Beiträge von Hisoka

    Genau das hier und natürlich Dienstweg einhalten. Kündigung an das SSA adressieren und bei der Schulleitung abgegeben.


    Hast du was besseres gefunden oder wieso kündigst du mitten in den Ferien?

    Ne die Stundenpläne für die Uni wurden erst vor kurzem erst veröffentlicht und ich hätte jeden Tag Pflichtkurse zu belegen, die meine Anwesenheit erfordern. Ich weiß, dass es sehr unprofessionell von mir ist vor dem ersten Arbeitstag zu kündigen. Zumal er mich für zwei Klassen sogar einsetzen wollte. Es nagt an meinem Gewissen, da er so freundlich zu mir war.


    Ich hab die Kündigung nun dem Schulleiter geschrieben (am 22.07.2024), er müsste jedoch im Moment im Urlaub sein.


    Sollte ich ihm im nächsten Monat (August) nochmal ein Kündigungsschreiben schicken, da ja man ja 2 Wochen vor Monatsende die Kündigung schicken sollte?

    Guten Tag allerseits,


    Ich habe eine Frage aus Interesse: Wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag im Rahmen eines TV-H-Vertrages in Hessen als Vertretungslehrer hat und während der Probezeit kündigen möchte, muss man die Kündigung selbst schreiben oder gibt es hierfür eine Vorlage?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    Du darfst in jedem Fall kündigen, so wie Du es beschreibst, mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Oft ist es netter, mit mehr Vorlauf zu kündigen, so dass sich Deine Schulleitung rechtzeitig nach Ersatz umsehen kann. Einen schlechten Eindruck macht es vermutlich nur, wenn Du wenig oder gar nicht mit Deiner Schulleitung kommunizierst, bevor Du die Kündigung einreichst. Dass das Studium vorgeht, werden die allermeisten nachvollziehen können. An Deiner Stelle würde ich einige Monate vor Ablauf des ersten Jahres ein Gespräch suchen - vielleicht lässt es sich ja einrichten, dass Du im zweiten Jahr nur Vertretungen machst.

    Meinst du dass es möglich ist neben einem Mathestudium (Analysis und Lineare Algebra) nebenbei zu unterrichten oder wird das aufgrund der Vorbereitungen nichts?

    Guten Tag allerseits,

    derzeit studiere ich Lehramt für Mathematik und habe mich für eine Stelle an einer Schule im Rahmen eines TV-H-Vertrages in Hessen beworben. Ich habe eine Stelle bekommen, bei der ich 8 Stunden pro Woche unterrichten werde: 4 Stunden Mathematik am Beruflichen Gymnasium (Abitur) und 4 Stunden an der Berufsfachschule. Den Vertrag habe ich bereits unterschrieben; er ist bis zum 09.08.2026 befristet. Ich werde im August 2024 mit dem Unterrichten beginnen.

    Ich habe meine Arbeitszeit so organisiert, dass ich an zwei Tagen in der Woche zur Schule gehe und die restlichen Tage an der Universität verbringe. Für mein erstes Master-Semester habe ich mir den Stundenplan entsprechend zurechtgelegt. Allerdings merke ich nun, dass ich meinen Stundenplan an die Unterrichtszeiten anpassen muss. In diesem Semester müsste ich noch Analysis 1 und 2 sowie Lineare Algebra 2 schreiben – alles zeitaufwändige Module. Hinzu kommt die Vorbereitung des Unterrichts für die 11. Klasse des Abiturs und der BFS sowie das Korrigieren der Klausuren.

    Ich plane, bis zum Ende des Schuljahres 2025 an der Schule zu unterrichten. Daher würde ich den befristeten Vertrag, der bis zum 09.08.2026 läuft, ein Jahr vorher kündigen.

    Im TV-H-Vertrag ist dies wie folgt geregelt:


    "(4) 1Bei befristeten Arbeitsverträgen gelten die ersten sechs Monate als Probezeit. 2Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.

    (5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber

    von insgesamt mehr als sechs Monaten: vier Wochen

    von insgesamt mehr als einem Jahr: sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats,

    von insgesamt mehr als zwei Jahren: drei Monate

    von insgesamt mehr als drei Jahren: vier Monate

    zum Schluss eines Kalendervierteljahres. 3Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, dass das Ausscheiden von der/dem Beschäftigten verschuldet oder veranlasst war. 4Die Unterbrechungszeit bleibt unberücksichtigt."



