Wir haben doch einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, richtig? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, daß maximal 3/5 des Urlaubs vom Arbeitgeber vorgegeben werden dürfen (Beschluss vom 28.07.1981, 1 ABR 79/79). Das wären 18 Tage. Die verbleibenden 12 Tage stehen zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Um diese 12 Tage geht es mir. Die müßten gemäß des Urteils dann doch wohl auch in der Schulzeit genommen werden können.
Ganz ehrlich: Wer regulär als Lehrer außerhalb der Schulferien Urlaub nehmen möchte, hat meiner Meinung nach den falschen Beruf gewählt. Von besonderen und gut begründeten Ausnahmen, die immer möglich sein müssen, natürlich abgesehen (- wichtige familiäre Ereignisse z.B.).
Schulferien gibt es reichlich und zu allen Jahreszeiten. Als Lehrer genießen wir diesbezüglich Freiheitsgrade, die über deutlich über das hinausgehen, was für andere Arbeitnehmer gilt. Jeder, der unseren Beruf wählt, weiß worauf er sich einlässt.