Du solltest Dich mit Deiner dann neuen Rolle und Tätigkeit auseinandersetzen.
Nimm Dir mal fünf Minuten Zeit und dann schreibst Du hier einmal etwas über Deine Vorstellung hinsichtlich Rolle und Tätigkeit.
Als nächstes könntest Du Aufgaben und Ziele der APO-GOSt darstellen.
Dann würde ich mich mal mit diesen Fragen auseinandersetzen:
- Wie willst Du mit "Problemfällen" umgehen? (Defizite, unentschuldigte Fehlzeiten, Attestpflicht)
- Wie willst Du mit KollegInnen umgehen, die die Vorgaben der APO-GOSt nicht so wie vorgesehen umsetzen?
- Welche Knackpunkte oder Probleme kann es während des Abiturverfahrens geben und wie willst Du damit umgehen?
Danke für die Anregungen! Bezüglich meiner Rolle habe ich tatsächlich schon recht klare Vorstellungen, bzw. kann mich auch an sehr guten Rollenvorbildern orientieren. Ich sehe es als Tätigkeit in mehreren Feldern: Arbeit mit dem Beratungsteam, Leitung dieses Teams, Kontrolle bzw. Gestaltung der entsprechenden Prozesse, Arbeit mit den SuS/Beratung.
Kernbereich ist natürlich auch die Zusammenarbeit mit der Schulleitung, Vorschläge für Kursblockungen, Kurssystem, usw. Besprechung von Problemfällen usw. Den Umgang mit... unwilligen KuK durfte ich im Rahmen diverser Projekte und schulischer Entwicklungsprozesse schon üben.
Und: Orga. Viel Orga: Pläne strukturieren, Beratungsverläufe, Übergänge gestalten, Klausurphasen planen, Abitur mit all seinen fröhlichen Facetten usw.
Perspektivisch: Die Oberstufenreform umsetzen, falls sie denn irgendwann mal fertig sein sollte.
Bei allen meinen Einblicken gibt es sicherlich noch einiges, das mir im Moment noch nicht so klar ist. Mein Hauptproblem ist aber eher, dahin zu kommen. Da das Bewerbungsverfahren ja nur zum Teil auf die eigentliche Tätigkeit ausgerichtet. Die Lehrprobe ist ja recht klar.
Das beratende Gespräch / kollegiale Beratung ist mir zwar im Kern klar, aber dennoch gibt es Aspekte, die ja erwartet werden, ähnlich wie im Referendariat, in dem man gewisse Formulierungen usw. einhalten musste. In der Hinsicht habe ich schon bei bekannten Fachleitern angeklopft.
Es geht also vor allem um den dritten und vierten Schritt, die Leitung einer (Teil-) Konferenz und das Kolloquium. Dafür (aber natürlich auch für die anderen Bereiche) wäre ich für Tipps dankbar. Z.B. die Konferenzleitung: gibt es da einen Standard, der irgendwo ausformuliert ist?
Kolloq: wieviel Schulrecht muss man kennen über die rein oberstufenbezogenen Aspekte hinaus? Ist das Dienstrecht / ADO komplett oder nur bezogen auf Leitungstätigkeit mit KuK ein Aspekt?