Beiträge von antonkanone

    Hello together,


    jh6364 darf ich fragen, wie es bei dir ausgegangen ist? Mir liegt auch die Info vor, dass bei Bewerbung um eine Funktionsstelle keine Freigabe mehr notwendig ist (halt nur bei Ländertausch & Versetzung ist eine Freigabe erforderlich).


    Wie läuft denn eine solche Bewerbung ab? So wie ich das sehe, sind die Stellenanzeigen für Funktionsstellen so formuliert, dass man bereits Landesbeamter in dem jeweiligen Bundesland sein muss. Würde eine Bewerbung um eine Funktionsstelle in ein anderes Bundesland dann trotzdem über den "Dienstweg" im bisherigen Bundesland ablaufen oder wie kann ich mir das vorstellen?


    Grützli

    Hey CDL, ja du hast recht, es wurde geschrieben, dass man heruntergestuft wird, wenn man wechselt. Jemand schrieb aber auch, dass das davon abhängt, ob man selbst kündigt oder eine Freigabeerklärung vorliegt. Hierzu würde ich gerne wissen, wo ich das nachlesen kann? (Ich habe schon ein paar Mal mit mit einem Juristen aus meiner Gewerkschaft telefoniert, er konnte mir hierzu nichts sagen). Ich sehe deutliche Nachteile als Planstelleninhaber und wünsche mir wieder eine Stelle im Staatsdienst.


    Du schreibst, ich kann mich für eine A14-Stelle direkt bewerben. Gibt es in anderen Bundesländern die Möglichkeit, sich direkt für eine A14-Stelle zu bewerben? In NRW mache ich die Feststellung, dass man sich nur für eine A14-Stelle bewerben kann, wenn man schon Landesbeamter auf Lebenszeit ist (im Übrigen bestätigte mir das auch meine Gewerkschaft, dass man erst in den Landesdienst wechseln muss, dann mind. 1 Jahr als Landesbeamter arbeiten muss und mich erst dann für eine A14-Beförderungstelle bewerben kann).


    Ich habe überdies gelesen, dass man bei erfolgreichem Wechsel in den Staatsdienst bei Dienstunfähigkeit erst nach 5 Jahren Anspruch auf Ruhegehalt hätte. Das kann man auf der Seite 30 in folgendem Dokument lesen: https://lehrernrw.de/wp-conten…nd-Ersatzschulen-2014.pdf


    Verstehe ich das richtig?


    Irgendwie gefällt mir das alles nicht so sehr...

    Huhu zusammen,


    mich interessiert auch ein Wechsel in den Staatsdienst. Stimmt das wirklich, dass man die Erfahrungsstufe nicht mitnehmen kann? Also wenn ich z.B. A13 Erfahrungsstufe 8 habe, lande ich dann allen Ernstes in Stufe 5???? Das kann doch nicht sein, oder? Und bestünde ggf. die Möglichkeit, direkt eine A14 Stelle im Staatsdienst anzunehmen, wenn man ohnehin zurückgestuft wird? Oder muss man hier ganz normal erst eine Beförderung erhalten, wenn man wieder Landesbeamter ist?


    Und gilt die Zurückstufung nur dann, wenn ich als Planstelleninhaber kündige? Eine Freigabe würde ich sehr wahrscheinlich nicht erhalten, so wie ich unsere SL einschätze.... Also das ärgert mich schon, wenn das stimmt. Wo kann ich das denn nachlesen außer in diesem Forum?


    Und wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr wechseln möchtet, aber sicher seid, dass ihr keine Freigabe bekommt. Gibts da Möglichkeiten, die Erfahrungsstufen beizubehalten? Ich wäre z.B. auch bereit, über eine klassische Kündigung einen Neustart in einem anderen Bundesland zu wagen, meinetwegen dann wieder mit einer Probezeit usw. aber anrechnen müssen die die Jahre Berufserfahrung doch schon? Alles andere wäre mehr als ungerecht.


    Danke vielmals für eure Antworten! Grützli

Werbung