Beiträge von PhilippC

    Hallo Kolleg:in,


    haben deine Schüler:innen einen sonderpädagogischen Förderbedarf?

    Oder liegt bei deinen Schüler:innen eine Lese-Rechtschreibstörung vor?

    Oder haben deine Schüler:innen eine gering ausgeprägte Literalität?


    Dann profitiert dein Fachunterricht von optimierten Lerntexten.


    Auf Educerio kannst du dich nun Schritt für Schritt in die Leichte Sprache nach Ursula Bredel & Christiane Maaß einarbeiten.


    Viel Freude und freundliche Grüße

    Philipp

    Hallo zusammen,


    interessierst du dich für

    • Berufsorientierung an Förderschulen
    • Berufsorientierung in Inklusionsklassen
    • oder Berufsorientierung für Schüler:innen mit besonderen Förderbedarfen?

    Dann ist meine Online-Fortbildung genau richtig für dich.


    Veranstalter: IHK Darmstadt

    Referent: Philipp Catani

    Zeit: 21.09.2023, 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr

    Ort: online via Zoom

    Preis: kostenfrei


    Wie in allen von meinen Fortbildungen gibt es wenig Theorie, aber viel für die Praxis. Das heißt: Du kannst mit den Materialien gleich am darauffolgenden Tag in deinem Unterricht loslegen.

    In der Fortbildung werde ich nicht nur Inhalte meiner Homepage vorstellen. Du erhältst von mir auch eine kleine Einführung in die Leichte Sprache und ein Dokument mit den wichtigsten Regeln.


    Mehr Informationen gibt es auf den Internetseiten der IHK Darmstadt.


    Alles Gute und vielleicht bis bald

    Philipp

    Zu den „urban legends“: Die Frage nach der Gesetzeslage ist sinnvoll und kann die Sache meist abkürzen. Oft ist es sinnvoll, beharrlich zu bleiben und im Falle eines negativen Bescheids nach den tragenden Gründen zu fragen. 😁


    zu der Ersten Hilfe: Mal ganz abgesehen von den Verordnungen des Dienstherrn oder Arbeitgebers fühlt man sich mit regelmäßiger Auffrischung sicherer. Meist habe ich bei Kolleg:innen eine Über-Vorsicht erlebt, wenn es um die Frage ging, 112 anrufen oder nicht. Diese ist aber in 9,9 von 10 Fällen nicht angebracht.

    Erste-Hilfe-Kurse muss man als Lehrkraft doch eh regelmäßig machen. Oder ist das nicht in allen BL so?

    My heart goes out to you. Das wäre schön, wenn es so wäre.


    Die dienstliche Nebenpflicht, Erste Hilfe leisten zu können und faktisch zu leisten, wird unter Berücksichtigung der persönlichen Ressourcen und Einstellungen individuell interpretiert.😉

    Damit kann ich nicht dienen.


    Am besten die zuständige Schulaufsichtsbehörde per Mail kontaktieren. Dann hat man es schwarz auf weiß. Bei der Maschinenschein-Fortbildung geht es nämlich auch um die rechtlichen Belange.


    Eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wäre auch zu überlegen.

    Mit abgeschlossener Ausbildung braucht man den nicht. Das hat man den Umgang mit den entsprechenden Maschinen bereits gelernt und unter Beweis gestellt.

    Auf jeden Fall - manchmal handelt es sich aber um schul-/dienstrechtliche Erfordernisse. Die Hygieneschulung/-belehrung für Personen aus dem Gastrobereich wäre so ein Beispiel.


    Ich hatte auch mal einen sehr qualifizierten Kollegen, der als Chemotechniker jahrelang Chemielaborant:innen ausgebildet hat. Er durfte auch nicht so ohne Weiteres Chemie im Chemieraum unterrichten.

    Hallo Holzwurm23,


    den Ausbilderschein brauchst du als betrieblicher Ausbilder. Das sind über 100h Unterricht, eine schriftliche Prüfung und eine Präsentation mit anschließendem Fachgespräch.


    Du brauchst aber einen Maschinenschein.


    Freundliche Grüße

    Philipp

    Hallo Patti,


    das kannst du machen und bereitet den Kindern Freude.


    - ein Wortschatz-Klassendienst, der neue/unbekannte Wörter auf eine Karteikarte schreibt und ablegt. Wenn freitags in der 6. Stunde die Luft ´raus ist, dann spielt ihr Activity mit eurer Wortschatz-Kartei. Alternativ kannst auch du die Kartei führen.

