Deine Berufserfahrung wurde nicht für „null und nichtig erklärt“. Schließlich kann niemand diese in Abrede stellen, auch wenn sie nicht für die Stufenlaufzeiten im Schuldienst anerkannt wurde/werden konnte.
Meine Berufserfahrung aus dem außerschulischen Bildungsbereich war für die Stufenlaufzeiten auch irrelevant, weil sie vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfolgt war. Für die Pensionsberechnung werden aber dafür mehrere Jahre anerkannt.
Ich habe verstanden, dass das derzeit im Öffentlichen Dienst so ist und das eben die Regeln sind. Aber ich muss mich ja diesen Regeln nicht unterwerfen und lasse es deshalb. Pension würde ich Übrigen nicht bekommen, da keine Beamtin.