Beiträge von CandyAndy

    Das ist in der Ausschließlichkeit, die du hier implizierst, nicht richtig, wie einige ja schon ausgeführt haben. Am Ende überrascht es manchmal, welche Zeiten anerkannt werden. CandyAndy: Das LfF gibt da gerne Auskunft. Für die Ruhegehälter ist (bayernweit) Ansbach zuständig.

    Hi Fossi, Danke. Auch zu seinem eigenen Fall oder nur global betrachtet? Ist ja doch relevant, wenn man mal über Teilzeit oder Ähnliches nachdenken sollte... Danke und LG

    Vielen Dank erstmals, sehr interessant. Klingt auch alles sehr einleuchtend.


    Also dass nur Zeiten als Beamter anerkannt werden, halte ich für höchst fraglich. Das ergibt eigentlich keinen Sinn, wenn man an den Gesetzestexten festhält. Was wäre mit angestelltem Lehrer und Unidozent? Das würde ja 0 Logik ergeben, wenn dies nicht anerkannt würde.


    Das mit dem Ref. finde ich allerdings sehr enttäuschend. Also warst du hier nicht in Ansbach oder hast dort gefragt? Weil wir haben ja kein Schulamt. :)

    Vielen Dank für die vielen Tipps.

    Gestern Abend hatte ich dann ein Vorstellungsgespräch per Videokonferenz. Im Gespräch bestätigte sich, was meine vorhergehende Recherche auf https://oeffentlicher-dienst.info/ auch schon ergab, nämlich dass es finanziell kaum ein Unterschied ist. Im Monats-Netto sind es knapp 100 € mehr und beim Jahresnetto knapp 900 € weniger zu Bayern. Besoldungsstufe und Grad bleiben. Die Schulleitung war sehr, sehr sympathisch. Einzig, wie das mit dem Freistellungsantrag abläuft, ist mir noch unklar - ich habe noch niemand erreicht.

    Just zur gleichen Zeit gab es bei uns die Nachricht "Gewinnung von IT- bzw. Informatiklehrkräften für die Realschule bzw. das Gymnasium – Nachqualifizierung zum nachträglichen Erwerb der Fakultas für Informatik", in der es darum geht, binnen 2 Jahren mit 4 Semestern an einer Uni die Fakultas in Informatik zu erwerben, sofern man bereits Lehrer ist. Damit beantwortet sich auch gleich meine Frage in Post #1. Es geht mit einem Tag, für den man freigestellt wird.

    Na, das geht ja dann finanziell easy.

    Ja, du wirst sehr dringend gebraucht. :D

    Was mich an Sport - als Schüler - besonders gestört hat: Im Vergleich zu anderen Unterrichten war die Zeit, in der ich aktiv etwas tun konnte, extrem gering. Aufbau und Warten und Zuschauen und Abbau waren besonders bei so schwierigen Sachen wie Turnen extrem (80% der Stunde) und Potential zur Aktivität vielleicht 20%. In anderen Fächern habe ich das als Schüler nie so extrem wahrgenommen (klar, ich habe auch schon mal ganze U-Stunden gedöst oder Skat gespielt, das Potential zur Aktivität wäre aber umfangreicher gewesen als in Sport). Wenn man in den 90 Minuten Sport dann gerade mal 5 Versuche hat, Übung XY hinzubekommen, dann lässt sich halt schwierig ein echter Trainingseffekt erreichen.

    Aber egal, auch Turnen ging an mir vorüber, dafür waren Leichtathletik und Schwimmen ok und die gewählten Sportarten in der Oberstufe klasse (Badminton, Volleyball). Und die Lehrer (sic) waren in der Regel so fair, für basale Leistungen gepaart mit Bemühen ausreichend zu geben.

    In Sport klatscht man halt beim Üben öffentlich mit einem walähnlichen Bauchplatscher ins Wasser statt mit dem eleganten Kopfsprung, was anders in der Klasse wahrgenommen wird, als wenn man in Mathe fünf mal die pq-Formel falsch auf dem Papier rechnet. Das kann für manche durchaus traumatisch sein.

    Das lag aber am Sportlehrer, im Ref. ist das Nr. 1 Kriterium neben Sicherheit die Bewegungszeit.

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    Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

    1Als ruhegehaltfähig sollen auch folgende Zeiten berücksichtigt werden, in denen ein Beamter oder eine Beamtin im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von dem Beamten oder der Beamtin zu vertretende Unterbrechung tätig war, sofern diese Tätigkeit zur Ernennung geführt hat:
    1.Zeiten einer hauptberuflichen in der Regel einem Beamten oder einer Beamtin obliegenden oder später einem Beamten oder einer Beamtin übertragenen entgeltlichen Beschäftigung oder
    2.Zeiten einer für die Fachlaufbahn des Beamten oder der Beamtin förderlichen Tätigkeit.
    2Das gilt auch für eine Tätigkeit im Dienst von Einrichtungen, die von mehreren öffentlich-rechtlichen Dienstherren durch Staatsvertrag oder Verwaltungsabkommen zur Erfüllung oder Koordinierung ihnen obliegender hoheitsrechtlicher Aufgaben geschaffen worden sind.


