Beiträge von Kabinettstueck

    Hallo Schiri, danke der Nachfrage, das Ganze liegt ja nun schon etwas zurück. Es war am Ende tatsächlich so, dass es einen externen Mitbewerber gab, weshalb ich daher ganz regulär zwei neue Unterrichtsbesuche gezeigt, habe, allein schon, damit das anzugebende Datum in der dienstlichen Beurteilung aktuell ist. Und: Es hat geklappt, ich habe die Stelle/Beförderung bekommen. :)

    Liebe Grüße

    Das glaube ich nicht. Die Schulaufsicht möchte auch eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Schulleitungen.


    Ich sehe das ähnlich. Meine Erfahrung zeigt, dass dann in der Zusammenarbeit mit der Behörde auch mal Lösungen gefunden werden können, die z.B. so aussehen, dass dem sehr guten externen Bewerber eine alternative Stelle schmackhaft gemacht wird.

    Dann hoffe ich mal, dass ihr recht habt. Danke für eure Einschätzungen. Von Schulleitungsseite ist die Sache in meinen Fall tatsächlich klar, noch dazu bekleide ich die Stelle, die jetzt ausgeschrieben wurde, schon seit geraumer Zeit - aber eben ohne Beförderung. Ich denke also schon, dass ich in der Schulleitung einen Fürsprecher hätte.

    Wir haben bei uns durchaus schon A14 Stellen nicht intern besetzt. Dabei waren auch Stellen, bei denen sich die Bewerber nicht vorher bei der Schulleitung gemeldet hatten.

    Danke für diesen Hinweis. Das muss ich erstmal sacken lassen, ausschließen kann ich externe Bewerber dann also doch nicht. Es bleibt natürlich dabei, dass ich mein Bestes geben werde. Grundsätzlich wäre es aber natürlich heftig, wenn die Stelle extern besetzt würde. Weißt du denn, ob die externe Besetzung bei euch gegen den Wunsch der Schulleitung entschieden wurde?

    Woher willst du denn wissen, dass es keinen externen Mitbewerber gibt? Davon sollte deine SL eigentlich keine Ahnung haben. Wenn du aber soweiso ohne Mitbewerber bist, ist das Gutachten lediglich ein formaler Akt. Dein SL will dich ja auf der Stelle haben.

    In den A14-Ausschreibungen steht folgender Passus drin: „Von den Bewerbern/-innen wird erwartet, dass sie vor der Bewerbung mit der jeweiligen Schulleitung ein Informationsgespräch über die in Betracht kommenden Aufgaben führen.“ Da sich niemand gemeldet hat, ist von keinem Mitbewerber auszugehen.


    Ja, ich weiß, dass es im Prinzip Formsache ist, auf die leichte Schulter nehme ich es trotzdem nicht. Danke trotzdem für deine Überlegungen.

    Danke auch an die weiteren geteilten Erfahrungen!


    Ich kann nicht einschätzen, wie die SL reagieren wird, ich bin mir aber sicher, dass sie mich für die Stelle haben will. Es würde mir einfach viel Arbeit ersparen und das käme mir angesichts der zahlreichen Korrekturen, die sich hier stapeln, nicht ungelegen. Der ein Jahr alte Unterrichtsbesuch stammte nicht von der Lebenszeitverbeamtung, die liegt schon etwas länger zurück ;) Der alte Unterrichtsbesuch fand im Kontext der Erstellung eines Leistungsberichtes statt.

    Vielen Dank für das Teilen eurer Erfahrungen!


    Einen Mitbewerber gibt es ganz sicher nicht und da wird auch keiner mehr nachkommen, da die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen ist.


    Dann habe ich ja vielleicht wirklich gute Karten und werde auf jeden Fall das Gespräch mit meiner SL suchen.

    Hallo in die Runde,


    mich treibt eine Frage um, die sich mir in Bezug auf meine anstehende dienstliche Beurteilung stellt, und ich erhoffe mir hier erhellende Antworten.


    Ich habe mich in NRW an einem (meinem) Gymnasium auf eine A14-Stelle beworben. Grundlage für die dienstliche Beurteilung sind zwei Unterrichtsbesuche und ein schulfachliches Gespräch. Einen Unterrichtsbesuch habe ich bereits absolviert, der andere steht noch aus. Jetzt habe ich folgenden Passus auf der Seite des Schulministeriums gefunden: Dort heißt es mit Blick auf die „Erkenntnisquelle“ Unterrichtsbesuch: „Unterrichtsbesuche, die nicht mehr als drei Jahre zurückliegen, können zur Grundlage einer dienstlichen Beurteilung gemacht werden. Mindestens ein aktueller Unterrichtsbesuch ist erforderlich, wenn sich in den Leistungen oder im dienstlichen Einsatz wesentliche Änderungen ergeben haben.“


    Nun ist es so, dass ich vor ziemlich genau einem Jahr von der Schulleitung bereits einen Unterrichtsbesuch hatte (inklusive Kurzentwurf), allerdings in einem anderen Verfahren. Der Unterrichtsbesuch wurde damals überaus positiv aufgenommen und ich würde ihn natürlich ungern „verfallen“ lassen. Nun heißt es natürlich in dem Passus „können“ und nicht „müssen“ oder „werden“. Was meint ihr, wie stehen meine Chancen, dass dieser alte UB anerkannt wird? Geht das überhaupt, es war ja ein anderes Verfahren?


    Liebe Grüße

    Kabinettstück

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