Beiträge von Finnegans Wake

    Doch ;)

    Ich kenne einen gewissen Typus Mensch, der/die andere immer ankackt und dabei ist es egal, was andere tun. Diesem Typus Mensch ist es nämlich völlig egal, eine Situation sachlich zu beurteilen. Es werden aus Prinzip andere angemault.


    Privat gebe ich mich mit solchen Personen nicht ab. Im Kollegenkreis vermeide ich den Kontakt und reagiere sarkastisch und statt auf so was inhaltlich noch zu reagieren (gemäß dem Motto: Mit dummen Menschen zu streiten, ist wie mit einer Taube Schach zu spielen. Egal, wie gut du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.).

    In dem einen Fall, in dem ich das bei Vorgesetzten erlebt hatte, kommunizierte ich nur noch schriftlich mit der Person.

    Realistischerweise kann man immer nur sich selber ändern und eigentlich nie das System.

    Mit meiner eigenen beschränkten Macht kann ich nur mich ändern. Die Verbände fordern aber in schöner Regelmäßigkeit Änderungen an den systemischen Faktoren. "Uns" Lehrkräften werden in diesem Kontext aber (nur gefühlt?) immer wieder Angebote gemacht, die auf uns zielen, statt dass von der Bildungspolitik aus systematische Stressoren angegangen werden. Über diese Missverhältnis mokiere ich mich.

    PS: Und bevor das falsch verstanden wird: Ab und zu mokiere ich mich darüber, lasse das aber nicht grundsätzlich meine Stimmung versauen.

    Jetzt zu dem, was bei Verfahren passiert:

    1. Das ist abgestuft. Angepasst an die Aufgaben der Funktionsstelle verändern sich Umfang und Charakter der Prüfungselemente.

    2. Das beruht auf Dingen, die man so hört und teilweise eigenes Involviertsein (bspw. als "Opfer" einer Stundenbesprechung, Insofern ist das Folgende eine grobe Orientierung, im Detail bleibt hier aber eine deutliche Unschärfe!



    In der Schule: A15er gibt's ja als Abteilungsleitungen, päd. Leitung, für Aufgabenbereiche und als Stellvertretung. Andere Aufgaben, andere Schwerpunkte der Prüfung.

    Grundsätzlich habe ich drei Elemente mitbekommen/selbst erlebt:

    * Konferenz leiten. Abteilungs-K., Gesamt-K, Arbeitsgruppen(?)-K., abhängig vom späteren Aufgabenbereich.

    * Beratung einer Lehrkraft (das hatte mich mal erwischt bei einer Stellvertretung). Ich war aber weniger nervös als der Kandidat, der mich beobachtet hat. Dabei Stunde besprechen und Lehrkraft beraten.

    * eine mündliche Prüfung/ein Kolloquium zu Motivation, rechtlichem Rahmen und Details der Aufgaben. Wohl auch: Wie mit bestimmten Situationen umgehen?


    Im Seminar gibt's ja verschiedene Fachleitungen: Fachdidaktik, allg. Seminar (heißt jetzt Berufspraxis) und stellv. Leitung. "Richtige" Leitung sind A16er, da willst du ja nicht hin.

    * Stunde besprechen: team teaching oder einzelner Refi (gibt's wohl beides). Schwerpunkt dann sicherlich allg. Seminar oder Fachseminar je nach Stelle.

    * Seminarveranstaltung halten (eben auch Fachdidaktik oder allg. Seminar je nach Stelle).

    * mündl. Prüfung/Kolloquium --> siehe oben --> Schule.

    * bei stellv. wird dann wohl auch noch anderes gefordert sein.


    Wie gesagt: Grobe Darstellung! Im Detail gibt es Sinn, die Leute direkt zu fragen die das durchgemacht haben.

    Seph

    In diesem Thread möchte ich es hier (gerade auch öffentlich) mal schreiben. Es bezieht sich aber nicht nur auf das, was du in diesem Thread schreibst, sondern auch das, was ich zuletzt in anderen Threads gelesen hatte.