    Art. 20
    Ausbildungszeiten

    (1) Die Mindestzeit
    1.der vorgeschriebenen Ausbildung (insbesondere Fachschul-, Hochschul- und praktische Ausbildung, Vorbereitungsdienst, übliche Prüfungszeit),
    2.einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit, die für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben ist,
    kann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, die Regelstudienzeit einer Fachschul- oder Hochschulausbildung einschließlich der Prüfungszeit bis zu drei Jahren.
    (2) Für Beamte und Beamtinnen des Vollzugsdienstes und des Einsatzdienstes der Feuerwehr können Zeiten einer praktischen Ausbildung und einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit anstelle einer Berücksichtigung nach Abs. 1 bis zu einer Gesamtzeit von fünf Jahren als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn sie für die Wahrnehmung des Amtes förderlich sind.
    (3) Die allgemeine Schulbildung zählt nicht zur vorgeschriebenen Ausbildung, auch dann nicht, wenn sie durch eine andere Art der Ausbildung ersetzt wurde.
    (4) 1Bei anderen als Regelbewerbern und Regelbewerberinnen können Zeiten nach Abs. 1 als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, soweit sie für Regelbewerber und Regelbewerberinnen vorgeschrieben sind. 2Ist eine Fachlaufbahn des ausgeübten Amtes bei einem Dienstherrn noch nicht gestaltet, so gilt das Gleiche für solche Zeiten, die bei Gestaltung der Fachlaufbahn mindestens vorgeschrieben werden müssen.

    in meinem Fall wäre das jetzt :

    Lehrer in Bayern - Vollzeit 5

    Ref 2

    Studium 3

    Anderes BL Lehrer 2

    unidozent 1 insgesamt in Summe


    Somit schließen bei mir Ref und Studium locker die eventuelle Lücke mit 67.


    Das Unithema finde ich allerdings auch höchst unsicher.


    Es ist aber definitiv so, dass auch als Angestellter verübte Arbeit mitgezählt wird, auch bei anderem Arbeitgeber.


    Seltsame und spannende Rechnungsart... lol


    PS: gibt es denn da echt keinen Ansprechpartner einer Berechnungsstelle?

    Hi, Danke schonmal.


    Also bisher habe ich Folgendes rausgefunden für Bayern:

    - 3 Jahre Studium und

    - 2 Jahre Ref zählen je voll.

    - Jede hauptberufliche Tätigkeit als Lehrer zählt voll.

    - Unimitarbeiter zählt voll.


    Bei Hiwi bin ich noch unsicher, obige Aussage kann aber nicht zutreffen. (Siehe Link)


    Quelle ist v.a. das hier, aber natürlich wie immer nicht ganz eindeutig.


    Es würden aber wohl Rentenkassenansprüche von der Pension wiederum gekürzt, falls man über die Höchstzahl der 40 Jahre kommt.


    Also die Rechnung ist so, dass alles mögliche zählt und dann wohl gekürzt wird. Evtl. hat da jemand richtig Ahnung.


    LINK


    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBeamtVG-14

    An die Profis:

    Kennt sich hierzu jemand aus ? Ist das fiktive Diensteintrittsalter per se das Alter, ab dem die Pensionsansprüche gezählt werden? Also die Jahre? Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen. Wo findet man denn hierzu die exakten rechtlichen Regelungen, was zur Berechnung des Pensionsalters zählt? Was wäre z.B. mit halben wiss. Mitarbeiterstellen u.A.? Hat man hierzu einen Ansprechpartner? Ist ja vermutlich nicht der gleiche Ansprechpartner wie bei der normalen Auszahlung oder? Oder zählen die Zeiten im Personalbogen alle ? z.B. auch Hiwi Zeiten als studentische Hilfskräfte usw...


    Danke und LG

    Was schiebst du zur Zeit eigentlich für einen Frust? Offenbar geht ja bei deinem Kind an der weiterführenden Schule irgendwas schief und deswegen ist es jetzt überall doof?! Also unsere Musiker und Zeichner machen wirklich tolle Sachen im Unterricht.

    Es fehlt weiters jeglicher Beleg, dass Notengebung grundsätzlich Kreativität verhindert.

    Ok, so etwas war es bei dem damaligen Kollegen auch, aber wie gesagt, ziemlich kompliziert, weil die zunächst wollten, dass er das Beamtenverhältnis als Lehrkraft kündigt bevor er in ein neues eingestellt wird. Es ging dann wohl doch irgendwie, nach Rechtsberatungen, viel Zeit etc.

    Ja genau, aber soweit ich es weiß - von sehr fähigen Leuten in diesem Bereich - ist hier ein Nehmen der Lebenszeitverbeamtung per se unmöglich. Aber auch das nur vom Hörensagen, aber doch hochwahrscheinlich.

    Ja? Ich kenne zugegeben nur eine Fachcommunity im Hochschulkontext sehr gut. Dort ist mir keine Lehrkraft bekannt die eine Dauerabordnung hat.


    Das Problem ist wahrscheinlich, dass für Hochschule und Schule zwei unterschiedliche Ministerien zuständig sind.

    Also ich kenne zig lehrbeauftragte Lehrer INNEN, die dann Akad.Dir. wurden, aber alles didaktisch, entweder fach-, allgemein- oder schul-. Wie das natürlich im Einzelnen ging, kann ich nicht sagen. Jede hat aber erzählt, dass sie immer lebenszeitverbeamtet blieben. Was auch Sinn macht. Die rein rechtlichen Regelungen weiß sicher der Uniexperte. Heute ist das Dir. zwar bestimmt schwerer zu erreichen, am rechtlichen Wechsel dürfte sich aber eigtl. nix ändern.

    Würde auch bedenken, dass man jedes Jahr als angestellte Lehrkraft einen Unfall, eine Verletzung oder sonstiges Pech haben könnte - was nachher im Sinne der Verbeamtung hinderlich sein kann. Wenn man das unbedingt will, m.M.n. immer möglichst schnell.

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