Beiträge von Finnegans Wake

    Bist du jetzt für die gemeinsame Grundversorgumg über die 4 Jahre hinaus? Du willst also Vanille und Bourbonvanille länger gemeinsam essen?

    Ich halte es in jedem Fall für falsch, das schriftliche Teilen von Eis den höheren Schulformen zu überlassen. An den GSen wird sich beklagt, dass niemand mehr den Eislöffel richtig halten kann. Das zieht sich dann immer weiter durch alle Schulformen.

    Und mit meiner klassischen Bildung möchte ich auch einmal angeben und etwas klarstellen:

    Alle, die in der Sek Eis unterrichten, haben folgendes missverstanden: sek müsste sec heißen und kommt von secare = schneiden. Also ist sec Eis eigentlich klar, oder? Und dafür braucht es die Grundlagen!

    Und was ist mit dem berufsbildenden Eis? Da sollte dann auch jeder Ais14 bekommen. Und darauf folgend natürlich erstes Beförderungseis Ais15. Eis-Koordination Ais16

    Apropos: Kannst du mir Tipps fürs Ais15-Verfahren geben? Welche Eissorten hast du im Kolloquium am Geschmack erkennen müssen? Hast du die Eisversorgung für eine GK organisiert? Und wenn das Kollegium während der GK leise is(s)t, wird es dann positiv gesehen, dass im Wort leise Eis drin steckt?

    Bei Versetzungen, Bewerbungen oder Ländertauschverfahren ist es irrelevant, auf welchem Weg du deine Qualifikationen erworben hast.

    Das ist so nicht 100% korrekt.

    Bei Seiteneinsteigern schreibt bspw. RLP explizit in den Vertrag, dass der Abschluss nur in RLP als 100% gleichwertig zum 2. Staatsexamen anerkannt wird, dies aber nicht für die Anerkennung in anderen BL gilt.

    Ich werde in letzter Zeit immer wieder mit der Behauptung konfrontiert, dass Hitler fälschlicherweise als "rechts" bezeichnet wurde und frage mich, was mit dieser Aussage bezweckt wird. Selbst wenn man Hitler nicht als rechts bezeichnen würde, ändert das doch nichts an den Greuel, welche unter seiner Regierung stattfanden. Was glaubt ihr, bezwecken Leute, die die Frage nach Hitlers Zuordnung zu "rechts" zur Diskussion stellen? Wenn diese Ansicht nur von offensichtlichen Idioten vertreten würde, würde ich hier nicht fragen, aber da es sich u.a. um Personen aus meinem Bekanntenkreis handelt, die ansonsten eher vernünftig agieren, bin ich irgendwie ratlos.

    Das ist dermaßen absurd, dass ich da auch erstmal sprachlos wäre. Wie will man jemandem, der so etwas basales verdreht rational begegnen? Welche Argumente können da überhaupt noch ankommen? Wird da auch gleichzeitig noch dieses Grauen relativiert oder geleugnet? Oder wird versucht, rechts als weniger schlimm darzustellen und die afd damit zu verharmlosen? Uiuiui...

    Auf der anderen Seite bin ich schon der ähnlich absurden Behauptung begegnet, die DDR sei nicht links sondern rechts gewesen...

    Ok, verstehe. Es gibt nicht die Möglichkeit, das Ref berufsbegleitend zu absolvieren, wie in NRW? Das wäre schade, denn wie Finnegans Wake schon sagt: Bundeslandwechsel nicht möglich. Man weiß ja nie, was mal kommt.

    Wie siehts denn mit Beförderungsämtern aus, sind die auch nicht möglich?

    Da in diesem Thread evtl. auch andere Interessierte mitlesen: In RLP ist man nach dem SE in jeder Hinsicht den anderen Absolventen/innen gleichgestellt und kann sich bspw. auf Funktionsstellen in der SL etc. bewerben.

    Guter Punkt und ich vermute, dass dies sehr wahrscheinlich auch bundesweit heterogen gehandhabt werden könnte; aber für mich ist die Ref-Besoldung wirtschaftlich unattraktiv, daher käme nur der Direkteinstieg für mich in Frage. Ansonsten bleibe ich in der IT-Branche. Dies war auch der Hauptgrund, warum ich das Ref nicht nach'm Info-Studium gemacht hab.

    Das ist auch in RLP der Grund für diese Art von Einstieg. Nach der Tätigkeit "draußen" ist der TVL für viele schon ein finanzieller Rückschritt, das Anwärtergehalt aber natürlich eine finanzielle Katastrophe, wenn das Leben auf das alte Gehalt ausgerichtet ist.

