Beiträge von nofretete

    Eigentlich ist es nicht üblich in der 9.Klasse so weit wegzufahren.


    Der finanzielle Rahmen liegt normalerweise bei 150-200Euro (was für viele Eltern schon ein Batzen Geld ist.


    Ich würde erst mal bei den Eltern abchecken, wie viel sie ausgeben würden, ob sie überhaupt für eine Klassenfahrt sind, evtl. einen Elternabend dazu machen.


    Es gibt Reiseveranstalter, die extra Klassenfahrten organisieren, Klühspies ist ganz gut und preiswerter.


    Allerdings ist eine organisierte Fahrt mit Programm immer teurer, als alles selber zu organiseren.


    Ich würde mal versch. Busunternehmen der Gegend anrufen und Preise abfragen, dann auch bei der Bahn nach den Preisen fragen (ist meist teurer).


    Wenn du mit einer Parallelklasse fahren könntest, wird Vieles billiger. Rede doch mal mit dem Klassenlerhrer der anderen achten Klasse.


    Wenn du selber die FAhrt organisierst, solltet du dich vorher im INternet schlau machen, was man besichtigen könnte und ein Programm planen. Ám besten wäre natürlich, wenn du in den nächsten Ferien schon mal vorab nach Rom könntest, um dir vor Ort was anzusehn, auch die Unterkünfte selber mal anzuschauen wäre sinnvoll. ISt natürlich eine Frage des GEldes.


    Ansonsten im INternet Jugendherbergen raussuchen und Preise vergleichen.


    Vorsstrecken würde ich auf keinen Fall, da kommt einiges zusammen, in der Regel macht man eine Anzahlung in der Jugendherberge und zahlt den REst bei Ankunft, die Busunternehmen händeln das unterschiedlich.


    Ich würde die Eltern eine verbindliche Anmeldung zur Fahrt unterschreiben lassen und ein Frist zum Bezahlen setzen.


    Gruß NOf.

    Danke für den Link, leider kann es sein, dass die Beihilfe damit durchkommt, da der Antrag erst drei Tage nach Jahresfrist verschickt wurde und für die Beihilfe das Eingangsdatum verbindlich ist.
    Ich hatte eine Rechnung vom 7.12.06, eine vorm 12.12.06 und zwei Rezepte vom 12.12.06. Der Antrag wurde am 15.12.07 verschickt. Sie werden sich wohl auf die paar Tage Fristunterschied beziehen, ist doch praktisch für sie, so müssen sie diese Rechnungen schon mal nicht zahlen, viele andrere Sachen wurde gekürzt, u.a. zahlen sie keine Medikemante mehr, um Eisenmangel zu bekämpfen, hatte mir der Arzt aufgeschrieben, da er das nach einem Blutbild festgestellt hatte.


    Als Begründung:


    Ab 01.01.07 können zu apothekenpflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich keine Beihilfen mehr gewährt werden.


    Dabei sind doch alle vom Arzt verschriebenen Sachen apothekenpfllichtig.


    Medikamente für Erkältungskranikheiten zahlen sie auch nicht, von meinem knapp 600Eruo Anspruch bleibt nach Abzug der Kostendämpfungspauschale nichts mehr übrig.


    Super.


    Den Antrag hätte ich mir sparen können.

    Hallo,
    leider war ich etwas schlampig und habe meine Beihilfe für einige Rechnungen etwas spät eingereicht.


    Wenn ich dás richtig verstehe, gilt die Jahresfrist nicht ab REchnungsdatum sondern ab Behandlungsdatum, oder?


    Allerdings sind 2 Rezepte dabei, die genau an dem Tag, an dem ich den Antrag gestellt habe, 1 Jahr alt waren. Trotzdem schreibt die Beihilfe Anspruch verjährt.


    Habe ich Chancen dagegen Widerspruch einzulegen?


    Ist schon frech genug, was die alles nicht mehr zahlen und die Sache mit der Kostendämpfungspauschale ist ja noch nicht entschieden, so ein Scheiß.


    Gruß Nof.

    Zitat

    Original von phileas


    Ich hatte eben - DSL-Mangelgebiet sei Dank :-(( - 20 Sekunden (gefühlte 5 Minuten) Zeit, mir nach dem Anklicken des Threadtitels Gedanken darüber zu machen, was damit wohl gemeint sein könnte. Bin dann zu dem Schluss gekommen, das es um die Stiftfarbe geht, die man zur Korrektur nimmt ;)


    VG
    Peter


    Das dachte ich auch erst. :D

    Wir mussten das damals nicht machen, zum Glück.
    Ich habe mir auch nur eine Liste gemacht, würde aber wohl, wenn es gewünscht wäre, etwas einfaches wie Sinfini oder Philo machen.


