Beiträge von Paraibu

    Nein. Lies die letzten Seiten mal durch: Man hat kein Problem damit, während BEZAHLTER Arbeitszeiten erreichbar zu sein. Das Problem ist da gegeben, wo jemand kraft seines Anrufes erwartet, dass die Lehrkraft zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung zu stehen hat, auch wenn die Lehrkraft seine Arbeitszeit anders verteilt hat.

    Und: Es wird erwartet, dass die Lehrkraft das bitteschön mit privaten Geräten zu regeln hat.


    Die Kombination aus beidem sorgt für Unmut.

    Dass Arbeitszeit nicht willkürlich nach eigenem Gusto verteilbar ist, sondern sich entweder nach dem Betriebsüblichen oder nach einer beidseitigen Vereinbarung zu richten hat, finde ich nachvollziehbar. Warum sollte der Gesetzgeber sonst auf die betriebsübliche Arbeitszeit verweisen? Wie sonst sollte kollegiale Zusammenarbeit organisierbar sein?


    Nutzung von Privatgeräten: Kann formal nicht verlangt werden, klar. Ich halte es aber nicht unbedingt für sinnvoll, hieraus ein großes Thema zu machen, denn die Konsequenzen sind nicht unbedingt im eigenen Interesse. In meinem Fall: Was hätte ich davon, mir ein öddeliges, großes, 5 Jahre altes dienstliches Samsung aufzuhalsen, nur um die Nutzung einer einzelnen App auf dem privaten Handy zu vermeiden, das ich sowieso immer bei mir habe?

    Da steht nicht, wann die wöchentliche Arbeitszeit abzuleisten ist sondern nur, wie hoch sie ist.

    Doch, s. 1)


    Im Schulbetrieb dürfte vom Vorhandensein einer betriebsüblichen (Vollzeit-) Arbeitszeit ab Schulbeginn 08:00 Uhr + 8 Arbeitstunden zuzüglich Pausenzeiten auszugehen sein.


    Entsprechend sollte werkstags bei Vollzeit nach 17:00 keine Erreichbarkeit mehr erwartet werden dürfen. Bis dahin aber schon.

    Zusammenfassend nehme ich hier die Erkenntnis mit, dass es für einen nicht unerheblichen Teil der Mitforenten die Vorstellung eine Zumutung zu sein scheint, außerhalb der Unterichtsstunden, aber innerhalb der bezahlten Arbeitszeit erreichbar zu sein


    Damit beziehe ich mich ausdrücklich nicht auf die Fragestellung der Threadstarterin, bei der es um Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit geht (- unterichtsfreier Tag wg. Teilzeit).


    Ich finde es verwunderlich, aber es bestätigt verbreitete Vorurteile gegenüber unserem Berufsstand.

    Und wenn der VZ Kollege mal ausnahmsweise einen freien Tag hat, dann deshalb, weil er diesen Tag an den anderen 4 Tagen vor- und nacharbeitet. Also ist dieser Tag dann genauso Freizeit.

    Dem stimme ich zu, so lange dies tatsächlich auch so ist, also an den anderen 4 Tagen jeweils 10 Stunden am Tag gearbeitet wird und entsprechende Erreichbarkeit besteht - in wechselseitiger Abstimmung.

    Willst du uns damit sagen, dass wenn man Vollzeit arbeitet und das ein freier Tag ist, es keine Freizeit ist?!? Geht ja auch nicht, denn die Freizeit ist dafür ja an anderen Tagen kürzer. Frei ist frei, egal ob zufällig oder nicht zufällig.

    Wenn du nicht in der Schule bist, weil Du Dich im Urlaub befindest oder gerade keine Arbeitszeit ist, dann handelt es sich um Freizeit.


    Wenn Du nicht in der Schule bist, weil Du keine Unterichtsstunde zu leisten hast, Du aber keinen Urlaub hast und Dich innerhalb Deiner formalen Arbeitszeit befindest, dann handelt es sich um Arbeitszeit.


    Die Definition der formalen Arbeitszeit unterliegt dem Arbeitsvertrag und der Absprache mit dem Arbeitgeber.

    Dein Argument ist doch die ganze Zeit, dass unterrichtsfreie Zeit auch Arbeitszeit sei. Jetzt sind unterrichtsfreie Tage, unabhägig davon, ob Voll- oder Teilzeit, doch Freizeit? In meiner Freizeit muss ich nicht für meinen Dienstherren/Chef erreichbar sein. Vielleicht wirst du dir erstmal mit dir selbst über deine Position einig und formulierst diese nachvollziehbar. Musst du natürlich nicht. Du bist hier ja in deiner Freizeit.

    Auch für dich gerne noch einmal ... ich schrub:


    "Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden.


    Wenn - wie hier geschildert - unterichtsfrei, weil in Teilzeit gearbeit wird, dann handelt es sich um Freizeit, telefonische Erreichbarkeit darf nicht erwartet werden"

    Naja, wenn ich den Alarm aufs Handy bekomme, mein handy aber gerade offline, aus, leise etc ist, ich schlafe oder einfach das handy nicht bei mir ist, schaut mein Kind und die Schule doof aus der Wäsche.

    Ja klar, das ist so.


    Kommunikation beginnt mit einem einseitigen Angebot. Wenn die Gegenseite nicht kommunizieren kann oder will - ok. Wir überlassen die zweckmäßige Definition aller Kontakte für Notfälle den Erziehungsberechtigten.


    Ich erlebe in der Praxis nur sehr selten, dass ich keine kurzfristige Rückmeldung erhalte.

    Würde mich zumindest wundern, wenn man an einem unterrichtsfreien Tag in Urlaub fahren dürfte.