    Woanders hatte ich dich mal sinngemäß so beschrieben, dass du den harten Hund raushängen lässt und eine formale lehrerunfreundliche Haltung raushängen lässt. Dafür sorry! War wirklich unangemessen. Kommt nicht wieder vor und ich möchte mich dafür auch entschuldigen.

    Moebius

    Andersherum gilt, dass man während der Zeiträume des Freizeitausgleichs eben nicht erreichbar sein muss. Da unsere ungebundene Arbeitszeit sehr frei gelegt werden kann (im beiderseitige Interesse --> siehe viele Beispiel im Thread), wäre eine juristische Klärung in Bezug auf Lehrkräfte hier äußerst spannend. In dieser Absolutheit, wie du sie hier formulierst, wäre es sicher nicht haltbar.


    Darüber hinaus gibt es viele Regelungen bzw. Stellungnahmen bzgl. Mails, die deiner absoluten Haltung ebenfalls widersprechen:

    „Die Lehrerinnen und Lehrer erhalten unendlich viele E-Mails. Aber es muss auch ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit geben.“ Mails müssten nur zu den Zeiten der normalen Erreichbarkeit in der Schule gelesen werden. Alles darüber hinaus sei freiwillig.

    wurde bspw. einmal von der GEW hier formuliert. Und ähnliche Vereinbarungen bzw. Quellen habe ich schon viele durch einfaches Googeln gefunden.


    btw. wird es an dann auch wieder spannend, wenn zum Lesen der Mails eine 2-Faktor-Authentifizierung nötig ist, weil dann häufig zwei getrennte dienstliche Geräte genutzt werden müssen.

    Auf der Seite mit den Stellen finden sich auch die Infos zu den Anforderungen, die an die Bewerber gestellt werden. Generell wichtig ist, dass man sich mit den Aufgaben und Strukturen bei der Stelle auskennt (außerhalb der Schule ist das manchmal doch anders).


    Bei allen Bewerbungen braucht es eine dienstliche Beurteilung mit 2 UBs und Bewertung der sonstigen Sachen, die man der Schule so macht.


    Bei PL, ADD und Schulberatern habe ich keine Ahnung, auf was es da beim Verfahren ankommt/was da so gemacht wird. Bei Schule und Seminar hört man vieles, war hier und da auch mal Versuchskaninchen/Publikum/etc. Daher versuche ich diese Varianten dann noch genauer zu beschreiben (ohne Anspruch auf 100%ige Genauigkeit).

    so, das erste Info-Häppchen (mehr folgen in den nächsten Tagen):

    A15-Stellen werden immer nur als Funktionsstellen ausgeschrieben, auf die man sich in einem größeren Verfahren bewerben muss. In späteren Posts mehr Details.


    Funktionsstellen mit A15 gibt es (soweit ich weiß) an folgenden Stellen/Institutionen:

    an Schulen (Abteilungsleitungen, stellv. Leitung...) und Studienseminaren (Fachleitungen Fachdidaktik bzw. Berufspraxis...), bei der ADD (Schulaufsicht), im päd. Landesinstitut und die sogenannten Schulberater. Außerdem gibt's auch welche im Bildungsministerium. Das sind alles Stellen, die für Lehrkräfte zugänglich sind. Ausgeschrieben im Amtsblatt und hier (jeden Monat neu):

    https://bm.rlp.de/service/stellenangebote

    Ein Grund, dass ich mein dienstliches iPad nicht sinnvoll nutzen konnte, war, dass es zu Hause kein WLAN gab. Jetzt liegt es nur noch in der Schule. Ich nutze es aber nicht zur Kommunikation. Ich brauche auch kein Teams oder ähnlich. Ich bin für Kolleginnen, Eltern und Schülerinnen per E-Mail zu erreichen. Die Rechner dafür stehen unter anderem im Lehrerinnenzimmer. Das iPad liegt zwei Stockwerke höher. Diese zur Kommunikation zu nutzen, wäre umständlich.

