Dazu kann ich leider noch nichts sagen. Aber sobald ich Klarheit habe, werde ich berichten!
Beiträge von Dennis2408
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Danke für deine ausführliche Antwort!
Weißt du, ob du in Hessen dann eine weitere Probezeit durchlaufen musst oder wird dir deine Zeit aus BW angerechnet?
Liebe Grüße
Mariia
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Hallo, darf ich fragen, wie lange du vor deinem Wunsch auf Entlassung im Dienst warst und ob du durch die Entlassung Probleme mit einer erneuten Verbeamtung in einem anderen Bundesland oder große Verluste bei den Pensionsansprüchen hattest?
Außerdem würde ich gerne wissen, wie du das mit der Krankenversicherung geregelt hast. Gibt es da eine Möglichkeit der Überbrückung in der privaten KK, wenn man eine neue Beamtenstelle in Aussicht hat?
Ich danke dir im Voraus sehr für deine Antwort!
Liebe Grüße
Mariia
Liebe Mariia!
Ich habe mit meiner Versicherung gesprochen und es gibt diesbezüglich keine Probleme. Man kann problemlos für 18 Monate in die gesetzliche KV der Debeka wechseln. Falls man vorher wieder verbeamtet wird, rutscht man wieder in die private KV.
LG
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Hallo, darf ich fragen, wie lange du vor deinem Wunsch auf Entlassung im Dienst warst und ob du durch die Entlassung Probleme mit einer erneuten Verbeamtung in einem anderen Bundesland oder große Verluste bei den Pensionsansprüchen hattest?
Außerdem würde ich gerne wissen, wie du das mit der Krankenversicherung geregelt hast. Gibt es da eine Möglichkeit der Überbrückung in der privaten KK, wenn man eine neue Beamtenstelle in Aussicht hat?
Ich danke dir im Voraus sehr für deine Antwort!
Liebe Grüße
Mariia
Hallo!
Ich beende mit diesem Schuljahr mein siebtes Dienstjahr. Ich habe einen ziemlich guten Kontakt ins Hessiche Kultusministerium und da teilte man mir mit, dass ich mich auf normalem Wege bewerben solle und dass mein Ausscheiden aus BW kein Problem darstellt. In der Region in die ich möchte, sind meine Fächer momentan wohl sehr begeehrt, sodass es für eine Neuverbeamtung ganz gut aussieht.
Mit meiner Verischerung bin ich noch im Ausstausch. Weiterhin prüfe ich gerade, auf welches Datum ich meine Entlassung festlege. Eventuell bekomme ich sogar einen fließenenden Übergang hin, da in Hessen die Schulen zu jedem Zeitpunkt auf das Ranglistenverfahren zugreifen können.
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Ok, also hast du keine Paragraphen angegeben. Und darf ich, wie du das bzgl. des Altersgeldes formuliert hast?
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Ich kann dir leider nur sagen, dass ich kündigen musste da ich über Ländertauschverfahren keine Freigabe von der ADD erhalten habe in diesem Durchgang. Wenn du eine sichere Option hast, ist das aber auch eine gute Alternative 😁
Hallo!
Ich bekomme auch keine Freigabe meiner Schule für das Ländertauschverfahren. Deshalb habe ich mich dazu entschieden, einen Antrag auf Entlassung zu stellen, damit ich mich dann zum neuen Schuljahr in einem anderen Bundesland bewerben kann. Könntest du mir vielleicht sagen, was genau in solch einem Antrag stehen muss, damit der rechtsgültig ist. Über eine Antwort wäre ich dir sehr dankbar!
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Danke für die schnelle - wenn auch nicht erhoffte - Antwort!
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Liebe alle!
Ich hätte auch eine Frage bzgl. des Versetzungsverfahrens in BW: Kann ich mich als verbeamteter Lehrer auf Lebzeit auch ohne Antrag auf Versetzung bei den schulbezogenen Stellenausschreibungen mit einem Erstantrag bei einer Schule bewerben und so die Versetzung ohne die Freigabe der eigenen Schulleitung erwirken? Denn auf "lehrer-online-bw.de" steht: "Lehrkräfte, die eine Versetzung über das Stellenausschreibungsverfahren erreichen wollen, sollen den Versetzungswunsch grundsätzlich schon über eine Antragsstellung im landesinternen Versetzungsverfahren zum Ausdruck bringen." Das verstehe ich so, dass der Antrag keine Pflicht darstellt und somit die eigene Schule kein Veto einlegen kann. Denn weiterhin steht auf der Homepage: "Lehrerinnen und Lehrer, die sich bereits im Schuldienst befinden, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich auf die schulbezogenen Ausschreibungen zu bewerben. Da mit einer erfolgreichen Bewerbung eine Versetzung vollzogen werden muss, [...]."
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
LG
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