Im Zweifelsfall ab zum Amtsarzt und den die Dienstfähigkeit überprüfen lassen.
Ja, das würde ich auch sagen, aber die Frage, die ich mir Stelle, sollte etwas tiefer gehen:
Nehmen wir an: Kollege A tritt die Wiedereingliederung an, da nach langer Erkrankung und Fehlzeiten die Bez.Reg.-Druck macht und der Kollege gerne auch wieder einsteigen möchte (eigentlich aber nicht an dieser Schulform, da diese zur Erkrankung beigetragen hat)
Fachärztlich werden Rahmenbedingungen formuliert, die an der Schule aber nicht zu erfüllen sind, sagen wir mal aus organisatorischen oder curricularen Gründen.
Nun wird dieser Kollege wieder krank.
Meine Fragestellung geht nun eher dahin, ob die Wiedereingliederung gescheitert ist (Folge AA etc pp) oder die Rahmenbedingungen durch den Dienstherren nicht adäquat waren, die Wiedereingliederung also eh kaum Erfolg haben konnte und daher eine erneute Eingliederung, unter Erfüllung der Rahmenbedingungen, die fachärztlich festgelegt worden sind, erfolgt?
Ein etwas größeres Planspiel, aber vllt hat jemand ja Erhellendes zu berichten…