    Meine Frage ist nun, um sicherzugehen: Mein Vertrag läuft über zwei Jahre. Ist es mir möglich, bereits ein Jahr vorher zu kündigen? Ich möchte mein Studium nicht unnötig in die Länge ziehen, wenn ich aufgrund der festen Arbeitszeiten der Schule gezwungen bin, Module ins nächste Semester zu verschieben. Zudem ist Mathematik ein Vollzeitstudium.

    Würde dies einen schlechten Eindruck machen, wenn ich den befristeten Arbeitsvertrag nicht einhalte?


    Edit: Ich würde gerne weiter an der Schule bleiben, allerdings nur, wenn ich nur Klassen vertrete und nicht selber eigenständig Kurse geben muss.

    Ups hab mich verschrieben. Ich studiere in Mainz Lehramt an berufliche Schulen und werde an einer beruflichen Schule bzw. im Beruflichen Gymnasium und der Berufsfachschule unterrichten.


    Wieso ich geschrieben habe, dass ich in Hessen gymnasiales Lehramt studiere, war wohl ein Versehen;)

    Ich schlage in dieselbe Kerbe. Verzettele dich nicht. Das eingeführte Schulbuch hat verschiedene didaktische Vorteile:
    - Die Schüler kennen die Themen, die abgehakt wurden.
    - Im Schulbuch sollten nur Aufgaben erscheinen, die das Wissen aus den vergangenen Jahren voraussetzen.
    - Die Schüler machen einen Haken an die behandelten Themen - und freuen sich.

    Sicher gibt es spannende Themen in der Mathematik für Klasse 11. Falls in deinen Aufgaben jedoch Wissen vorausgesetzt wird, das nach Lehrplan erst in Klasse 12 vermittelt wird, hast du ein Problem. Das bedeutet nicht, dass du NUR das Schulbuch verwenden sollst. Gerade als Referendar solltest du jedoch jedes Material, das du zusätzlich verwendest, darauf überprüfen, ob es die Schüler im Curriculum voranbringt - oder ob es sie verwirrt. Mathe ist komplex. Da hilft nur strukturiertes Vorgehen.

    Vielen Dank Wolfgang:)

    Der Stoffverteilungsplan, also die Planung, welcher Inhalt wie viele Wochen behandelt wird und in welcher Reihenfolge, sollte zu Beginn stehen. Dafür musst du einen Überblick über alle Lehrinhalte haben. Wobei du als Anfänger die Reihenfolge des Buches einhalten solltest, weil du sonst im Buch möglicherweise auf Aufgaben triffst, die ohne das Wissen vorheriger Kapitel nicht lösbar sind.

    Möglicherweise gibt es da aber an der Schule auch Vorgaben, danach solltest du an der Schule fragen. Gibt es keine Vorgabe, dann kann vielleicht trotzdem ein Kollege von dort seinen alten funktionierenden Plan aus diesem Jahr mit dir teilen.


    Du musst nicht unbedingt alle Einheiten vorher durchplanen, solltest aber gut überlegen, ob du während des laufenden Schuljahres noch ausreichend Zeit dafür übrig hast. Wenn du als Werkstudent parallel zum Studium unterrichtest, dann empfehle ich die Vorbereitung lieber früher zu machen.

    Vielen Dank. Ich bin dir sehr dankbar:)

    Und dann willst du noch studieren nebenher? Knackig.


    Edit: besorg dir alte Realschulprüfungen, damit du weißt, was in einem Jahr geschafft werden muss.


    state_of_Trance du unterrichtest doch in Hessen Mathe an berufsbildenden Schulen, oder? Kann man sich die grundlegenden Infos selbst online zusammensuchen?

    Ja das war mein auch mein Gedanke. Vielen Dank!


    Aber im Gegensatz zur Realschule werden die Abschlussprüfungen von den eigenen Lehrkräften erstellt und nicht vom Kultusministerium. Da gibt es auch im Lehrplan Abweichungen.

    Das ist definitiv ein Problem. Der beste Weg dem zu begegnen besteht darin, dass du dich sehr genau einliest in die Vorgaben deines Bundeslandes zur Leistungsmessung, sowie dich mit deiner Fachkonferenz absprichst, was die Leistungsvorgaben in deinem Unterricht anbelangt. Diese machst du dann direkt zu Beginn einmalig transparent (notieren lassen, auch im Klassenbuch vermerken zur Dokumentation). Bei allen Rückfragen zu Noten beziehst du dich sodann konsequent darauf und kannst darauf verweisen, dass du dieselben Kriterien anwendest, sowie genauso gewichtest, wie die anderen KuK in deinem Fachbereich.

