Ich habe den Vertrag unterzeichnet und mich mit der Begründung die mir damals gegeben wurde begnügt. Ein Anruf bei der ADD hat die Aussage der Schulleitung damals bestätigt. Aber aufgrund der aktuellen Situation, in der ich mich gerade befinde, habe ich mit der Rechtsberatung meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert, die meinten, zum Thema Zurückstufung, dass das nicht zulässig sei und ich mir einen Rechtsbeistand nehmen soll.
Beiträge von Vertretungxlehrkraft
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Hallo liebe Kollegen, eine weiter Frage brennt mir unter den Nägeln, ich bin mir allerdings nicht sicher ob sie hier richtig ist.
Ich habe im Februar 2014 in RLP meine Tätigkeit als Vertretungslehrkraft angetreten, zuvor habe ich in Bayern mein Referendariat absolviert. Dadurch dass ich im Ref bereits 1 Jahr eigenverantwortlich 17 Wochenstunden unterrichtet habe, wurde ich in RLP direkt im zum Schuljahr 2014/15 in die Erfahrungsstufe 2 eingruppiert. Dort war ich dann bis zum Beginn meines Mutterschutzes im Sommer 2016. Mein befristeter Arbeitsvertrag ist in dieser Zeit ausgelaufen, ich hatte 1 Jahr Elternzeit und habe mich anschließend arbeitssuchend gemeldet, bin aber direkt wieder (Risiko)schwanger geworden und war damit nicht vermittelbar. Es folgten weitere 14 Monate Elternzeit, nach denen ich mich wieder arbeitssuchend meldete. Dann kam Corona (2020) und ich war wieder nicht vermittelbar, da ich als nicht Berufstätige gezwungen war meine Kinder Zuhause zu betreuen, da es nur Notbetreuung für Berufstätige gab... Im Sommer 2020 nahm ich wieder Kontakt zu meiner alten Schule auf, bei der ich bereits von 2014-16 tätig war und erklärte mich bereit mit halben Deputat wieder einzusteigen. Gesagt getan, der Arbeitsvertrag wurde mir vorgelegt, allerdings befand ich mich wieder in TV-L Erfahrungsstufe 1. Ich habe den Vertrag nicht unterschrieben und darum gebeten, nachzufragen was es damit auf sich hat. Als Antwort bekam ich, dass der Grund für die Rückstufung sei, dass ich mehr als 3 Jahre nicht im Schuldienst tätig war.
Ist das zulässig? Dürfen mir meine Erfahrungsstufen, die ich an derselben Schule erworben hatte aberkannt werden? Es liegt ja in dem Sinne nicht mal ein Arbeitgeberwechsel vor. Sollte ich die Stufenfestsetzung nochmal überprüfen lassen? Und falls es nicht rechtens war, mich zurückzustufen, stünde mir eine Nachzahlung zu?
Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen und Ratschläge zu dem Thema.
Vertretungxlehrer
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Das Problem mit dem Einklagen ist auch, dass der Vertrag von meiner Schule selbst im sogenannten PES-Portal angelegt wurde. Den Fehler (oder war es Absicht?) hat also ein Mitglied der Schulleitung gemacht, nicht die ADD...
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Ich bin an einem staatlichen Gymnasium in RLP angestellt mit der Fächerkombi Englisch und Geschichte.
Hab jetzt mit jemand gesprochen der sich mit Verträgen in RLP etwas auskennt, ist wohl gar nicht so einfach in meinem Fall, weil das Geld für den Aufstockungsvertrag wieder aus einem anderen Topf kommt, als mein Grundvertrag. Ich vertrete nicht namentlich den Kollegen, der erkrankt ist. Der Vertretungsgrund liest sich wie "Mehrbedarf wegen Ukraine-Flüchtlingen" 🙄 Vom Klagen wurde mir von dieser Seite komplett abgeraten...
Überlege nochmal mit dem Chef persönlich zu sprechen und ihn wenigstens wissen zu lassen, dass ich finde,dass das scheiße gelaufen ist. Das unbefriedigende Gespräch hatte ich ja mit dem stellvertretenden Schulleiter... Ich will mich ja grundsätzlich nicht mit der Schulleitung anlegen, es geht mir vor allem um die Wertschätzung meiner Arbeit und ich will ihn wissen lat, dass ich zukünftig alle Verträge prüfen lassen werde bevor ich sie unterschreibe.
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Wenn es perspektivisch nie mehr als 18h wären würde mich weniger stören, als dass es nicht weniger sein dürfen. Wie kann das gewährleistet sein, wenn doch die erkrankte Lehrkraft zurück ist und gar nicht mehr Bedarf als meine ursprünglichen 12h besteht?
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich gehöre keiner Gewerkschaft an, was ich momentan etwas bereue...
Was heißt eine 18 Stunden-Stelle? Dass der Angestelltenvertrag entfristet wird? Ich MUSS dann 18h unterrichten? Verwirke ich dann meinen Anspruch auf die Planstelle?
