Schau doch nochmal in die Studienpläne an Deiner Uni. Wenn ich mir das hier z. B. von der LMU anschaue (https://www.lmu.de/de/studium/…unterrichtsfach-9972.html), kommen da noch ganz viele vertiefende Seminare und Veranstaltungen zu Klinischer Psychologie, Diagnostik, Gutachtenschreiben etc.
Beiträge von MSBayern
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Du scheinst ein bisschen Pech zu haben. Ich musste zwar auch immer mal wieder Theorien und ihre Entstehungsgeschichte lernen, aber den größeren Teil bildeten Fallstudien und Seminararbeiten, wo die Theorien zwar auch eine Rolle spielten, aber wo es eher um konkrete Anwendungsbeispiele und Theoriekritik ging. Das war natürlich deutlich spannender und man konnte innerhalb gewisser Grenzen eigene Themenschwerpunkte wählen. Je weiter man fortgeschritten war im Studium, umso mehr ging es um eine eigenständige Auseinandersetzung und Vertiefung. Evtl. startet das in Deinem Studium etwas spät, aber kommt bald (4. Semester war ja früher Ende des Grundstudiums)?
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Nur in dem Fach ist es quasi egal. Klar, eine schlechte Note im Abschlusszeugnis kann einen schlechten Eindruck machen, aber dieses Fach zählt nicht in die Durchschnittsnote, ist nicht relevant für Bestehen oder Versetzung, es gibt nicht mal eine Prüfung wie in den meisten anderen Fächern im letzten Jahr. Und vor allem: die Betriebe interessiert es kein bisschen.
So langsam denke ich, dieses Fach sollte abgeschafft werden . Und werde zunehmend neugierig, was ist es denn? Ikebana?
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Ich überlege gerade ob man sich als verbeamtete RS-Lehrerin für den Quereinstieg bewerben kann.
Ich vermute man müsste sich erst aus dem Dienst entlassen lassen und wieder anfangen
Bei vielen anderen Schulformen stehen beim Quereinstieg auch Möglichkeiten für einen Schulformwechsel. Merkwürdigerweise beim Gymnasium nicht (Realschule aber auch nicht, gerade nachgeschaut)...
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Gibt's irgendwo offizielle Infos dazu? (Mich überrascht das sehr, da würde mich interessieren welche Fächer nicht Mangelfächer sind bzw. ob die meisten Fächer Fächer nun Mangelfächer sind)
Hier ist die Seite für den Quereinstieg an Gymnasien:
https://www.lehrer-werden.baye…ondermassnahmen/gymnasium Zitat:
"Im Gymnasialbereich besteht derzeit in den Fächern Biologie, Chemie, Deutsch, Ethik, Geschichte, Griechisch, Informatik, Kunst, Latein, Mathematik, Musik, Physik, Politik und Gesellschaft, Sport sowie Wirtschaft und Recht ein Mangel an regulär ausgebildeten Bewerberinnen und Bewerbern. Daher werden zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses Sondermaßnahmen („Quereinstieg“) zum Erwerb der gymnasialen Lehrbefähigung in diesen Fächern durchgeführt."
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Platin sieht bei mir nach nach fast zwanzig Jahren noch genauso aus wie am Anfang. Disclaimer: Von der damaligen Ehe kann ich das nicht behaupten, daher wurde der Ring nicht durchgängig getragen
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Solche Verträge gibt es auch in der freien Wirtschaft, wenn der AG zunächst in die Ausbildung investiert. Ob das im Schulsystem statthaft ist, solltest du mit der GEWerkschaft abklären. Rechtsberatung /-beistand wirst du jedoch nur als Mitglied erhalten.
Im Fall von höherer Gewalt (Unfall) oder Krankheit sind Regressforderungen imho ausgeschlossen.Gibt es auch im Beamtenrecht. Ich weiß von Bundesbehörden, wo man Geld zurückzahlen muss, wenn man nach Vorbereitungslehrgängen als Beamte(r) nicht mindestens eine gewisse Anzahl von Jahren (z. B. fünf) in der Behörde arbeitet. Denke aber auch, dass solche Klauseln bei Krankheit, Unfall etc. nicht greifen.
