Vorsicht! Im unmittelbaren Anschluss können sämtliche Stufen anerkannt werden. Ist aber Verhandlungssache. Liegt ein größerer Zeitraum zwischen den beiden Anstellungen, so erfolgt die Anerkennung von einschlägiger Erfahrung in der Regel bis max drei. Die Anerkennung weiterer Stufen ist nur als besonderes Mittel der Personalgewinnung möglich. In unserem Beritt ist dies z.B. möglich, wenn die Stelle bereits mehrfach leer gelaufen ist und danach die Stelle explizit so ausgeschrieben wird.
Wer nach zwei Jahren auf die Idee kommt, jetzt doch nochmal seine alte Schule mit 7 Stunden/Woche zu unterstützen, darf sich verwundert die Augen reiben, wenn er auf die Lohnabrechnung schaut. Mit Glück Stufe zwei, mit viel Glück die drei.
Unterbrechung von mehr als 12 Monaten.
TV-L
"Protokollerklärungen zu § 16 Absatz 2:
[...]
3. Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt; bei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich der Zeitraum auf längstens zwölf Monate."
Ich muss den Vertrag ja nicht unterschreiben, wenn ich mit dem Bedingungen nicht einverstanden bin