    Idealiter schaffst du es ergänzend auch noch Klassenarbeiten mit einem erfahrenen Kollegen oder einer erfahrenen Kollegin, der/ die in derselben Jahrgangsstufe unterrichtet gemeinsam zu erstellen und parallel zu schreiben. Das erfordert vorab, dass du dich mit dieser Lehrperson auch beim Stoffverteilungsplan eng absprichst, was dir als Nichterfüller und Student sicherlich helfen wird bei der Planung Damit kannst du dann nämlich darüber hinaus auch darauf verweisen, dass es diese gemeinsame Planung und Klassenarbeitserstellung gibt.


    Wenn es dann keine belegbaren Mängel gibt in deinem Unterricht, bei den mündlichen Fachnoten oder bei der Korrektur, dann können Eltern bzw. SuS sich noch so sehr beschweren, sich haben schlicht keine Handhabe.

    Vielen Dank! Genauso werde ich handhaben.

    Wenn du in Hessen mit Abschlussziel Gymnasiallehramt studierst, bist du kein Masterstudent. Oder studierst du Mathe noch im Doppelstudium?

    Wenn du als Vertretungslehrkraft eingestellt bist, hast du keinen Mentor, da du nicht in Ausbildung bist. Wenn ein Studente in der E-Phase eingesetzt wird, ist der Mangel so groß, dass niemand Zeit dafür haben wird, sich um dich zu kümmern.

    Was verstehst du unter "nicht ins kalte Wasser geschmissen werden"? Du stehst im neuen Schuljahr alleine vor deiner Klasse und musst denen Mathe beibringen, mit Blick auf die Oberstufe. Viel kälter wird das Wasser nicht.

    Mit Mentor meinte ich einfach Kollegen, die mir beim Einstieg helfen könnten.

    Ich bin in Hessen und wir haben G8.

    Daran, dass es auch Gymnasien mit G9 gibt, habe ich allerdings nicht gedacht. 😅

    Dass jemand ohne Ausbildung in der E-Phase ausgerechnet Mathe unterrichtet, halte ich aber weiterhin für unzumutbar.


    Ich bin in Hessen und wir haben G8.

    Daran, dass es auch Gymnasien mit G9 gibt, habe ich allerdings nicht gedacht. 😅

    Dass jemand ohne Ausbildung in der E-Phase ausgerechnet Mathe unterrichtet, halte ich aber weiterhin für unzumutbar.

    Für wen unzumutbar? Für die Schüler oder für mich?


    Grundsätzlich stimme ich dir zu. Jedoch wollte ich unbedingt vor dem Ref bereits Unterrichtserfahrung sammeln.


    Aus fachlicher Ebene hätte ich eigentlich keine Probleme. Was mir nur vermutlich Kopfschmerzen bereitet wäre diese Unterrichtsplanung über das gesamte Schuljahr oder andere bürokratische Aspekte.

    Bevor du dir Gedanken über ansprechende Lehrmethoden, schülerzentrierten und aktivierenden Unterricht machst, kann ich dir auch nur empfehlen, zuerst einmal die "Basics" zu machen: Also groben Stoffverteilungsplan schreiben (mit eingetragenen schriftlichen Leistungsnachweisen), Curriculum und dazu passendes Lehrwerk sichten und Gedanken über das allgemeine "Format" deines Unterrichts machen, also: Wo sollen die Ergebnisse gesichert werden? Wo/wie sollen die SuS allgemein im Unterricht mitschreiben? Willst du Hausaufgaben geben? Wenn ja, wie sollen diese besprochen werden? Wie willst du mündliche Leistungen erheben?

    Wenn das alles klar ist, kannst du anfangen, dir passende Einstiege zu den Themenbereichen aus deinem Plan zu überlegen und konkret einzelne Unterrichtsstunden zu planen.

    Was mir auch bisschen ein mulmiges Gefühl bereitet ist die Leistungsvergabe. Was ist wenn die Schüler nicht mit ihrer Note einverstanden sind und daher auf Helikoptereltern zurückgreifen? Diese könnten ja einfach argumentieren, wie es denn sein kann, dass „nur“ ein Master-Student ihre Kinder unterrichten.

    Ich hoffe jedenfalls, dass ich auf Rückhalt des Kollegiums bauen kann, falls die Schulleitung konsultiert werden.

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