Beiträge von PhilippC

    Hallo Philipp,


    vielen Dank für deine Rückmeldung, klingt gut. Obwohl ich es eigentlich ja auch ein wenig paradox finde, dass das Land RLP lieber abgibt als aufnimmt!?!^^

    Hallo Out,


    in RLP wird in Sachen Personalpolitik stärker auf angestellte Lehrkräfte gesetzt.

    Ich habe von Kolleg:innen gehört, dass man ihnen für jedes Schuljahr einen neuen befristeten Arbeitsvertrag vorgelegt habe.

    Aus meinen Beobachtungen schloss ich ebenso, dass es meinen Kolleg:innen leichter möglich war, aus RLP nach Ba-Wü zu wechseln, als dies umgekehrt der Fall war. Ein Wechsel von Ba-Wü nach RLP kann zuweilen x > 5 Jahre dauern, wenn konkrete Ortswünsche auf Seiten der Lehrkraft vorliegen. Grund hierfür seien auch die hinsichtlich der Bezüge unterschiedlich ausgestalteten Versorgungssysteme und die im Falle eines Wechsels notwendige Umrechnung zwecks Bestimmens der Pensionshöhe.


    Freundliche Grüße

    Philipp

    Hallo Out,


    in deinem Falle rechne ich mit relativ guten Chancen (alle Angaben natürlich ohne Gewähr).

    Denn als in Ba-Wü Lebender kenne ich die Anstellungspolitik von RLP.

    Aus eigenen Erfahrungen und Berichten von Kolleg:innen weiß ich, dass RLP ein Land ist, das eher freigiebig als aufnahmebereit ist.


    Freundliche Grüße

    Philipp

    Hallo fos_gym,


    für die Probezeit relevante Vordienstzeiten kenne ich aus Ba-Wü, zum Beispiel den Wehr- oder Zivildienst.

    Die Probezeit kann in der Regel auch verkürzt werden, wenn dementsprechende Leistungen dies zulassen (Abschlussnote und Schulleiterbeurteilung).


    Mir ist aber neu, dass etwaige Vordienstzeiten auf die Dauer der Probezeit angerechnet werden und habe auch nichts dergleichen im Bayerischen Beamtengesetz gefunden. Schaue aber trotzdem noch einmal nach.


    Deine Vordienstzeiten können aber auf alle Fälle Relevanz für deine Dienstbezüge besitzen, insofern sie im öffentlichen Dienst geleistet wurden.


    Freundliche Grüße

    Philipp

    Im Schulrecht in Ba-Wü wird auf das pädagogische Augenmaß bei der Notenvergabe ausdrücklich hingewiesen.

    Dort wird sinngemäß ausgeführt, dass die Notengebung nie/nicht nur ein rein arithmetisches Produkt sein darf. Es geht um die Berücksichtigung sämtlicher gezeigter Schülerleistungen des zugrundeliegenden Zeitraums in allen Dimensionen und deren sinnvolle Gewichtung.


    Bei der Benotung handelt es sich übrigens um „normales“ Verwaltungshandeln und keinen Verwaltungsakt, was die Überprüfbarkeit durch Dritte zwar erschwert, aber bei Anwendung von nachvollziehbaren Kriterien durch die Lehrkraft Freiräume schafft.

    Hallo Dr. Caligiari,


    ich komme nicht aus NRW, aber meine Tipps sollten übertragbar sein.


    1. Hole dir eine gute Rechtsschutzversicherung. Denn ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann mehr für dich tun als ein Personalrat. Grundlegend hat ein Widerspruch gegen einen Bescheid über die Nichtgewährung eines Versetzungsantrags keine aufschiebende Wirkung. Aber ein Anwalt kann den Klageweg eröffnen.

    2. Bewerbe dich auf Beförderungsstellen in deinem Wunschumkreis. Damit hat Maylin recht. Vielleicht kommen auch Stellen ohne Besoldungsänderung in Form von Projekttätigkeiten infrage.

