Beiträge von moloko

    In unserer Fachschaft Mathematik gibt es folgende Meinungen zur Wahl der Aufgaben für die mündlichen Abiturprüfungen im GK.

    1) Die Aufgaben müssen nur aus den obligatorischen Themen des KLPs sein.

    2) Wenn ein Thema nicht zur Obligatorik gehört aber im Unterricht behandelt wurde, dürfen Aufgaben zu diesem Thema für die mündliche Abiturprüfung gewählt werden.

    3) Wenn ein Thema nicht zur Obligatorik gehört und entsprechende Aufgaben im Unterricht nicht behandelt wurden (z.B. uneigentliche Integrale oder Verhalten von zusammengesetzten Funktionen im Unendlichen), dürfen trotzdem solche Aufgaben mit AfB III in die mündliche Prüfung.

    Kennt jemand rechtliche Grundlagen, um diese Meinungen zu beurteilen? Wir wollen einfach mögliche Widersprüche vermeiden.

    Wir hatten einen ukrainischen Schüler in der EF. Er hat im letzten Sommer online in der Ukraine den Schulabschluss gemacht, der von der Bezirksregierung Köln anerkannt wurde. Dann hat hat er den Sprachtest fürs Studium in Deutschland bestanden, weil er in der Ukraine in der Schule Deutsch 9 Jahre lang gelernt hat und jetzt studiert an Uni Frankfurt Wirtschaftswissenschaft. So hat er unsere Schule im Winter verlassen, weil das für ihn keinen Sinn machte.

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