    Der Grund, warum ich mein Dienst-iPad im privaten WLAN nutze, ist, dass es manche Arbeiten für mich erleichtert. Aber andere, die mit mir kommunizieren wissen auch, dass ich Nachrichten außerhalb meiner definierten Bürozeiten ignoriere (also auch später nicht im Nachgang lese), wenn deren Empfang mit einer Störung meiner Freizeit verbunden ist (soll heißen: es erscheint bspw. eine Push-Nachricht/das Gerät piepst). Dafür gibt's dann Mails, wenn man abends um 21:37 Uhr mir was schreiben möchte. Auf der anderen Seite wissen alle Beteiligten, dass in wirklichen Notfällen zu jeder Zeit ein Kontakt möglich ist. Das hatte ich in meinem Lehrerleben ein Mal und das war im damaligen Kontext berechtigt.

    Ich weiß, darüber habe ich auch schon einmal in einem korinthenkackerischen Moment nachgedacht. Ich gleiche das dadurch aus, dass ich ggf. ganz schamlos in einer Freistunde dann auch das Schulnetzwerk nutzend privat surfe. So häufig sind derartige Teamsanrufe nicht, dass sich das nicht ausgehen würde.

    Solche Szenarien denke ich immer mal wieder durch (dabei auch herzlichen Dank ans Forum für Anregungen ;) ), um dann vorzubringen, falls das Verhältnis aus Geben und Nehmen zwischen den Beteiligten von der anderen Seite aus gezielt und massiv aus dem Gleichgewicht gebracht wird.

    Diese Anrufe können dann auch über das Diensttablet angenommen werden, erfordern also auch nicht zwingend den Einsatz eines Privatgeräts

    Mal ganz korinthenkackend: Mit dem Diensttablet bin ich dann nur in der Schule für Teamsanrufe erreichbar, da es das dienstliche WLAN benötigt ;)


    PS: Zur Klärung: Nein, das mache ich nicht so, wäre aber theoretisch begründbar.

    Ich möchte noch mal an den Ausgangspunkt erinnern: Bei der TE wird von der SL in übergriffiger Art und Weise Erreichbarkeit erwartet, ohne die dienstrechtliche Situation zu beachten und ohne ihr adäquate Geräte zur Verfügung zu stellen. Das wurde in diesem Thread in allen möglich Verästelungen durchgearbeitet. Dabei wurden eben auch die vielen Probleme, die mit solchen Weisungen der Leitung verbunden wären, durchdekliniert.


    Ergo: Die SL sollte mit so etwas sehr vorsichtig sein.


    Btw. hatte ich auch schon mal an einem Sonntag einen Anruf meiner SL auf meinem Privathandy angenommen, weil ich in diesem Fall von der Wichtigkeit dieses Anrufs (zu recht) ausgegangen bin.

    Betreffend Konsequenz: Würde ich auf ein dienstliches Handy bestehen, würde ich, wie gesagt, ein museales Trumm bekommen und mit mir rumtragen müssen - nein Danke. Meine Einstellung wäre vielleicht eine andere, wenn ich meine Nummer herausgeben müsste - was bei uns aber technisch bedingt nicht nötig ist.

    Krasse Konsequenz :ohh: Ganz ehrlich: Das würde lustig werden. Was das Gerät dann können würde?

    Abgesehen davon: Wäre das dann ein Tastenhandy? ;)

    Dass Arbeitszeit nicht willkürlich nach eigenem Gusto verteilbar ist, sondern sich entweder nach dem Betriebsüblichen oder nach einer beidseitigen Vereinbarung zu richten hat, finde ich nachvollziehbar. Warum sollte der Gesetzgeber sonst auf die betriebsübliche Arbeitszeit verweisen? Wie sonst sollte kollegiale Zusammenarbeit sonst organisierbar sein?