    Nele hat es doch auf den Punkt gebracht, wir sind erwachsene Menschen, auch wenn man davon nicht immer etwas merkt im Seminar, wir mussten z.B. jeden Seminarsitzung einen STuhlkreis machen und einen Gesprächsstein rumgehen lassen, jeder sollte sagen, wie es ihm geht, was ihm auf der Seele liegt.


    Wenn kaum jemand was sagte, ging er wieder rum.


    Aber das ist nun off-topic.


    Ich denke es hängt auch vom Fl. ab, wie der oder die drauf ist. Meiner war keiner der auf infantile Spiele stand.


    Gruß Nof.

    Ich glaube nicht, dass die FAchleiter das herausposaunen.


    Ich würde aber die Schulleitung fragen, wie sie dazu steht. Die kennt sich in der Regel mit ihrem Klientel aus. Frohe WEihnachten, Nof.

    Da die Schüler am BK sich vom Alter her in der SekII befinden solltest du sie siezen, mit Vornamen (wurde bei uns in der SekII auch gemacht).


    Ob du ihnen das mit dem Seiteneinstieg sagen solltest weiß ich nicht, ich habe die Erfahrung gemacht (wir haben bei uns einen Seiteneinsteiger an der Schule) das die Eltern dann gerne so kommen: "Ach der ist schuld an den schlechten Noten der Kinder, er íst kein richtiger Lehrer..."
    Sie respektieren ihn nicht und übertragen das auf die Kinder, es könnte sein, dass Schüler in dem Alter das ähnlich sehen und dich nicht für voll nehmen oder ihre Unzlänglichkeiten darauf schieben. Muss nicht bei allen so sein, aber wenn es wenige wissen macht es die Runde.


    Gruß Nof

    Kann mich den anderen nur anschließen. Und du hast selbst erkannt, es kann noch schlimmer kommen.


    Außerdem hast du dann im Sommer schon ein halbes Jahr hinter dir und die Zeit geht schneller rum.


    Auf den Sondereinstelllungstermin würde ich nicht bauen, ist mir auch neu, mag aber so sein. Allerdings ist nicht sicher, dass du dann wieder etwas bekommst und dass dir das mehr zusagt. FAng an, dann bist du eher fertig und weißt was du hast.


    Ob du im Ref. an deiner jetzigen Schule diese Klasse als Klassenlehrerin behalten dürftest, ist ene ganz andere Frage, bei uns (habe auch Ref an der GS gemacht) gab es das nicht. Ich denke du würdest es von der Arbeitsbelastung her auch gar nicht schaffen noch eine Klasse zu leiten, da da doch mehr Arbeit dranhängt als nur Fachunterricht.
    Gruß Nof.

    Hallo Florian,
    dies ist ein Lehrerforen, hier dürfen nur Lehrer schreiben.


    Poste dein Anliegen doch mal bei http://www.schulthemen.de dort ist ein äquivalentes Forum für Schüler.


    Ohne dein Post gelesen zu haben, frage ich miich, wie du in Sport eine 6 bekommen konntest, das geht bei uns nur bei Leistungsverweigerung (schwänzen, nicht mitmachen..).

    Hallo,
    ich muss meine Beihilfesachen mal wieder eledigen. Nun erinnere ich mich daran, dass mein Schulleiter sagte, dass die Kostendämpf. verfassungswidrig sei, man aber keinen Widerspruch gegen sie einlegen müsse, wenn der Beihilfebescheid komme, da Widerspruch automatisch eingelegt sei. Falls es dabei bleibe, dass die Kostendämpf. verfassungswidrig sei, bekomme man die Pauschale zurück.
    WEiß jemand ob das stimmt? Oder muss ich doch noch Widerspruch einlegen, sicherheitshalber?

    Die Kostendämpfungspauschale gehört nicht zu den Sachen, die die Versicheurngen übernimmt.


    Ich habe auch auch so einen Beihilfeergänzungstarif auch, in meinem Vertrag steht aber ausdrücklich drin, dass die Kostendämpfungspauschale nicht übernommen wird.

    Schau mal bei http://www.leseland.de rein, dort werden zig Bücher für jede Jahrgangsstufe aus unterschiedlichen Verlagen angeboten.


    Wenn ich ein Buch aussuche, überlege ich mir immer ein Rahmenthema, das ich mit behandeln möchte (Gewalt, MObbing, was Geschlichtliches). So kann man mit dem Buch viel erarbeiten.


    Gruß Nof.

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