Ein paar Punkte (aus eigener Erfahrung):
- Es gibt einen Unterschied zwischen Jubiläumsdienstalter und Jahre, die für die Pension gezählt werden. Das Jubiläumsdienstalter von 25 Jahren erreicht man früher. (Habe ich einmal bei der Berechnung des Schulamts gesehen.)
- Bei der Berechnung zur Pension (also dem Ruhegehalt) gilt: Teilzeit wird in Jahre umgerechnet, also wenn du Teilzeit gemacht hast, kommst du nicht auf deine Pensions-Prozente (man erhält als Pension soundsoviel Prozent seines Gehaltes, was man als aktive Lehrkraft verdienen würde), die du bei der Vollzeit hättest. (Bei 2 Jahren halbes Deputat wäre dann nur ein Jahr für die Pension anerkannt.)
- Das Studium wurde bei mir nur 3 Jahre anerkannt, obwohl ich länger studiert habe. In der Bemerkung steht, dass das Studium nur bis max. 3 Jahre anerkannt wird.
- Der Vorbereitungdienst wurde anerkannt, aber eben nur die Teilzeit, die man da gemacht hat, also kommt man da nicht auf 2 Jahre Vollzeit.
- Es werden nur die Zeiten als Beamter anerkannt (in Ba-Wü waren wir mal kurz angestellt, haben da aber die angesammelte Rente ausgezahlt bekommen), ich war aber nur Lehrerin im Beamtenverhältnis
- Wenn man beurlaubt ohne Bezüge ist, dann wird das (logischerweise) nicht in die Pension eingerechnet.
Letztendlich kann man in Bayern im Augenblick nur bei der Erreichung des Pensionseintritts in den Ruhestand (irgendwann 67 Jahre im Schul(halb) jahr), oder in den vorzeitigen Antragsruhestand (1 Jahr vorher im Augenblick) oder über das Altersteilzeitmodell. Beim Antragsruhestand und Altersteilzeitmodell wird finanziell gekürzt im Vergleich zum "normalen" Eintritt. Mir ist niemand bekannt, der rein nach der Berechnung von Dienstjahren in den Ruhestand konnte.