    Nutzung von Privatgeräten: Kann formal nicht verlangt werden, klar. Ich halte es aber nicht unbedingt für sinnvoll, hieraus ein großes Thema zu machen, denn die Konsequenzen sind nicht unbedingt im eigenen Interesse.

    zum ersten Punkt: Wenn meine Schule auf betriebsübliche Arbeitszeiten verweisen würde, dann wären meine drei Prüfungskorrekturen und die zusätzlichen Zweitkorrekturen (und auch bei den meisten KuK) in diesem Jahr mal wieder nicht rechtzeitig fertig geworden. Also auch die Seite der Schule müsste mit so etwas höllisch aufpassen.


    zum zweiten Punkt: Welche Konsequenzen konkret?

    Zusammenfassend nehme ich hier die Erkenntnis mit, dass es für einen nicht unerheblichen Teil der Mitforenten die Vorstellung eine Zumutung zu sein scheint, außerhalb der Unterichtsstunden, aber innerhalb der bezahlten Arbeitszeit erreichbar zu sein

    Nein. Lies die letzten Seiten mal durch: Man hat kein Problem damit, während BEZAHLTER Arbeitszeiten erreichbar zu sein. Das Problem ist da gegeben, wo jemand kraft seines Anrufes erwartet, dass die Lehrkraft zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung zu stehen hat, auch wenn die Lehrkraft seine Arbeitszeit anders verteilt hat.

    Und: Es wird erwartet, dass die Lehrkraft das bitteschön mit privaten Geräten zu regeln hat.


    Die Kombination aus beidem sorgt für Unmut.

    Zum Einen würde ich Zeitfenster definieren, in denen ich Zuhause "Bürozeiten" habe und dann diese in der Schule mitteilen. Bei der Festlegung des Umfangs dieser Bürozeiten würde ich ganz explizit auf die Teilzeit verweisen und ggf. darauf, dass durch die Mehrbelastung durch nicht teilbare Aufgaben, die nicht ausgeglichen werden (wenn es so ist), der Umfang dieser Bürozeiten begrenzt ist. Das, da du aufgrund deiner privat geführten Arbeitszeitaufzeichnungen merkst, dass du schon mehr als deinen Teilzeitanteil arbeitest ;)

    Wenn über einen ganzen Tag Rufbereitschaft gefordert wird, würde ich nach einer schriftlichen Dienstanweisung fragen, nach dem rechtlichen Hintergrund und ggf. remonstrieren (das eskaliert aber).

    Als letztes (oder sogar als erstes) würde ich darum bitten, mir ein dienstliches Handy zur Verfügung zu stellen, mit dem die Rufbereitschaft unter den gegebenen Umständen (bzw. Einschränkungen siehe oben) dann von mir gerne wahrgenommen wird.


    Ob das alles juristisch so wasserdicht ist, weiß ich nicht, aber die andere Seite wird eventuell vor den ganzen Wenns, Abers und Zweifeln zurückschrecken.

    Wäre ich gewohnt, aber ich gehe hier nicht davon aus, sondern dass ich durchaus eine Klasse verheize und einige Stunden in den Sand setzen werde (100%ig). Du musst mir auch zugestehen, dass ich auch schon gescheitert bin und damit umgehen kann. Nur externalisiere ich nicht so viel. *shrug*

    Eigentlich sollte man es sich zum Ziel setzen, niemanden (also auch keine Klasse) zu verheizen, statt schon einmal vorab davon auszugehen, das 100% sicher zu tun.

    In RLP wird das Verfahren (in der Regel) nur dann eröffnet, wenn zum Zeitpunkt der Eröffnung mind. zwei Bewerberinnen/Bewerber existieren. Dabei spielt das Geschlecht keine Rolle. Wenn es nur eine Person gibt, die sich bewirbt, gibt es eine Zweitausschreibung, bei der dann auch mit einer Person eröffnet werden kann.

    --> Insofern würde das Zurückziehen vor Beginn des Verfahrens wahrscheinlich nichts nützen.


    Bei gleichen Leistungen im Verfahren kommen dann das Geschlecht und ein Amtsvorteil noch als Kriterium bei der Stellenvergabe hinzu. Also nur da spielt das Geschlecht eine Rolle.

Werbung