Ich habe letztens mit der ADD telefoniert um mich nach meinen Chancen auf die Planstelle zu erkundigen. Ich bin auf Listenplatz 6 für meinen favorisierten Einsatzort (bin ortsgebunden) - was auch immer das bedeutet. Und ich habe alle Boni die man mit Vertretungsverträgen erhalten kann, da ich insgesamt über 5 Jahre als Lehrerin in Voll-& Teilzeit in RLP gearbeitet habe.
Ich bin eigentlich ganz froh wenn der Teilvertrag übermorgen endet und ich wieder auf meinen regulären 12h bin, damit ich wieder mehr Zeit für meine Kinder habe... 18h regulär würden mich derzeit doch etwas überfordern. Ich habe diese absehbare Zeit des Vertretungsvertrages als Chance gesehen mal anzutesten, wie es mit einem höheren Deputat wäre. Ich wollte damit meinem erkrankten Kollegen helfen, den ich wirklich sehr schätze und natürlich den Kindern und habe nicht damit gerechnet dass man versuchen würde mich vertraglich über den Tisch zu ziehen.
Bevor überhaupt jemand das Thema "klagen" angestoßen hatte, ging es mir vorrangig darum, dass der Fehler korrigiert wird und sich jemand aus der Schulleitung ordnungsgemäß bei mir entschuldigt. Jetzt weiß ich nicht, ob ich mir überhaupt vorstellen kann weiterhin an der Schule zu arbeiten... Habe aber nach 9 Jahren Zugehörigkeit auch Angst vor einem Neuanfang an einer anderen Schule.
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Hallo liebe Kollegen, ich bräuchte euren Rat. Ich bin seit 2014 als Vertretungslehrkraft im Schuldienst in RLP und war mit 4 Jahren Unterbrechung (Schwangerschaften, 2 X Elternzeit und 1 Jahr arbeitssuchend, was wegen Corona quasi nicht möglich war, da die Kitas geschlossen waren für nicht Berufstätige.) immer an der gleichen Schule tätig, mit diversen Vertretungsverträgen aus unterschiedlichsten Gründen. Für dieses Schuljahr habe ich eine Stelle mit halbem Deputat (12/24). Im Februar kam mein Schulleiter auf mich zu und fragte mich, ob ich mir vorstellen könnte zeitlich begrenzt aufzustocken, um einen erkrankten Kollegen zu vertreten. Wir einigten uns mündlich darauf, dass ich zwei Klassen zu je 3h übernehmen würde. Im Arbeitsvertrag, den ich wohlgemerkt zwischen Tür und Angel, 3 Minuten vor Unterrichtsbeginn unterschrieben, aber nicht geprüft hatte, stand nun 70,83% von 100. Nun macht aber 12+6 nach Adam Riese 18, was 75% entsprechen müsste. Ich sprach das Problem an und erhielt die nicht wirklich zufriedenstellende Antwort, dass dies wegen der freien Tage über Fasching so festgesetzt worden sei. Als der Vertrag nochmal um 2 Wochen verlängert werden sollte und wieder nur 70,83% darin festgesetzt waren, habe ich darauf bestanden dass dieser Fehler korrigiert werden soll. Mir wurde daraufhin zugesichert, dass man einen weiteren Vertrag über eine weitere Stunde bei der ADD anfordern würde. Ich unterschrieb also brav und hörte eine Woche lang nichts von der Schulleitung. Erst auf meine Nachfrage wurde mir dann mitgeteilt, dass die ADD die Aufstockung abgelehnt hätte, aber sie es grob überschlagen hätten und es ja eigentlich passen müsste mit den 17h, da ich ja in der Faschingswoche weniger unterrichtet hätte. Ich bin mit einem sehr unguten Bauchgefühl aus diesem Gespräch herausgegangen und habe mich mit vielen Leuten darüber unterhalten, die alle meinten, dass dies nicht rechtens sei und habe daraufhin den Personalrat angesprochen. Der meinte sarkastisch, dass das ein Formfehler sei und ich mich nun in die Planstelle reinklagen könnte, will es aber nochmal überprüfen und die Schulleitung ansprechen. Ich befürchte, dass man mir eventuell nun "entgegenkommen" wird und mir an anderer Stelle die 2 Stunden erlassen wird, die ich die letzten beiden Wochen mehr gearbeitet habe. Ich bin wirklich verzweifelt, natürlich hätte ich nach nunmehr 9 Jahren gerne eine Planstelle, aber zu klagen war nie meine Intention. Mir geht es vielmehr um den fehlenden Respekt und die Wertschätzung meiner Arbeit und wie mit einer langjährigen Kollegin umgegangen wird. Wie schätzt ihr die Situation ein? Wäre für Meinungen und Ratschläge dankbar.
LG Vertretungxlehrer
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