    Ich kenn jetzt das Beamtenrecht nicht.


    Aber im Zuständigskeitsbereich des privaten Arbeitsrechts ist es selbstverständlich zulässig, in seiner Freizeit zu machen, was man will. Wenn die Arbeitszeit vorüber ist, ist sie vorüber. Hat auch erstmal nichts mit Voll- oder Teilzeit zu tun.

    Ich als Elternteil gebe verschiedene Nummern an, um für die Schule meiner Kinder im Notfall erreichbar zu sein.

    Handy (geht meistens während meines Unterrichts nicht), Festnetz, Arbeit, Freunde/Nachbarn.

    Wenn ich am Handy nicht erreichbar bin, ruft die Schule die andren Nummern an. Auch ich als Mutter habe nicht die Verpflichtung, mein Handy ständig an und laut zu haben, um für Notfälle erreichbar zu sein.

    Worüber "streiten" wir uns hier eigentlich?


    Ich habe offenbar den "Fehler" gemacht, zu erwähnen, dass es smartere Möglichkeiten der Kommunikation gibt als zu versuchen, jemanden anzurufen oder eine Mail zu schreiben. Ich muss nicht eine Nummer nach der anderen durchprobieren. Ich muss und will auch gar nicht wissen, welche Eltern (Omas, Tanten, Onkel) eines Kindes welche Telefonnummer haben. Erst recht will ich nicht, dass die alle meine Nummer haben.

    Während der Arbeitszeit denke ich nur ca. 50%.

    Ich denke es sind deutlich mehr - aber was soll's?


    Es ist ja nicht so, dass wir aus einem bunten Strauß an Kommunikationsmöglichkeiten wählen könnten und es bessere Alternativen gäbe. Mir fallen jedenfalls keine ein.


    Für die meisten Kinder ist bei uns zudem mehr als nur eine Kontaktperson hinterlegt. Den Arlarm bzw. die Nachricht bekommt im Falle eines Falles jeder der hinterlegten Kontakte.

    Darum ging es doch. In deinem ersten Beitrag hattest du die Behauptung aufgestellt, telefonische Erreichbarkeit könne auch an unterrichtsfreien Tagen erwartet werden.

    Ich schrub:


    "Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden


    Wenn - wie hier geschildert - unterichtsfrei, weil in Teilzeit gearbeit wird, dann handelt es sich um Freizeit, telefonische Erreichbarkeit darf nicht erwartet werden"


    Die Erwartungshaltung, in der Arbeitszeit für den Arbeitgeber erreichbar zu sein, besteht IMHO zu Recht, ja.

    Da sprichst Du aber mal wieder aus Deiner Privat-Schul-Bubble. Es soll Eltern geben, die in ihrem Job kein Handy nutzen können/dürfen.

    - die aber gleichzeitig per E-Mail erreichbar sind?!


    Eine technische Lösung sollte sich an den Lebensumständen der Mehrheit der Nutzer ausrichten. Die große Mehrheit hat heute ein Smartphone und kann dieses auch nutzen - eher jedenfalls, als jedes andere Kommunikationsmittel.


    Ein dienstliche Smartphone könnte ich bekommen, ich habe daran aber kein Interesse. Warum, wie gesagt, 2 solche Dinger mit mir herumtragen? Der aus meiner Sicht größte Nachteil der Nutzung eines Privatgerätes, die Herausgabe der privaten Nummer, ist bei uns Dank der App unnötig.


    Erwartungshaltung, in der Freizeit erreichbar zu sein: Ist bei uns nicht gegeben. Arbeit und Freizeit sind klar getrennt.

    Kein Ahnung, wofür man das noch braucht, wenn man doch schon E-Mail hat. Meine dienstlichen E-Mails lese ich übrigens in der Schule. D. h.ich empfange auch keine an unterrichtsfreien Tagen.

    Der Funktionsumfang der Schul-App geht über E-Mail deutlich hinaus (- habe ich oben geschildert). Es ist keine Administration erforderlich, da keine personenbezogenen Daten wie Telefonnummern oder E-Mailadressen benötigt werden. Weitaus bessere Übersichtlichkeit, alle schulbezogenen Orga-Themen auf einem Blick einsehbar.


    Nur ein Beispiel: Wenn es einem Kind nicht gut geht, und ich möchte, dass es von den Eltern abgeholt wird, dann sind das für mich 3 Klicks - ist binnen Sekunden erledigt. Ich kann mich darauf verlassen, dass die Eltern die Nachricht wahrnehmen, da die App sie alarmiert (- anders als bei einer Mail), ich brauch auch nicht zu telefonieren und auf entsprechende Erreichbarkeit zu hoffen, ich kann meinen Untericht ohne Unterbrechung fortführen.

    Hier war der Aufreger die Frage, ob es zumutbar ist, dass Privattelefon zu nutzen, oder ob es ein Diensttelefon sein muss.


    Welche technische Funktion dabei genutzt wird, ist doch noch einmal anderes Thema, das unabhängig neben dem Aspekt "privat oder dienstlich" steht.


    Im Fall unserer Schule ist es eine "Schul-App" mit entfernter Ähnlichkeit zu Whatsapp. Kommuniziert wird über Chat-Nachrichten sowie Mitteilungen und Kalendereinträge in der App, was IMHO wesentlich praktischer ist als Anrufe, da keine direkte Erreichbarkeit erforderlich ist und gleichzeitig viel weitergehende Funktionen geboten werden.


    Über die App werden u.a. schulische Veranstaltungen und Vertretungen organisiert, sowie mit den Eltern als auch innerhalb des Kollegiums kommuniziert. Die Herausgabe der Telefonnummer ist nicht erforderlich.

Werbung