Hallo Satsuma,
bei mir ergibt sich ein ähnlicher Fall: Seit Schuljahresbeginn (September) auf Probe verbeamtet (A13), davor als Lehramtsanwärter auf Widerruf verbeamtet (AW13, AW steht für Anwärter). Angestellt war ich nie, sondern habe direkt eine Planstelle bekommen. Genau da liegt auch die beamtenrechtliche Begründung: Als Lehramtsanwärter strebt man ein sogenanntes Eingangsamt an, in unserem Fall die Amtsbezeichnung "Lehrer in der Sekundarstufe I", gehobener Dienst. Ein Eingangsamt als solches findet sich jedoch NICHT im Angestelltenverhältnis. Bei Beamten gilt das Dienst- und Treueverhältnis, welches auch die Erfahrungsstufen regelt (gemäß Alimentationsprinzip). Für Lehrer im Angestelltenverhältnis gelten hingegen Arbeitsverträge. Dort gibt es zwar auch Erfahrungsstufen, diese sind aber arbeitsrechtlich gemäß tariflichem Arbeitsvetrag geregelt und ergeben sich nicht "automatisch" durch einen Amtseid.
Heißt also: Selbst wenn dir die Erfahrungszeit im Angestellenverhältnis angerechnet wird, findet sich darüber nichts im Schreiben des LBV. Das LBV gehört als "staatliche Zahlstelle" zum Amtsapparat dazu. Lehrer im Angestelltenverhältnis erhalten ihr Gehalt nicht über das LBV, sondern über andere öffentliche Töpfe.
Wann wechselst du denn laut LBV in die nächste Stufe (müsste dann von Stufe 3 auf Stufe 4 sein)?