Alles anzeigenLiebe Kollegin,
das Allerwichtigste: dass Ihr Euch vorab zusammensetzt und Euch über alle Details austauscht und einigt
- welche Regeln müssen die Schüler wann wo beachten?
Einigen heißt: an einem Strang ziehen und die Regeln dann auch durchsetzen (um das klassische Spielchen
zu vermeiden, das die Schülerinnen und Schüler sehr schnell spielen, wenn sie merken, dass eine Kollegin/ein
Kollege nicht konsequent ist, das good cop - bad cop - Spiel: Frau X setzt die Regeln durch, also gehen wir zu Frau Y,
weil die die Regeln nicht durchsetzt, um bei uns gut dazustehen... ja, Frau Y ist inkonsequent, aber wir nutzen das aus).
- dann mit der Schulleitung die Aufsichtsfrage klären und bei Nichtbeantwortung über den Personalrat auf die Klärung
dieser Frage bestehen: darf ich als Referendarin überhaupt auf einer Klassenfahrt die Aufsichtspflicht haben (meines Wissens
nämlich nicht, erst in der Phase des sogenannten selbstständigen Unterrichtes).
Eigentlich müssen die Kolleginnen und Kollegen, die vollbezahlt werden (unabhängig von Voll- und Teilzeit), die Klassenfahrt
machen, d. h. Du hast dafür eigentlich Zeit, bis das Ref vorbei ist. Zumal das Seminar auch ganz klar vorschreibt, dass
die Ausbildung vorgeht (zum Schutze der Refis).
Ich erinnere mich an mein eigenes Ref 2007: kaum in der Tür angekommen, wurde mir imperativisch dargelegt, dass ich
die Klasse 6 auf die Fahrt begleiten würde - damals alles abgenickt. Dabei hätte eigentlich Obiges gegolten (aus der Erfahrung
heraus kann ich Dir also raten: Informiere Dich). Ich weiß auch noch, dass mich das damals in finanzielle Schieflage gebracht hat,
weil ich alles vorlegen musste und nach Wochen irgendwann einen Teil zurückbekam.
Ich arbeite hier in BaWü als Lehrerin am Gymi und habe ca. 14 Klassenfahrten bisher gemacht. Bei weiteren Fragen kannst Du
Dich gern an mich wenden - habe da einige Erfahrungen gesammelt
Alles Gute,
Dankeschön, ich melde mich falls!
Aber da dies bei einigen Einträgen kam: Ich bin (noch) kein Refi. Ich bin faktisch Vertretungslehrkraft (seit gestern mit 1. Staatsexamen/Master, aber bin sozusagen als Werkstudi eingestellt).
Da es auch ein Diskussionspunkt war (soweit ich es richtig erlesen habe): Ich selber habe faktisch dieselben Rechte/Aufgaben (Unterrichten, Aufsicht führen etc) wie eine ausgebildete Lehrkraft - nur die Q-Jahrgänge unterrichten + an Abschlussprüfungen teilnehmen/hospitieren darf ich nicht. Zumindest sind das die Limitierungen, die ich bislang erlebt habe.
Laut Schulgesetz meines Bundeslandes (Brandenburg) darf ich eine Begleitperson sein. Wie es einige schon geschrieben haben, dürfen auch Eltern, volljährige SuS, Refis oder "andere geeignete Personen" Begleitpersonen sein (Als Refi müsste ich die Erlaubnis vom Studienseminar erhalten, das kommt dann nächstes Jahr). Meine Kollegin/Klassenlehrerin wird laut Schulgesetz als Leiterin betrachtet, dementsprechend wäre ich rein von der Hierarchie bzw. dank der Begriffswahl unter ihr. Ob sie die "Verantwortung" über mich hat, kann ich direkt nicht rauslesen. Dennoch habe ich Rechte & Verpflichtungen als Lehrkraft, welche ich natürlich einhalten möchte/werde. Das habe/werde ich mit meiner Kollegin genauer absprechen. Meine Kollegin organisiert(e) alles und hat mir bislang keine Orgaaufgaben o.Ä mitgegeben. Meine Ausgangsfragestellung war die typische "Hey, ich bin Anfängerin, wie kann ich das Beste aus dieser kommenden Erfahrung meistern/worauf sollte ich den Fokus genauer legen?"-Situation. Es war sehr spannend zu lesen, was ihr alle für Impressionen habt. Danke nochmal dafür