Beiträge von MSBayern

    Dankeschön.

    Fällt dir bezüglich Rechtsberatung außer GEW noch etwas ein? Bei der GEW hat man mir schon mal in nicht nettem Ton nicht weiterhelfen können. Der Anwalt ist immer recht kostenintensiv. Könnte mir das eine Rechtsstelle noch günstiger beantworten?

    Herzlichen Dank erstmal.

    Leider kann ich Dir da nicht kompetent Auskunft geben. Ich würde einfach mal Rechtsberatungsstellen in Deiner Gegend googeln und schauen, ob es in ihrem Leistungsspektrum enthalten ist. Die Chance ist allerdings groß, dass es viel zu speziell ist. Meine erste Anlaufstelle (nach Rücksprache mit dem Schulamt spezifisch zu Deinem Vertrag) wäre die GEW. Nur weil es einmal dort nicht so gut gelaufen ist, heißt bei Weitem nicht, dass es diesmal wieder so ist. Viel Erfolg!

    Ich sehe dort nichts, was eine Rückzahlung bei nicht bestandener Prüfung erforderlich machen würde. Zahlen musst du, wenn die Beschäftigung auf Deinen Wunsch endet. Das ist bei einer nicht bestandenen Prüfung nicht der Fall. Wenn Du nicht bestehst, wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst, "sonst" nichts. Um eine rechtlich fundierte Beratung wirst Du vermutlich nicht herumkommen. Dennoch würde ich vorab die Ansprechpartner im Schulamt bitten, Dir die Passagen in -Deinem- Vertrag zu zeigen, die zu einer Rückzahlung bei Nichtbestehen führen sollen..... Sollten später geschlossene Verträge derartige Passagen enthalten, ist dies für Deinen Vertrag ohne Bedeutung.

    Dazu steht in meinem Vertrag nichts.

    In meinem Vertrag steht das extrem schwammig und nicht eindeutig.


    Wie ist das denn in anderen Bundesländern?

    Wenn nichts dazu in Deinem Vertrag steht und auch nicht auf irgendwelche anderen Dokumente verwiesen wird, kann es nicht auf Dich angewendet werden. "Extrem schwammig und nicht eindeutig" ist leider nicht nichts, und da solltest Du Dich wirklich spezifisch für Dein Bundesland von der Gewerkschaft oder Fachanwälten beraten lassen. Ich bin allerdings auch neugierig: Was steht denn da? Leider ist es komplett unerheblich, wie es in anderen Bundesländern läuft, für Dich zählt nur die Rechtslage in Thüringen.

    Die meisten Menschen studieren nicht, um sich intensiv über mehrere Jahre mit ihren Fächer zu beschäftigen, sondern um einen besseren Job zu bekommen, als sie mit einer Ausbildung bekämen. Das Studium ist da nur Mittel zum Zweck, kein Zweck ansich. Das ist eine automatische Entwicklung und hängt nicht mit dem BA/MA System zusammen.

    Möglich. Aber warum war es dann vor gut zwanzig Jahren gefühlt anders? Meine verquere Wahrnehmung und die anderer, mit denen ich gesprochen habe, die auch den Vergleich haben? (Alles anekdotisch, natürlich).

    Ich habe mehrfach studiert, teils Vollzeit, teils berufsbegleitend, und hatte beim jüngsten Studium, das erst kürzlich endete, auch das Gefühl, dass viel mehr auf Noten geschielt wurde als früher. Was nicht klausur- oder sonstwie prüfungsrelevant war, wollten leider nur sehr wenige diskutieren oder sich sonstwie damit beschäftigen.... Einige sagen, das hätte mit der Einführung von Bachelor- und Masterprogrammen zu tun gehabt, aber im Lehramtsstudium à la Bayern hat es sich ja anscheinend (zumindest in Deinem Umfeld/ Deiner Wahrnehmung) auch geändert. Vielleicht Zeit-/Leistungsoptimierung als Zeitgeistproblematik.

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