    Ausnahme: In Hessen bekommen Anwärter einen Zuschlag von 70% auf ihre Anwärterbezüge. Wenn sie ein Mangelfach haben. Siehe hier: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von…rsonderzuschlag

    Wenn du sehr nah an Hessen lebst, dann könnte das eine Alternative sein. Nach dem Ref könntest du dann ja nach BaWü wechseln. Das wäre weniger Stress im Ref bei gleichzeitig höheren Bezügen als im normalen Ref. Mit ggf. Kinderzuschlägen und Familienzuschlag (Besoldungsrechner!) könnte das an die Angestelltenbezüge im TVL näher dran kommen.

    Hi Sissymaus ,

    laut dem RP in BW ist es möglich per Direkteinstieg an beruflichen Schulen eine berufsbegleitende pädagogische Schulung durchzulaufen (siehe https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseit…g-Informationen).

    Der dazugehörige Text lautet:
    "In Baden-Württemberg dient der Direkteinstieg als Sondermodell zur Gewinnung von Lehrkräften in Mangelfächern. Der Einstieg in den Schuldienst erfolgt direkt, das heißt ohne dass die Bewerberin oder der Bewerber den oben genannten Vorbereitungsdienst zu durchlaufen hat. Die Bewerberin oder der Bewerber absolviert hierbei zunächst im tariflichen Arbeitnehmerverhältnis mit vollem Beschäftigungsumfang und vollem Entgelt eine zweijährige berufsbegleitende pädagogische Schulung bei gleichzeitig verringerter Unterrichtsverpflichtung. Nach einem weiteren Bewährungsjahr ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen."

    Ich interpretiere es so, dass man quasi das Ref parallel zur Vollauslastung macht. Bei Bewährung gibts Beamtenstatus.

    Das interpretiere ich auch so. In der sehr ähnlichen Variante in RLP (Seiteneinstieg) erfolgt das sehr ähnlich und bedeutet ein abgespecktes Ref. Vorteil ist halt, dass man im Angestelltenverhältnis schon mehr Geld verdient. Außerdem ist - wie du schreibst - die Übernahme ins Beamtenverhältnis vorgesehen. Die Entlastung durch die verringerte Unterrichtsverpflichtung wird wahrscheinlich nicht den Aufwand für die Ausbildung aufwiegen, aber das ist in jedem Fall ein gangbarer Weg.

    Ein Aspekt noch: Das ist bei euch möglicherweise ähnlich wie in RLP. Bei uns erwirbt man durch diese Art von Einstieg kein 2. StEx sondern einen in RLP dem 2. StEx gleichgestellten Abschluss und das Recht in unserem BL zu arbeiten. Wer diesen Einstieg macht, kann aber nicht in anderen Bundesländern übernommen werden, da diese den Abschluss nicht anerkennen. Das schließt aber nicht aus, dass sie es dennoch täten, wenn der Mangel groß ist...

    Daher der Tipp: Falls es für dich irgendwann in Frage kommen könnte, das BL zu wechseln, informiere dich noch, ob der Abschluss anerkannt werden kann. Du bist wahrscheinlich auf BaWü festgelegt. Für immer :D ;)

    Kann man eigentlich das Topping auf dem Eis nochmal wechseln, nachdem man bereits angefangen hat zu essen? Ich dachte an einen Wechsel von Schoko-Drops auf süße Streusel. Oder geht das nicht mehr, wenn man einmal das Eis angefangen hat?

    Das kommt drauf an. Zunächst mal: In deiner Maßnahme in deinem Eiscafe darf man süße Streusel nicht als SS abkürzen aus historischen Gründen. Ob du in deiner Maßnahme nun das Topping wechseln darfst, das kann dir keiner sagen, wenn du nicht dein Eiscafe nennst. Abgesehen davon kotzen die grundständigen Eissorten doch eh immer, wenn ein anderes Topping im Quereinstieg serviert wird. Und: Das Topping im Angestelltenverhältnis ist unbefrostet!

    Frage: Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun?
    Richtig. Nichts.

    1. Das war die Antwort auf deine Aussagen.

    2. Du hast eh immer mit allem Recht. Tipps willst du nicht. Sachliche Aussagen beantwortest du (auch hier wieder) mit Gepöbel.

    Das muss ich mir nicht weiter geben., du gehörst jetzt zu der winzigen Minderheit hier im Forum, die auf der ignore-Liste steht. So was habe ich lange nicht erlebt.

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