    3. Es gibt zuweilen Schulleitungen, die ihre Personalwünsche oder -bedarfe vehement sowie kontinuierlich ggü. der Schulaufsicht kommunizieren - und Erfolg dabei haben. Vielleicht findest du einen Fürsprecher unter den Schulleitungen in deinem Wunschumkreis, der/die dich gerne an der Schule haben möchte.

    4. Muss es gleich eine Versetzung sein? Frage die Schulaufsicht mal nach der Möglichkeit auf eine Abordnung. Während einer Abordnung kannst du neue Kontakte knüpfen, aus denen sich etwas ergeben kann (siehe 3.)


    Viel Glück und freundliche Grüße

    PhilippC

    Hallo Laarson,


    Grundlegendes zuerst: Du wirst keinen besseren Zeitpunkt finden, um in den Schuldienst zu kommen, als in dem nächsten Jahren.


    Problemanzeigen:

    - Es ist zunächst problematisch, wenn du kein Erstes Staatsexamen abgelegt hast. Denn hättest du eines, wäre der von deiner SL vorgezeichnete Weg mit 10-jähriger Berufstätigkeit möglich. Tipp: Erkundige dich bei Universitäten und Hochschulen nach Anrechnungsmöglichkeiten deiner erbrachten Studienleistungen.

    - Es ist weiterhin problematisch, wenn du über keinen Abschluss (Studium, Aus- oder Weiterbildungsberuf) verfügst. Denn hättest du einen, würde es sich auch um einen Quereinstieg im eigentlichen Sinne handeln. Tipp: Informiere dich breit angelegt. Frage dich: Für welchen Beruf könnte ich eine Schulfremdenprüfung ablegen? Für welchen Weiterbildungsberuf könnte mich eine IHK aufgrund meiner Berufstätigkeit zulassen?


    Alles Gute und freundliche Grüße

    Philipp

    Wer ist 'man'? Darüber entscheidet der gesundheitliche Zustand einer Patientin/eines Patienten und die Empfehlungen von Ärzt*innen und bitte kein Forum.

    Das sehe ich auch so. Aber die amtsärztlichen Regularien verlangen eine bloße Feststellung des gesundheitlichen Zustands nebst Prognose unter Einbezug der Vorgeschichte. Außerdem gibt es zu (voll-)stationären Therapien Alternativen wie zum Beispiel Tageskliniken.

    Liebes Baumhaus,


    es wurde bereits vieles und viel Gutes (CDL) gesagt.


    Darum möchte ich nur einige kurze Tipps geben:

    - Besorge dir eine Rechtsschutzversicherung und rechne mit einer 3-monatigem Wartezeit. Das heißt: Du musst 3 Monate versichert sein, ehe du einen Rechtsfall über den Rechtsschutz abrechnen kannst.

    - Es freut mich sehr, dass es dir im Moment den Umständen entsprechend geht bzw. dass du nicht arbeitsunfähig bist. Arbeite dennoch fleißig bei jeglichen Therapiemaßnahmen mit. Einzige Ausnahme: Von stationären Therapien kann man je nach Bundesland abraten.

    - Verfolge die Sache mit dem GdB. Ein Kollege hat mir erzählt, dass der VdK zu diesem Thema gut berät.

    - Bemühe dich um ein gutes Verhältnis zu deiner Schulleitung. Denn am Ende der Probezeit hat sich diese ggü. der oberen Schulaufsichtsbehörde zu deiner fachlichen und gesundheitlichen Eignung zu äußern (zumindest in Ba-Wü).

    - Lasse dir unabhängig von der Begutachtung durch einen seitens der Schulaufsicht beauftragten Arzt etwaige Therapieerfolge durch deinen behandelnden Arzt bestätigen.


    Ich wünsche dir alles Gute und verbleibe mit den besten Grüßen

    Philipp

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