Beiträge von Sabeth287

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das habe ich mir leider schon gedacht.


    Ich bin vom Referendariat direkt in den Mutterschutz, hatte also keinen Vertrag.


    Eine Frage hätte ich noch: Weisst Du, ob sich die Erfahrungszeiten auf eine bestimmte Stundenzahl beziehen? Also z.B. dass erst angefangen zu rechnen wird, wenn man beispielsweise mind. 8 Schulstunden unterrichtet (TVH)?

    Hallo! Kennt sich jemand bei der Bestimmung der Altersstufen in Hessen aus? Ich habe drei kleine Kinder, die ich 8 Jahre lang (im Prinzip nacheinander) erzogen habe, d.h. ich war zu Hause. Mein Referendariat habe ich kurz vorher absolviert, habe aber erst jetzt eine Beamtenstelle bekommen. Werden die 8 Erziehungsjahre in die Altersstufen-Berechnung muteinbezogen oder eher nicht?


    Vielen Dank und liebe Grüße!!!

    Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.


    Leider habe ich damals keinen Termin bei einem "richtigen Psychologen" bekommen. Zwischendurch hatte ich mal ein Gespräch bei einer Psychiaterin, mit der ich aber nicht reden konnte, da sie mich ständig unterbrochen hat und ziemlich unfreundlich war (auch keine guten Voraussetzungen trotz Studium, fachlicher Qualifikationen usw.).


    Das mit der Diagnose (dass es im Prinzip keine gibt, weil nie von einem praktizierenden Arzt ausgestellt) sehe ich ähnlich, weshalb ich ja überlege, meine Ängste zu umschreiben, ohne eine Diagnose zu formulieren .. Danach werde ich vermutlich eh an einen Facharzt überwiesen. Für mich ist auch klar, dass ich (so wie die meisten Lehrer es mir raten) nichts verschweigen werde.


    Ich glaube nicht, dass meine Diagnose ein Ausschlussgrund für den Schuldienst ist. Gibt es tatsächlich eine Diagnose, die auch ein Angestelltenverhältnis ausschließt !??! Als TV-H-Kraft muss man immerhin auch vorher nicht zum Arzt..

    Meine Ängste haben nichts mit der Schule zu tun. Im Gegenteil: Ich hatte meine schlimmste Phase im Referendariat und habe meinen Abschluss mit 1,1 gemacht.

    Das ist tatsächlich auch eine Frage, die ich mir immer wieder stelle. Ich komme aus einer Lehrerfamilie und habe (sozusagen) von klein auf gelernt "Wer beim Amtsarzt die Wahrheit sagt, ist selbst dran Schuld". Das ist übrigens auch eine Aussage, die ich von einem Großteil meiner Kollegen höre. Natürlich gebe ich an, dass ich ein Medikament nehme und das auch aufgrund von 'Ängsten' (in Folge eines Traumas). Dass meine Hausärztin vermutlich "Angststörung" in meine Akte geschrieben hat - da überlege ich noch, ob ich es tatsächlich so ausformuliere, einfach, weil ich schon von mehreren Seiten gehört habe, dass Angststörung eine Ausschlussdiagnose ist, weil es natürlich etwas dauerhaftes ist, was immer wieder ausbrechen kann...

    Die "Therapie" (nicht bei einem Psychiater oder Psychologen, sondern auf Heilpraktiker-Ebene) ist im Prinzip abgeschlossen (es war eher ein Coaching), ich nehme aber noch ein niedrig dosiertes Antidepressivum, weil meine Ängste (wegen der ich ein 'Coaching' gemacht habe) gerade hormonell bedingt (PMS) immer mal wieder hochkommen. Das hat überhaupt nichts mit meinem Beruf zu tun (beide Examen mit Auszeichnung und keine Fehlzeiten) und beeinträchtigt dort auch nichts, aber.. naja.

    Hallo an alle!


    Ich hoffe, mir kann jemand bei meiner Frage helfen. Und zwar habe ich in Hessen eine Planstelle angeboten bekommen und muss nun zum Amtsarzt.. Da die (zwar gering, aber sie besteht) Wahrscheinlichkeit besteht, dass ich die gesundheitliche Prüfung nicht schaffe, wollte ich fragen, ob jemand weiß, wie das Angestellten-Verhältnis aussieht, nachdem eine angebotene Planstelle sozusagen nicht zustande gekommen ist. Besteht dann (wie bei andere TVH-Verträgen) auch wieder die Möglichkeit, mir jederzeit nach jedem Schuljahr zu kündigen oder ist diese Angestellten-Stelle dann entfristet?


    Über Antworten würde ich mich freuen :)

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