    - Besprich mit den Kindern Strategien zum Herausfinden von Wortbedeutungen, denn niemand kann alle Wörter kennen.

    Dazu habe ich einen Wortknacker entworfen: https://educerio.com/lernenlernen/wortknacker/

    - Lasse deine Schüler:innen Wörter mit dem Wortschatz-Gitter elaborieren und festigen. Das AB hierzu ist auf der gleichen Seite wie der Wortknacker.


    zur Wortschatz-Auswahl:

    - Suche für eine Unterrichtsstunde 7 bis 8 zentrale Wörter heraus und biete Erklärungen in einfacher Sprache an. Überlege dir, ob ihr ein Wortschatzheft (fächerübergreifend) führen wollt.

    - Berücksichtige auch Redemittel (Teilsätze), die für das Thema relevant sind.

    - Kooperiere mit Kolleg:innen und teilt die Themen untereinander auf: relevante Wörter nebst Erklärung in einfacher Sprache, relevante Redemittel und sprachliche Probleme, die auftreten können. Das wird in einer für alle zugänglichen Textdatei festgehalten.


    Freundliche Grüße

    Philipp

    Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und erfordert schon einmal den Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtssubjekten. Damit scheidet sie für das o.g. Vorhaben, als einzelne Privatperson über einen eigenen Betrieb eine weitere Person zu beschäftigen, aus. Auch erfordert sie - anders als von dir dargestellt - natürlich einen Gesellschaftsvertrag (vgl. §705 BGB).

    Stimmt. Gesellschaft erfordert die Hinzunahme einer weiteren Person.

    Es stimmt auch, dass § 705 BGB Anwendung findet, jedoch auch die Autonomie privater Personen gemäß BGB. Das heißt: Gesellschaftsvertrag wird benötigt, kann aber (leider) auch mündlich vollzogen werden.

    Gemeinnützigkeit ist da ja nicht gegeben.

    Das könnte ein Knackpunkt sein.


    Dann gibt es noch die GbR. Das ist die Gemeinschaft bürgerlichen Rechts. Das heißt: Grundlage des „Wirtschaftens“ ist nicht das Handelsgesetzbuch, sondern das Bürgerliche Gesetzbuch. Bei der GbR sollte man jedoch aufpassen, da die Haftung nicht beschränkt ist und sie auch ohne Gesellschaftsvertrag entsteht. Es genügt schon, wenn zwei Freiberufler sich gemeinsam eine Wohnung anmieten, um sie als Büro zu nutzen.


    Grundlegend kann dich bei einer GbR niemand zwingen, Gewinn zu erwirtschaften. Es ist halt einfach nur persönlich blöd, wenn du rote Zahlen schreibst.

    Hallo zusammen, hallo Websheriff,


    was für eine interessante Frage.


    Wenn man einen Betrieb hat, der keine Gewinnabicht verfolgt bzw. der keinen Gewinn erwirtschaften soll, dann fällt mir der Begriff „gemeinnützig“ ein. Das erkennst du an einem „g“ vor der Rechtsform. Ich kenne gemeinnützige Vereine (Rechtsform e. V.) wie Sportvereine, Fördervereine von Schulen etc.

    Es gibt auch gemeinnützige Kapitalgesellschaften wie die gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder die gemeinnützige Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (gUG haftungsbeschränkt) als Mini-GmbH. Andere Variationen sind mir bislang nicht aufgefallen.


    Gemeinnützigkeit bedeutet steuerlich, dass die Gesellschaft keine Körperschaftsteuer zu entrichten hat.

    Aber: Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit müssen selbstverständlich gegeben sein.


    Freundliche Grüße

    Philipp

    In Hessen gibt es leider nicht die pauschale Beihilfe.

    Und zur Öffnungsklausel: ich hab ehrlich gesagt kein gutes Gefühl in die private Versicherung zu wechseln. Weil ich einfach nicht mehr raus komme und in die gesetzliche zurück kann.

    Das sollte für einen Beamten kein Problem darstellen, da er immer noch Beihilfe von seinem Dienstherren erhält. Im Falle etwaiger Gesundheitsproblemchen zahlst du in der PKV einen höheren Betrag, aber der ist meines Wissens auch ab einem bestimmten Betrag gedeckelt.

    Natürlich kann man das, aber doch nicht während Mutterschutz und Elternzeit ohne Teilzeit. Auch wenn Schwangere nicht per se krank sind, hat die Mutterschutzzeit ihren Sinn und sollte nicht unterlaufen werden. Und auch während einer Elternzeit ohne Teilzeit wird hoffentlich kein Schulleiter so etwas zulassen.


