Beiträge von Finnegans Wake
-
-
ergänzend: In RLP Meister(innen) oder Techniker(innen) in der Fachpraxis in technischen Fächern.
Zum Verständnis für nicht-BBSler: NIcht jeder, der im umgangssprachlichen Sinne mit Technik arbeitet, ist ein Techniker. Techniker wird man, wenn nach erfolgreicher Ausbildung + Berufspraxis eine Fachschule besucht und dort den Technikerschein macht. Das ist ein Quali, mit der man in der Industrie sehr viel Verantwortung trägt und von der Bezahlung nahe an Ingenieure drankommen kann.
PS: Besoldung: Fachpraxis-LK ab A10. Fachtheorie-LK (mit einem weiteren allg.-bildenden Fach) ab A13 in RLP.
-
selbstgemachter Frankfurter Kranz
-
Und machen das auch unterschiedliche Lehrer?
Ja.
-
Kurzfassung:
Berufsbezogener Unterricht hat immer Bezug zur beruflichen Realität. In der beruflichen Realität kommen handwerkliche und fachtheoretische Anteile zum Tragen. Während Lehrkräfte im fachpraktischen Unterricht handwerklich(!) berufsbezogen unterrichten, unterrichtet man in der Fachtheorie die fachtheoretischen Aspekte, die aber berufsbezogen und praxisbezogen sind und teils auch experimentell (also praktisch) erarbeitet werden.
Theorielehrkräfte sind für die meisten handwerklichen Tätigkeiten des Fachgebiets aufgrund der Ausbildung nicht qualifiziert (das schließt individuelle Fähigkeiten aber nicht aus).
-
Da ist die Regelung in RLP lehrer/innenfreundlicher formuliert. Da wird es für die TE schwieriger zu argumentieren sein bei den Formulierungen.
Bei praktischem Unterricht gibt es ja Abstufungen. Im Theorie-Unterricht experimentiert man ja auch und lässt die SuS praktisch arbeiten. Das ist aber kein fachpraktischer Unterricht, peppt aber den Unterricht deutlich auf. In der Werkstatt mit Maschinen etc. arbeite ich als Fachtheorielehrer aber nie.
-
Aber Kochen ist auch etwas anderes als Biologie. Den Bezug zu Ernährungslehre vermag ich ja noch herzustellen.
Den Bezug zur Ernährung sehe ich auch. Ich will mich aber bezüglich des fachpraktischen Unterrichts in der Küche nicht aus dem Fenster hängen, ob das zumutbar ist oder nicht. In technischen Fächern an BBSen (und da besonders im Metall- und Elektrobereich) sehe ich das als sehr problematisch an, weil die Gefährdung in der Fachpraxis sehr groß ist und die praktischen Tätigkeiten weit von der eigenen universitären Ausbildung entfernt sind. Auch wenn ich in Praktika mal geschweißt, gebohrt etc. habe, kann ich das trotzdem nicht praktisch unterrichten.
-
So wie ich es verstehe, ist es aber bei der Fragestellerin genauso. Dann müsstest du als Techniklehrer Vogelhäuschen bauen und das schon seit 5 Jahren.
Ich weiß nicht, ob es bei ihr genauso ist. Der Fachpraxisunterricht ist gerade in Bezug auf die Fachkunde bei den verwendeten Geräten und der Sicherheit im Umgang damit deutlich unterschiedlich. Um es mal ganz krass zu formulieren: Wenn ein BWL-Lehrer Tastschreiben unterrichtet, ist es eine ganz andere Dimension, als die Metall-Fachtheorielehrerin, die an der Drehmaschine unterrichten soll. Fachpraxisunterricht an der BBS ist was ganz anderes als das Bauen von Vogelhäuschen
-
Noch eine Ergänzung. Das habe ich gesucht und gefunden, weil ja hier im Forum der fachfremde Unterrichtseinsatz so beiläufig als unumstößliche Pflicht gesehen wird.
In RLP findet sich in der Dienstordnung der Passus:
Der Lehrkraft ist der Unterricht in den Fächern zu übertragen, die ihrer Ausbildung entsprechen. Wird die Lehrkraft bei Bedarf auch in anderen Fächern eingesetzt, so ist ihr Einverständnis anzustreben.Gerade die letzte Formulierung schränkt einen willkürlichen Einsatz doch deutlich ein. Vielleicht gibt es in der DO deines BLs einen ähnlichen Passus? Ob du damit am Ende Erfolg hättest, weiß ich nicht.
