Beiträge von CarlaKopierer

    ich wüsste nicht, was dagegen spricht, aber ja, steht vermutlich in der Akte, wenn jemand Lust hat, nachzusuchen.
    (In der Akte liegen ja die Gutachten über einen und dadrin stehen ja die Themen.)

    Naja, so dick ist die Akte ja nicht. Sie wird ja ohnehin geöffnet, wenn ich erneut eine Beurteilung bekomme, oder? Ich möchte aber auch nicht bei der Schulleitung nachfragen, das hätte doch ein Geschmäckle.

    Danke an alle!

    Liebe Forengemeinde,

    ich habe vor 6 Jahren eine Revisionsstunde gezeigt. Steht in meiner Akte das Thema der Stunde von damals?

    Ich würde das gleiche Thema gerne nochmals in einer Stunde zeigen. Das Material ist neu, die Stunde ist besser, aber der grobe Aufbau und das Thema sind eben gleich.

    Der Prüfer von damals ist nicht mehr an der Schule. Der aktuelle Prüfer hat die Stunde also nicht gesehen.


    Dankeschön

    Liebe Leute,

    ich habe eine kurze Frage: Kann ich eine dienstliche Beurteilung mehrmals verwenden?


    Ich weiß, dass eine Beurteilung, die für eine Beförderungsstelle angefertigt wurde, die man NICHT bekommen hat, im nächsten Durchgang (für 2 Jahre?) erneut verwendet werden kann, sofern es keine Konkurrenz um die Stelle gibt.


    Trifft das auch in folgendem Fall zu: Es findet eine dienstliche Beurteilung (2 Revisionsstunden) für eine Beförderungsstelle statt. Die Beförderung wird zugesprochen und die entsprechende Lehrkraft möchte sich danach für eine andere Tätigkeit empfehlen, für die es ebenfalls eine Beurteilung benötigt (z. B. Aufnahme in die ADLK-Kartei)?

    Liebe Grüße und Dankeschön

    Ich dachte immer der Reiz des Auslandsschuldienst liegt darin, in einem Land zu arbeiten, wo man für einen Bruchteil der deutschen Lebenshaltungskosten ein gutes Leben führen kann :victory:.

    In einigen Ländern funktioniert das so, aber wir haben uns zuerst an der Schule selbst orientiert (sofern man die von hier beurteilen kann) und natürlich auch am Land. Und viele Länder, in denen man richtig ansparen kann, kommen für uns nicht in Frage (politische Situation, Frauenrechte, schlechte Schule usw).

    Wo genau zahlst du 6000 Euro Miete für eine Wohnung für 3 bis 4 Personen? Außer in New York in der Nähe des Central Parks dürfte das doch arg übertrieben sein.

    Leider nein. In Hong Kong und Singapur gibt es z. B. interessante Auslandsschulen. In Singapur muss man sich, sofern man keine dortige Staatsangehörigkeit besitzt, am freien Markt bedienen und dort beginnen die Wohnungen mit zwei Zimmern bei 4000 Euro/Monat. Laut Tabelle der Bundesbeamten ist für vier Personen eine Fläche von 140-160 qm "angemessen" (brauchen wir natürlich nicht). Wenn es das überhaupt dort gibt, dann für einen deutlich fünfstelligen Preis. Die Welt ist faszinierend.

    DFU


    Vielen Dank für deine Antwort.

    Inzwischen konnte ich zwei weitere Fragen beantworten: Die Umzugspauschale muss man nur anteilig zurückzahlen ( -1/3 je vollendetem Jahr als ADLK). Die Freistellung erfolgt grundsätzlich für 4 Jahre.


    Kennt zufällig jemand einen Rechner oder genauere Zahlen für Mietzuwendungen? Es gibt interessante Auslandsschulen an Orten, den denen eine Wohnung für mich und meine Familie gut 6000 Euro/Monat kosten würde. Das wäre natürlich nicht wirklich machbar.


    Liebe Grüße :)

    Hallo liebe Leute,


    ich möchte mit der Familie (2 Kinder in der Grundschule) als ADLK ins ... Ausland (bin verbeamtet in NRW seit vielen Jahren).

    Ich habe so weit alles verstanden, was mich erwartet, habe aber ein paar spezielle Fragen, die mir vielleicht jemand beantworten kann. Das wäre wirklich lieb.


    Als Bewerberin muss ich eine Beurteilung einreichen, also zuvor Revisionsstunden zeigen. Ich habe gelesen, dass diese Beurteilung bis zu drei Jahre alt sein darf. Wenn ich nun vor zwei Jahren für eine Beförderung diese Beurteilung bekommen habe, kann ich die nutzen, oder muss ich nochmals Revisionsstunden zeigen?


    Ich möchte gerne nach 3 (oder 6) Jahren wieder an meine Schule zurück. Sagen wir, der Direktor möchte mich zurücknehmen, ist das überhaupt möglich?


    Wie schlimm ist es wirklich, wenn ich (aus welchen Gründen auch immer) nach einem Jahr oder nach zwei Jahren wieder gehen möchte? Abgesehen davon, dass ich die Umzugspauschale zurückzahlen müsste.


    Wenn ich einmal im Verfahren bin, wie lange gelte ich dort als aktiv, bevor ich wieder rausgeworfen werden (angenommen, es ergibt sich keine Stelle)?


    Und falls jemand eigene Kinder hat: Wie gut sind die deutschen Auslandsschulen wirklich?


    Viele liebe Grüße und Dankeschön :kuss:

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