Muss dann aber nicht die Planstelle schon vor Antritt des Refs feststehen? Man bekommt danach also nicht irgendeine Planstelle irgendwo, sondern man übernimmt sozusagen die, die an der Schule nicht regulär besetzt werden konnte.
Einen ähnlichen Passus gibt es in vielen (nicht in allen!) OBAS-Verträgen auch.
Bei den SE, die ich kenne, war es mal so oder so. Wechsel an eine andere Schule erfolgte da(mals) auch auf "Zuruf" (informelle Mail an die Verwaltung bzw. Telefongespräch). In der Regel blieben die Leute aber an der Schule.
Wobei ich nicht genau weiß, wie das heute abläuft.
PS: Der Passus ist Standard bei SE.
PPS: Und dann googelte ich doch noch mal dazu und fand:
Unterschied QE (Mitte)/SE (rechts):
nach erfolgreichem Abschluss | Bewerbung auf Planstellen (Verbeamtung) | i.d.R. Verbeamtung an Einsatzschule |
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Bei Bestehen der abschließenden Prüfung erfolgt in der Regel eine unbefristete Übernahme in den Schuldienst. In Rheinland-Pfalz sind Sie damit einer Lehrkraft mit Zweiter Staatsprüfung gleichgestellt.
Das heißt: In der Regel verbleiben Sie an Ihrer Ihnen bekannten Einsatzschule und werden auch dort verbeamtet.
gefunden:
https://bm.rlp.de/schule/lehre…ereinstieg/seiteneinstieg
und
https://bm.rlp.de/schule/lehre…n-und-quereinstieg#c29946