Hallo liebe Leute,
ich möchte mit der Familie (2 Kinder in der Grundschule) als ADLK ins ... Ausland (bin verbeamtet in NRW seit vielen Jahren).
Ich habe so weit alles verstanden, was mich erwartet, habe aber ein paar spezielle Fragen, die mir vielleicht jemand beantworten kann. Das wäre wirklich lieb.
Als Bewerberin muss ich eine Beurteilung einreichen, also zuvor Revisionsstunden zeigen. Ich habe gelesen, dass diese Beurteilung bis zu drei Jahre alt sein darf. Wenn ich nun vor zwei Jahren für eine Beförderung diese Beurteilung bekommen habe, kann ich die nutzen, oder muss ich nochmals Revisionsstunden zeigen?
Ich möchte gerne nach 3 (oder 6) Jahren wieder an meine Schule zurück. Sagen wir, der Direktor möchte mich zurücknehmen, ist das überhaupt möglich?
Wie schlimm ist es wirklich, wenn ich (aus welchen Gründen auch immer) nach einem Jahr oder nach zwei Jahren wieder gehen möchte? Abgesehen davon, dass ich die Umzugspauschale zurückzahlen müsste.
Wenn ich einmal im Verfahren bin, wie lange gelte ich dort als aktiv, bevor ich wieder rausgeworfen werden (angenommen, es ergibt sich keine Stelle)?
Und falls jemand eigene Kinder hat: Wie gut sind die deutschen Auslandsschulen wirklich?
Viele liebe Grüße und Dankeschön