    Edit: Den Zeitpunkt, wann du die Schwangerschaft bekanntgeben willst, musst du selbst wissen. Auch, ob du es vor den zwölf Wochen sagen möchtest. Mein alter Schulleiter hat aufgrund von bekanntgegebenen Schwangerschaften usw. jedenfalls sein Deputat nicht umgeschmissen.

    Mit den Arbeiten im Homeoffice habe ich mich wahrscheinlich undeutlich ausgedrückt. Ich meinte: Arbeiten im Homeoffice, wenn man vorzeitig (gesundheitsbedingt) den Dienst nicht mehr wahrnehmen kann/darf (Stichwort: Impfschutz).

    Normales Dienstgeschäft. AM BK wird zB teilweise erst über die Sommerferien über die Klassenbildung entschieden. Betriebe melden sehr spät an. Auch Abordnungen etc kamen schon in den Sommerferien bzw. sind in den Sommerferien erfolgt.

    Ist blöd, finde ich auch, aber nicht zu ändern.

    My heart goes out to you. Das sehe ich auch so: „normales Dienstgeschäft“. Leider gab/gibt es auch andere Fälle.

    Hallo Karlottaa,


    Glückwunsch zu Versetzung und Schwangerschaft sowie alles Gute für das Letztgenannte.


    Ergänzend zu meinen Vorrednern (m/w/d) möchte ich noch meine Meinung kundtun.


    1. Wann sollte der SL Bescheid wissen?

    Am besten so früh wie möglich, damit das Schulamt ebenso davon erfährt und die Schule zum besagten Zeitpunkt (oder schon vorher?) Lehrerwochenstunden in Form einer Krankheitsvertretung erhalten kann. Denn es kann sehr ärgerlich sein, mit dem guten Gefühl, alles schon grob geplant zu haben, in die Ferien zu gehen, um dann etwas Unerwartetes zu erfahren, das eine Neuplanung verlangt. Das kann Stress erzeugen, der Stress hat folgen für das Kollegium und das kann wiederum die unerwünschten Folgen hervorbringen.


    2. Was haben wir aus Corona gelernt?

    Corona hat uns gezeigt, dass man zur Not auch im Homeoffice arbeiten kann. Biete der SL an, dich im Homeoffice und soweit es dein allgemeiner Zustand zulässt an der Schule einzubringen. Beispiele: Homepage, digitaler Förderunterricht, Überarbeitung von Prozessdokumentationen bzw. Stoffverteilungsplänen oder Erstellung von Unterrichtsmaterialien zu bestimmten Themen etc.

    Äußere deine Bereitschaft und dein Interesse, via Zoom oder MS Teams o. ä. an den Gesamtlehrerkonferenzen teilzunehmen.


    Freundliche Grüße

    Philipp

    Hallo Mariia,


    zusätzlich zu den Tipps meiner Vorredner:innen möchte ich dir noch nachfolgend etwas auf den Weg geben:


    • Finde die für dich (als Mensch, nicht als Beamtin) beste Lösung.
    • Suche, wie CDL sagt, das Gespräch mit der SL. Wäge vorher aber ab, ob deine SL offen für solche Gespräche und Anliegen ist. Ist das ein Gespräch, das du gerne gemeinsam mit einem Personalrat/einem Beauftragten für Chancengleichheit (m/w/d) führen möchtest?
    • Frage bei deinem zuständigen Schulamt nach, wie die gängige Praxis in solchen Fällen aussieht. Das geht schnell und nachhaltig per freundlicher E-Mail. Denn Schriftlichkeit schafft Verbindlichkeit, wie ein Kollege von mir mal sagte.
    • Untermauere dein Begehren ggf. (auch wenn wirkungslos und, ja, das passiert dennoch regelmäßig) mit einem Versetzungsantrag. Ein Versetzungsantrag kann nicht mehr als abgelehnt werden.
    • Baue an deiner Schule etwas auf, das deiner Schule einen Mehrwert bringt und sich im Falle einer Versetzung/Rückkehr nachhaltig auf die Schulentwicklung auswirkt (Schülerhomepage, Schulsanitätsdienst, Löwen-retten-Leben, Schülerfirma, Schülerkiosk, Schulchor, bestimmte Förderprogramme [wie das Marburger Konzentrationstraining], Sonderaufgaben, Mitarbeit an der Homepage oder in der Öffentlichkeitsarbeit, Berufsorientierung, Zusammenarbeit mit Bildungspartnern etc.)
    • Bleibe gesund und alles Gute 🍀😁


    Freundliche Grüße

    Philipp

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