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Um noch einmal auf den ethischen Grundkonsens zurückzukommen: Ich dachte dabei zuerst an die freiheitlich demokratische Grundordnung als Grundkonsens. Beim Nachlesen stieß ich auf diesen lesenswerten rechtsphilosophischen Artikel (fair warning: 5 Seiten inkl. Habermas, will man vielleicht nicht jeden Sonntag...): https://www.servat.unibe.ch/ju…ia/lit/grundkonsensfs.pdf
Interessante Auszüge (zugegebenermaßen vermutlich auch eher für Nerds):«Die Demokratie des Grundgesetzes bedarf – unbeschadet sachlicher Differenzen in Einzelfragen – eines weitgehenden Einverständnisses der Bürger mit der vom Grundgesetz geschaffenen Staatsordnung. Dieser Grundkonsens wird von dem Bewußtsein der Bürger getragen, daß der vom Grundgesetz verfaßte Staat dem einzelnen im Gegensatz zu totalitär verfaßten Staaten einen weiten Freiheitsraum zur Entfaltung im privaten wie im öffentlichen Bereich offenhält und gewährleistet. Diesen Grundkonsens lebendig zu erhalten, ist Aufgabe staatlicher Öffentlichkeitsarbeit.» (Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 2.3.1977)
"Der Grundkonsens ist ein Konsens darüber, dass trotz verbleibender Gegensätze ein hinreichendes Mass an Übereinstimmung für die Praktizierung einer gemeinschaftlichen sozialen Ordnung verbleibt. [...]Zur wertvollen Denkleistung, die im Argumentationstopos 'Grundkonsens' verkörpert ist, gehört die Erkenntnis, dass eine demokratische Ordnung auch ohne einheitliches Ideal möglich ist und dadurch unterschiedlichsten Lebensweisen eine Grundlage bietet. [...] Doch ist die von ihm [Jörg Paul Miller] gemeinte Homogenität keine inhaltliche, sondern eine prozedurale: sie erschöpft sich in der «Bereitschaft, Differenzen anzuerkennen, Pluralität gelten zu lassen, Dissense nicht zu unterdrücken und die Menschen, die dahinter stehen, nicht zu vergewaltigen.» Mit dem Einheitsappell ist also hier kein Vereinheitlichungs- und Anpassungsdruck gemeint. Die Redewendung will nur der Pflichtenseite des Grundkonsenses zu Wort verhelfen, will betonen, dass es mit gutem Willen und Toleranz allein nicht getan ist, die freiheitliche Ordnung vielmehr auch ihre Wehrhaftigkeit gegenüber fundamentalistischen Angriffen unter Beweis stellen muss. Entsprechend ist auch von «Integration» nur im demokratieverträglichen Sinne Smends und in mehrfacher ausdrücklicher Distanzierung von Carl Schmitts Integrationslehre die Rede: Ausgrenzungstendenzen sind mit der Rede vom Grundkonsens gerade nicht gemeint. Heterogenität und Multikulturalität werden möglich, wenn man im Sinne des politischen Liberalismus (Rawls) den Bereich der gebotenen Einigkeit auf Grundregeln beschränkt (freestanding view) beziehungsweise im Sinne der Diskurstheorie (Habermas) das Projekt der legitimen Ordnungsbildung als prozedurales, nicht materiales versteht."
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Alles, was Du über die Stelle schreibst, klingt positiv - Du fühlst Dich dort und mit den Gegebenheiten wohl. Deine Zweifel scheinen sich rein auf eine -vermutete- Außenwirkung zu beziehen. Selbst eine gesicherte Außenwirkung könnte Dir in vielen Fällen egal sein, eine vermutete umso mehr. Umgekehrt wäre es doof - tolle Außenwirkung, aber Du unglücklich. Da gäbe es Handlungsbedarf.
Ich habe oft Berufe und Orte gewechselt und immer ein bisschen diejenigen beneidet, die früh zufrieden verwurzelt waren.
Wenn Veränderung, dann solltest Du sie wollen. -
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Der Bereich der Sozialpädagogik ist äußerst vielfältig. Umfasst u. a. so verschiedene Dinge wie Ambulante Erziehungshilfe, Arbeit im Jugendamt, Tätigkeit in und Leitung von Kindertagesstätten, Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten, im Sozialdienst von Krankenhäusern, in der Seniorenarbeit, in der Suchtberatung und vieles mehr. Gehalt liegt oft im Bereich von E10, bei Führungsfunktionen ggf. mehr.
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Google mal nach „Gewalt Kinder Heide“ - und dann überleg nochmal, ob du da hin willst… ein Lost Place ist das tatsächlich…
So etwas gibt es leider mittlerweile (fast?) überall. In München letzten Sommer zum Beispiel zwei Fälle kurz hintereinander:
https://www.stern.de/panorama/…dy-gefilmt--33707364.html
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