Hallo Mukelchen,
wie läuft bei dir das OBAS an der GS ab. Ich würde mich freuen, wenn wir uns austauschen könnten. Ich überlege nämlich, ob ich das OBAS GS auch antreten soll.
Ich arbeite schon seit 4 Jahren an einer GS als angestellte Lehrkraft, habe jedoch nur den "Bachelor of Education an Grundschulen". Leider würde meine jetzige Lebenssituation es mir aus finanziellen Gründen nicht erlauben, dass in Vollzeit den Master studiere. Laut dem OBAS Gesetz aber, könnte ich, trotz des "nur" Bachelor Abschlusses das OBAS machen, da mein Abschluss lehramtsbezogen ist ...
Zitat aus der OBAS Verordnung § 2 (2)
ZitatBewerberinnen und Bewerber mit lehramtsbezogenem Hochschulabschluss können abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in begründeten Ausnahmefällen nach Genehmigung des für Schulen zuständigen Ministeriums oder einer von ihm benannten Stelle an der berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen. Die Genehmigung kann insbesondere aus Gründen der Gewährung von Vertrauensschutz, zur Qualifizierung langjährig im Schuldienst Beschäftigter oder in den Fällen, in denen der lehramtsbezogene Abschluss in einem Zweitstudium erworben wurde, erteilt werden. In diesen Fällen entfällt das Erfordernis der positiven Prognose über den Ausbildungserfolg nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4. Bewerberinnen und Bewerber nach Satz 1 dürfen nur für das Lehramt und nur für die Fächer an der berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen, die dem lehramtsbezogenen Hochschulabschluss entsprechen.
Aus diesem Grund würde ich mich gerne mit dir austauschen.
Beste Grüße