Beiträge von HendrikS

    Hallo Leute,


    ich bin noch im Ref und werde direkt im Anschluss an eine Deutsche Schule als Ortslehrkraft ins Ausland gehen. Die Schule im Ausland will, dass ich mir vom Kultusministerium bestätigen lasse, dass keine Übernahme der Altersvorsorge durch Bund und Länder für beurlaubte bzw. tarifbeschäftigte Ortslehrkräfte gegeben ist. Die Schulleitung meiner derzeitigen Schule in Deutschland meint aber, dass ich dann erstmal gar nichts mit dem KM zu tun haben werde , weil ich ja direkt nach dem Ref als Ortslehrkraft tätig sein werde und somit gar nicht im Dienst bin. Da die Schule im Ausland aber darauf besteht, dass ich mir bestätigen lassen muss, dass ich keine Altersversorge durch Bund und Länder erhalte, weil sie mir sonst keine Altersvorsorge zahlt, bin ich jetzt ziemlich verwirrt. Kann mir hier jemand weiterhelfen?


    Viele Grüße,

    Hendrik

    Tut mir Leid, falls meine Frage nicht präzise gestellt war. Ich bin tatsächlich davon aus gegangen, dass die Voraussetzung der Verbeamtung nach dem Ref "einfach so" erfüllt ist, weil ich nicht wusste, dass nach dem Ref auch noch eine Probezeit ansteht. Mir ist nun tatsächlich nicht klar, ob es bei der Voraussetzung verbeamtet zu sein, die in der Seite, die CDL verlinkt hat, genügt, wenn man verbeamtet auf Probe/Widerruf ist, oder ob man auf Lebenszeit verbeamtet sein muss.

    Hallo Leute,


    ich komme jetzt in den zweiten Ausbildungsabschnitt ( Lehramt Gymnasium in Bayern ) und würde gerne direkt nach dem Ref als Auslandsdienslehrkraft ins Ausland gehen. Hat jemand damit Erfahrungen ? Ist sowas sofort möglich, oder muss man sich erst jahrelang an einer Schule in Deutschland "bewähren"?


    Viele Grüße,

    Hendrik

    Hallo Leute,


    ich bin im Ref für Lehramt Gymnasium in Bayern und erwäge zum Ende des Schuljahres abzubrechen. Weiß jemand, ob es hier irgendwelche Kündigungsfristen/Modalitäten gibt, die man beachten muss, bzw. wo man diese nachlesen kann?


    Viele Grüße,

    Hendrik

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