Du darfst in jedem Fall kündigen, so wie Du es beschreibst, mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Oft ist es netter, mit mehr Vorlauf zu kündigen, so dass sich Deine Schulleitung rechtzeitig nach Ersatz umsehen kann. Einen schlechten Eindruck macht es vermutlich nur, wenn Du wenig oder gar nicht mit Deiner Schulleitung kommunizierst, bevor Du die Kündigung einreichst. Dass das Studium vorgeht, werden die allermeisten nachvollziehen können. An Deiner Stelle würde ich einige Monate vor Ablauf des ersten Jahres ein Gespräch suchen - vielleicht lässt es sich ja einrichten, dass Du im zweiten Jahr nur Vertretungen machst.
Beiträge von MSBayern
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Dankeschön.
Fällt dir bezüglich Rechtsberatung außer GEW noch etwas ein? Bei der GEW hat man mir schon mal in nicht nettem Ton nicht weiterhelfen können. Der Anwalt ist immer recht kostenintensiv. Könnte mir das eine Rechtsstelle noch günstiger beantworten?
Herzlichen Dank erstmal.
Leider kann ich Dir da nicht kompetent Auskunft geben. Ich würde einfach mal Rechtsberatungsstellen in Deiner Gegend googeln und schauen, ob es in ihrem Leistungsspektrum enthalten ist. Die Chance ist allerdings groß, dass es viel zu speziell ist. Meine erste Anlaufstelle (nach Rücksprache mit dem Schulamt spezifisch zu Deinem Vertrag) wäre die GEW. Nur weil es einmal dort nicht so gut gelaufen ist, heißt bei Weitem nicht, dass es diesmal wieder so ist. Viel Erfolg!
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Und für eine Person, die morgens kaum die Kraft hat, aus dem Bett zu kommen, erstaunlich schreibfreudig. Aber vielleicht habe ich die verschiedenen "Fäden" einfach nicht ausreichend tief, breit und zwischen den Zeilen lesend analysiert, um zu genehmen Schlüssen zu kommen.
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Die Lehrkraft ist zur Rückzahlung der für die Dauer der Nachqualifizierung der dem Arbeitgeber entstandenen Kosten und Aufwerndungen der Nachquali bis zur Höhe von 1/4 seines Bruttogehalts verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Lehrfähigkeit für das Lehramt auf Wunsch der Beschäftigten endet.
Dies gilt nicht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit.
Und dann steht da noch zur Auflösung des Vertrags 2 Seiten zuvor:
Das auf unbestimmte Zeit geschlossene Arbeitsverhältnis wird aufgelöst wenn die Lehrkraft gemäß der Nachqualifizierungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung von der weiteren Teilnahme an der Nachqualifizierung endgültig ausgeschlossen wurde oder als endgültig ausgeschlossen gilt oder eine für den nach Absatz 1 notwendige Prüfung endgültig nicht bestanden ist oder als bestanden gilt
Von Rückzahlung durch nicht bestehen der Prüfung steht dabei nichts.
Ich sehe dort nichts, was eine Rückzahlung bei nicht bestandener Prüfung erforderlich machen würde. Zahlen musst du, wenn die Beschäftigung auf Deinen Wunsch endet. Das ist bei einer nicht bestandenen Prüfung nicht der Fall. Wenn Du nicht bestehst, wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst, "sonst" nichts. Um eine rechtlich fundierte Beratung wirst Du vermutlich nicht herumkommen. Dennoch würde ich vorab die Ansprechpartner im Schulamt bitten, Dir die Passagen in -Deinem- Vertrag zu zeigen, die zu einer Rückzahlung bei Nichtbestehen führen sollen..... Sollten später geschlossene Verträge derartige Passagen enthalten, ist dies für Deinen Vertrag ohne Bedeutung.
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Dazu steht in meinem Vertrag nichts.
In meinem Vertrag steht das extrem schwammig und nicht eindeutig.
Wie ist das denn in anderen Bundesländern?
Wenn nichts dazu in Deinem Vertrag steht und auch nicht auf irgendwelche anderen Dokumente verwiesen wird, kann es nicht auf Dich angewendet werden. "Extrem schwammig und nicht eindeutig" ist leider nicht nichts, und da solltest Du Dich wirklich spezifisch für Dein Bundesland von der Gewerkschaft oder Fachanwälten beraten lassen. Ich bin allerdings auch neugierig: Was steht denn da? Leider ist es komplett unerheblich, wie es in anderen Bundesländern läuft, für Dich zählt nur die Rechtslage in Thüringen.
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Ob du es glaubst oder nicht, aber es gibt zahlreiche französische Serien oder kanadische Serien, die im Original auch in Französisch erstellt sind. Die werden aber schlicht in Deutschland nur in der deutschen Fassung gestreamt leider.
Wirst Du auf ARTE nicht ab und an fündig?
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Die meisten Menschen studieren nicht, um sich intensiv über mehrere Jahre mit ihren Fächer zu beschäftigen, sondern um einen besseren Job zu bekommen, als sie mit einer Ausbildung bekämen. Das Studium ist da nur Mittel zum Zweck, kein Zweck ansich. Das ist eine automatische Entwicklung und hängt nicht mit dem BA/MA System zusammen.
Möglich. Aber warum war es dann vor gut zwanzig Jahren gefühlt anders? Meine verquere Wahrnehmung und die anderer, mit denen ich gesprochen habe, die auch den Vergleich haben? (Alles anekdotisch, natürlich).
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