Das stimmt so pauschal auch für BW nicht. Drei Begleitpersonen sind zwar sehr schwierig durchzusetzen, zumindest in Hauptschulzugklassen/ Inklusionsklassen bekommen wir die aber durchaus bewilligt, da es in manchen Klassen sonst gar nicht möglich wäre ins Schullandheim zu fahren.
Das stimmt. Die meisten Klassen sind aber eben keine Inklusionsklassen. Was nicht heißt, dass es keine verhaltenskreative Schüler gibt. Seit mehreren Jahren bekriegen sich daher an meiner Schule regelmäßig die Klassenlehrer mit Rechtsanwälten der Eltern dieser Schüler, weil die Kollegen und Schulleitung oft keine andere Möglichkeit sehen, als diese Schüler von der Teilnahme vorab auszuschließen.