet werden.
Aber, wie gesagt: Ich gehe davon aus, dass das noch klappt!Drück dir alle Daumen
P.S. Das mit dem Amtsarzt ist mir neu. Ich war da nur einmal. Das war glaube ich vor dem Ref. Oder vor dem Studium??? Ist schon ewig her. Aber sicher nicht vor der LZ-Verb.
Und krankheitsanfällig ist man die ersten 1 bis 2 Jahre sowieso. Bis man einigermaßen abgehärtet ist gegen die ganzen Viren und Schüler…. . DAS kann einem keiner zum Vorwurf machen. -
Also ich weiß nicht, wie das in Hessen ist. Bei uns in BaWü sind die Schulämter froh, wenn es überhaupt jemanden gibt, der sich bewirbt. Unabhängig vom Alter.
Wie wäre es mit einer Konrektorenstelle o.ä. (Schulleitungsteam zB). Dazu entsprechend Fortbildungen....? -
Zerbrechen kann man an dem Job so oder so.
Ich würde von mir behaupten, dass ich den Job aus Berufung heraus mache. Ich kenne aber viele super Lehrer, für die das Zweitwahl war. Und happy sind sie trotzdem.
Mach ein Praktikum. Dann findest du raus, ob dir das einfach liegt. Oder halt nicht -
Also, erstens sind wir hier in Ba Wü. Unser Schulgesetz ist dahingehend etwas anders formuliert als in Sachsen - Anhalt.
Das Schulgesetz kenne ich - hab ich ja oben bereits erwähnt.
Es handelt sich um einen Achtklässler.
Ich habe natürlich auch überlegt, wie ich gehandelt hätte. Achte Klasse habe ich auch schon unterrichtet. Ganz klar hätte Schüler A ne Note Abzug bekommen (Wie kann man so dämlich sein, ganz Passagen abzuschreiben….? Sorry, aber ist doch wahr!)
Was Schüler B anbelangt:
Da wäre ich nicht im Traum drauf gekommen. Es sei denn, ich hätte während des Aufsatzschreibens Schüler B dabei erwischt, wie er "Hilfestellung" leistet, oder Schüler B würde es zugeben.
Ich sehe es wie unter uns: ICH bin der Lehrer! Es ist doch MEINE Aufgabe…. nicht die des Schülers (der übrigens meint, er habe davon nichts gewusst, dass Schüler B abschreibt..) -
sehe ich wie du !
-
Seh ich genauso wie du. Das Schulgesetz sieht u.a. möglichen Notenabzug bei Täuschungshandlungen vor. Theoretisch ist ja ein "Abschreiben lassen" ebenso eine Täuschungshandlung.
Allerdings ging der Lehrer wie folgt vor:Aufsatz von Schüler B korrigiert und benotet.
Aufsatz von Schüler A korrigiert. Bemerkt, dass hier eine Täuschungshandlung vorliegt. Note abgezogen.
Aufsatz von Schüler B noch mal auf dem Schreibtisch daheim von rechts nach links gezogen, Note abgezogen (Datum 3 Tage später) mit der Begründung "Täuschungsversuch")Schüler B hat gestanden.
Lehrer bleibt bei beiden schlechteren Noten.
Das finde ich echt unlogisch….?
Werbung