Meiner Ansicht nach kann man durchaus argumentieren, dass der Praxis-Unterricht nicht der Ausbildung entspricht. Wobei die SL das sicher andersherum sehen würde.
-
Sorry, wenn ich es evtl. überlesen habe, aber: Unterrichtest du die Stunden einer Theorie- oder ein Fachpraxislehrkraft? (Das hilft die ggf. nicht weiter bei deinem Ziel, wenn du aber die Stundenzahl einer Theorielehrerin unterrichtest, wirst du durch weniger Arbeit belohnt.)
Wenn du nicht mit deinem offiziellen Deputat eingesetzt wirst, solltest du dich bei dem PR informieren und auch ggf. remonstrieren.
PS dazu: Es gibt ja Statistiken zum Lehrkräfteeinsatz, den Klassen etc. und da würde der Einsatz einer Theorielehrkraft in der Fachpraxis die Statistik verhauen, oder?
In der Technik kann ich als Theorielehrer nicht in der Fachpraxis eingesetzt werden. Ich kenne da aber nicht die genaue Rechtsquelle. Für die Ernährung kann ich das aber nicht beurteilen, ob es erlaubt ist.
-
-
Och, da fallen mir so einige ein, die wir auch schon in unserer Eismaschine hergestellt haben und für die wir ausschließlich deutsche oder "europäische" Zutaten benutzen: Joghurt-Eis (das man natürlich auch noch mit weiteren "europäischen" Zutaten verfeinern kann),
Riesling-Eis aus dem Rheingau ist auch lokal
-
Da solltest du statt in diesen wahnsinnig teuren "Thermomix" vielleicht lieber in eine günstigere Eismaschine investieren
.
Oder zur Eisfrau deines Vertrauens gehen
-
-
Frühstücksbuffet
-
-
-
Eine Ergänzung scheint mir noch sinnvoll: Als VZler komme ich mit der Jahresarbeitszeit vernünftig hin, aber bei TZ-LK bereiten die unteilbaren Aufgaben große Probleme, weil häufig Konferenzen, Klassenleitungen, Dokumentationspflichten nicht geteilt geschweige denn ausgeglichen werden (können).
-
Dabei darfst du nur nicht vergessen, dass bei drohender Arbeitszeitüberschreitung auch Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten ist und dieser zum Abstellen der Missstände aufzufordern ist (Stichwort: Überlastungsanzeige). Nur weil der AN sich einfach Überstunden aufschreibt (z.B. weil er im Urlaub Muscheln am Strand für Kunst gesammelt hat
), entsteht noch nicht zwingend anzuerkennende Mehrarbeit.
... wobei da am Ende gerichtliche Klärungen spannend werden. In einem anderen Thread hatte ich ja einen Artikel verlinkt, bei dem es darum ging, dass ein Grundschulrektor Mehrarbeit ausgezahlt bekommen wollte und diese dokumentierte Mehrarbeit zu ca. 2/3 anerkannt wurde. Das werden spannende Fragen, wenn ich bspw. meiner Schulleitung dokumentiere, dass ich erhebliche Mehrarbeit leiste und diese dann entscheiden muss, woran gespart werden soll. Wenn eine Klassenleitung dann nachweisbar verwaltungsmäßig extrem viel Arbeit macht (oder andere Aufgaben ähnlich), wird eine gerichtliche Klärung interessant, ob per ordre de mufti einfach so angewiesen werden kann, dass man das schneller zu erledigen habe.
Und die Überlastungsanzeige lässt sich ja dann mit mehr Nutzen stellen, wenn ich weiß, dass sie einklagbare Konsequenzen haben kann und nicht wie jetzt im Verwaltungsnirvana verschwindet. Nicht jede Reaktion auf die Anzeige wird dann gerichtlich durchkommen: Ei dann bereite deinen Unterricht weniger vor, verwalte deine Klasse schneller etc. pp.
-
Also ich habe mit Trumps Politik kein Problem. Worin sollte das bestehen?
Er übernimmt Putins Narrative bzgl. des Ukraine-Kriegs und dreht damit die Realität um. Und scheinbar wird er versuchen, das "Problem" vor allem schnell nebenher zu "lösen", was am Ende weitere Konflikte wahrscheinlicher macht, sei es, dass Russland sich dadurch motiviert fühlt, bspw. am Baltikum anzuklopfen oder die restliche Ukraine irgendwann wieder anzugreifen. Er bekommt ja von Trump gezeigt, dass er sich das offensichtlich erlauben kann. Also mit dieser Politik haben wir durchaus ein Problem.
Werbung