Beiträge von Dennis2408

    Liebe Mariia!


    Ich habe mit meiner Versicherung gesprochen und es gibt diesbezüglich keine Probleme. Man kann problemlos für 18 Monate in die gesetzliche KV der Debeka wechseln. Falls man vorher wieder verbeamtet wird, rutscht man wieder in die private KV.

    LG

    Hallo!

    Ich beende mit diesem Schuljahr mein siebtes Dienstjahr. Ich habe einen ziemlich guten Kontakt ins Hessiche Kultusministerium und da teilte man mir mit, dass ich mich auf normalem Wege bewerben solle und dass mein Ausscheiden aus BW kein Problem darstellt. In der Region in die ich möchte, sind meine Fächer momentan wohl sehr begeehrt, sodass es für eine Neuverbeamtung ganz gut aussieht.

    Mit meiner Verischerung bin ich noch im Ausstausch. Weiterhin prüfe ich gerade, auf welches Datum ich meine Entlassung festlege. Eventuell bekomme ich sogar einen fließenenden Übergang hin, da in Hessen die Schulen zu jedem Zeitpunkt auf das Ranglistenverfahren zugreifen können.

    Ich kann dir leider nur sagen, dass ich kündigen musste da ich über Ländertauschverfahren keine Freigabe von der ADD erhalten habe in diesem Durchgang. Wenn du eine sichere Option hast, ist das aber auch eine gute Alternative 😁

    Hallo!

    Ich bekomme auch keine Freigabe meiner Schule für das Ländertauschverfahren. Deshalb habe ich mich dazu entschieden, einen Antrag auf Entlassung zu stellen, damit ich mich dann zum neuen Schuljahr in einem anderen Bundesland bewerben kann. Könntest du mir vielleicht sagen, was genau in solch einem Antrag stehen muss, damit der rechtsgültig ist. Über eine Antwort wäre ich dir sehr dankbar!

    Liebe alle!


    Ich hätte auch eine Frage bzgl. des Versetzungsverfahrens in BW: Kann ich mich als verbeamteter Lehrer auf Lebzeit auch ohne Antrag auf Versetzung bei den schulbezogenen Stellenausschreibungen mit einem Erstantrag bei einer Schule bewerben und so die Versetzung ohne die Freigabe der eigenen Schulleitung erwirken? Denn auf "lehrer-online-bw.de" steht: "Lehrkräfte, die eine Versetzung über das Stellenausschreibungsverfahren erreichen wollen, sollen den Versetzungswunsch grundsätzlich schon über eine Antragsstellung im landesinternen Versetzungsverfahren zum Ausdruck bringen." Das verstehe ich so, dass der Antrag keine Pflicht darstellt und somit die eigene Schule kein Veto einlegen kann. Denn weiterhin steht auf der Homepage: "Lehrerinnen und Lehrer, die sich bereits im Schuldienst befinden, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich auf die schulbezogenen Ausschreibungen zu bewerben. Da mit einer erfolgreichen Bewerbung eine Versetzung vollzogen werden muss, [...]."

    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!

    LG

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