Beiträge von Panama

    Und es geht mir hier nicht um die Tatsache, dass die HA nicht gemacht wurden. Er hat ziemlich Ärger dafür bekommen. Es geht um die Art und Weise, wie das sanktioniert wird. Und langsam geht's mir auch ums Prinzip. Weil so was ständig vor kommt…. so nach dem Motto: Ich mach das dann mal, wie es mir in meinen pädagogischen Kram passt!

    Interessant ist übrigens, dass es meistens Gymnasiallehrer sind, die so gar keine Ahnung vom Schulgesetz haben. Seit mein Sohn auf dem Gymnasium ist kommt das irgendwie dauernd vor. Da frage ich mich: Müssen die überhaupt ne Prüfung ablegen??
    Sorry, aber die Kollegen aus Sek II begründen immer ALLES mit "pädagogischer Freiheit" wo überhaupt keine ist!
    Es gibt übrigens GESETZE! Nur mal so als TIPP

    Es steht (wie ich bereits sagte) im Schulgesetz drin:
    Eine nicht gemachte Hausaufgabe stellt keine "Leistungsverweigerung" dar. Würde hierfür eine schlechte Note gegeben, wäre dies keine Leistungsbewertung, sondern eine sachfremde und deshalb ein unzulässiger Einsatz der Benotung als Sanktion.


    Auch steht drin, dass eine schriftlich angefertigte Hausaufgabe der Vertiefung und Übung dient, nicht aber der Leistungmessung dienen.


    Ich kann ganz schwer mit gefährlichem Halbwissen umgehen. Und Pech ist halt, wenn mal Lehrer in der Elternschaft sitzen hat, die sich auskennen.


    So ein Ärger aber auch!

    Ich bin mir ziemlich sicher, es gelesen zu haben. Ich finde es nur einfach nicht mehr. Naja… ich suche weiter. Ist auch eher privater Natur. Sorry wenn ich das so sage, aber an der Schule meines Sonne läuft echt einiges "so irgendwie wie man sich das so ausdenkt". Das kekst mich langsam an. Ich will da niemandem ans Bein treten und verhalte mich sehr diplomatisch. Aber ich weiß eben, dass genau DAS nicht erlaubt ist und möchte die Kollegin trotzdem darauf hinweisen.

    Hallo liebe Lehrergemeinde……
    folgender Fall steht zur Debatte:


    Schüler hat das dritte Mal keine Hausaufgaben (oder unvollständig). Er bekommt seinen dritten "Strich" und vom Lehrer mündlich eine "5".
    Mir ganz klar, dass das schulrechtlich nicht geht. Aber ich hätte es gerne schriftlich und finde mal wieder NIX im GEW Handbuch. Weder bei "Hausaufgaben" noch bei "mündlichen Noten". Hat jemand ne Idee??? Danke!
    P.S. gilt für BaWü

    Also dein SL ist zwar im "Recht" - tut sich damit aber keinen Gefallen….. spricht ihn doch exakt darauf an! So nach dem Motto: "Es ist ja Ihr gutes Recht, aber wäre es nicht geschickter, die Stunden auf zwei andere Tage zu verteilen und vorab die Eltern darüber zu informieren….? Ist ja nicht so, dass ich die Stunden nicht nachholen WILL, aber die Eltern müssen doch ebenso informiert werden…?"
    Also so würd ich das machen.
    Und für die Zukunft würde ich in solchen Notfällen direkt anrufen und sagen, dass ich mich heute leider krank melden muss.
    Wie gesagt: Er tut sich damit keinen Gefallen. Hauptsache des bissel "Macht" ausnutzen. Lächerlich

    Die Akte ist für Fehltage gedacht. Das Zeugnis ist nicht aufschlussreich genug. Aber mittlerweile habe ich mich noch anderweitig erkundigt und tatsächlich ist ein interschulischer Austausch laut Schulgesetz nicht erlaubt. Innerhalb des Kollegiums ja. Von Schule zu Schule: Nein. Na…. da bewege ich mich doch lieber auf sicherem Terrain. Denn die Eltern pochen da sehr drauf (was eben ihr Recht ist). Also: Finger weg…. :)

    Mmmmhhhhh….. ok. Also ist das (rein rechtlich) nicht zulässig. Nur, wenn die Eltern ihr Einverständnis geben. Als Mutter kann ich das ja auch für gut heißen….. so als Kollegin….. (blöder Zwiespalt ;) )


    Also dann weiß ich bescheid und werden nicht in Kontakt treten. Sonst komm ich in Teufels Küche…. die Eltern sind nämlich sehr schnell mit Anwalt bei der Sache…..


    Danke für die viiiiielen Infos!!!!!

    Konkret geht es um einen Schüler, der schwierig ist. Er hat bereits Schulwechsel hinter sich. Wir sind nicht die erste Schule. Die Frage ist, ob man in der ehemaligen Schule mit der ehemaligen Klassenlehrerin ohne Erlaubnis der Eltern in Kontakt treten und nachfragen dürfte. Rein rechtlich.

    Hallo ihr alle!
    Kurze Frage: Dürfen Schulen sich untereinander austauschen….? So nach dem Motto: "Der Schüler xy war schwierig im Unterricht, weil…."
    Ich finde dazu einfach NICHTS im Schulgesetz…
    Ach ja : Gilt für BaWü


    Danke :)

    Oh Mann- hier wird ja diskutiert ;) Also: zum Abschluss - mein Name war noch nie anders. Keine Ahnung, was da passiert ist.
    Danke für die Infos…. es gibt wohl tatsächlich nichts Greifbares zum Thema "Schweigepflicht" bei Elternvertretern….


    Grüße
    Panama (schon immer und ewig… ich glaube seit 10 Jahren oder so. :) )

    Häää? Da muss was schief gelaufen sein. Ich bin es Leute - die gute alte Panama! Ich habe nicht unter "Grundschultante" gepostet!!! Wer issen das überhaupt?? :staun:


    Und ich habe das nicht mal bemerkt!!!! Oh Gott - ich brauch dringend FERIEN! :)

    Mich interessiert einfach nur, ob es eine Regelung dazu gibt. In anderen Bundesländern existiert diese. Da stehst sogar im Schulgesetz drin.
    Wenn ich jetzt die ganze Geschichte hier schreiben würde….. das wäre ein bisschen lang :)
    Sie ist auch nicht weiter dramatisch. Ich bin nur jemand, der gerne alles schwarz auf weiß hat und es gerne schulrechtlich untermauern möchte. Das ist alles.

    Hallo!
    Ich überlege mir im kommenden Schuljahr in Klasse 1 mit einer "Fischeklasse" zu starten. Ich habe im Netz schon gesucht und bin leider nicht fündig geworden. Ich suche Türschilder, Dienste etc. Auch bei zaubereinmaleins finde ich nichts oder nicht viel. Hat jemand noch eine Idee für mich….?
    Danke im Voraus!
    Panama

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