Beiträge von SteffdA

    Die gesunde Ernährung der Kinder ist die Verantwortung der Eltern, und an dieser Stelle sollte man auch den Mut haben diese einzufordern!


    Und für jeden Apfel ein Formular o.ä. ist ja wohl total krank. Ich finde es gut, das es Entscheidungsträger gibt, die sich für solche Spinnereien nicht hergeben.

    Die maximale Leistung ist die elektrishce Lwistung, die vom Leuchtmittel aufgenommen werden darf. Dabei ist es vollkommen egal, ob das Leuchtmittel eine klassische Glühlampe ist oder eine Energiesparlampe oder irgendwas mit Leuchtdioden.
    Die Temeparturbelastbarkeit ist auf die klassische Glühlampe ausgelegt, da die mit Abstand die größte Wärmeentwicklung hat.
    Du kannst also auch eine 40W-Energiesparlampe (elektrische Leistung, nicht Äquivalenzleistung zur Glülampe!) nehmen, wenn sie von den geometrischen Abmessungen paßt.

    CKR

    Zitat

    Ja das ist schon klar. Aber wieso hast du geschrieben: Zitat: Deshalb halte ich die Verwendung von dieser Stufen (A1, A2, ..., C2) in anderen fachlichen Zusammenhängen eher für bedenklich. ?


    Mit "anderen fachlichen Zusammenhängen" meinte ich eben nicht-sprachliche Fächer.

    Zitat

    Die Kompetenzraster von fraurichter beziehen sich doch auf das Fach Deutsch. Damit sind die Stufenbezeichnungen doch genau richtig (A1 und A2).


    ...nichts anderes habe ich geschrieben :)
    Ob die Stufenbezeichnungen richtig sind läßt sich nur am Europäischen Kompetenzrahmen für Spracherwerb messen, dort und nur dort sind die Stufen A1 ... C2 definiert. Alles andere sind Übernahmen dieser Stufen (zum Teil in andere Fächer), ohne zu erklären was das nun bedeutet. Das ist dann in etwa so, als würde ich mit der Schärfeskala von Chilie die Leistungen im Bereich Elektrotechnik beurteilen wollen ;)


    Natürlich sind Kompetenzen in aller Regel fach- bzw. fachbereichsgebunden. Das sind bei einem Kompetenzraster ja die Standards (die Zeilen der Tabelle).
    Aber eine Graduierung, Abstufung von Kompetenzen kann man (so man will) sehr wohl fachunabhängig beschreiben. Und Bloom ist da auch ein (richtiger) Ansatz. Da gibt es nämlich inzwischen entsprechende Weiterentwicklungen bzw. Formulierungshilfen, z.B. in "Kooperatives Lernen" von Green & Green. Im Netz findet man noch andere.


    Grüße
    Steffen

    Ich denke mal, das sie auf deine pädagigischen Kenntnisse, Fertigkeiten schauen werden. Das Fachliche wird doch vorausgesetzt.
    Allerdings geht Pädagogik nie ohne konkreten Inhalt, also irgendein fachlichen Beispiel. D.h. geht schon, aber dann eher an der Uni.

    Also ich bevorzuge ja, was Kompetenzraster angeht, zunächst mal eine formale und fachunabhängige Beschreibung der einzelnen Kompetenzstufen (so im Sinne einer Taxononie).
    Anschließemd weiß man, wieviele Kompetenzstufen man hat, was sie bedeuten und kann sie den Standards entsprechend ausfüllen.
    Da es bei dir um eine Sprache geht kannst du dich vielleicht am Eurpäischen Kompetenzrahmen für Spracherwerb orientieren, dort kommen übrigens auch diese Stufen A1, A2, ..., C2 her und nur dort sind sie entsprechend erklärt, allerdings nicht fachunabhängig sondern eben auf den Sprachenerwerb bezogen.
    Deshalb halte ich die Verwendung von dieser Stufen (A1, A2, ..., C2) in anderen fachlichen Zusammenhängen eher für bedenklich.
    Zu deinem konkreten Kompetenzraster kann ich allerdings wenig sagen, da ich da fachfremd bin.


    Grüße
    Steffen

    SchafimWolfspelz
    Das Einkommen während des Referendariats ist ok, wenn ich nach dem Studium noch bei den Eltern wohne oder in der Studentenbude, aber nicht wenn man einen vollständigen Haushalt unterhalten muß.
    Ich hatte so 1057,-€/Monat, wenn ich davon Miete und Versicherungen, Fahrtkosten abziehe liege ich unterhalb des HartzIV-Satzes. Und da darf dann auch kein Gerät im Haushalt den Geist aufgeben....


    Sorry, etwas OffTopic, aber das mußte jetzt sein.

    ...wobei die steuerliche Absetzbarkeit letztlich 'ne Farce ist.
    Wenn man am Existenzminimum lebt (so wie im Referendariat) dann zahlt man auch nur minimale Steuern und da bekommt man dann nahezu nichts wieder vom Finanzamt.

    Das ist ja echt krass!!!
    Ich bin froh, das ich eine andere Schulzeit erleben durfte.
    <Zynismuss an>
    So kann man Kinder richtig gut kaputtspielen.
    <Zynismuss aus>

    Aus meine Sicht wäre der Bezug zur Lebenswirklichkeit der SchülerInnen die Erlangung eines geometrischen Grundverständnisses.
    Das braucht man bei nahezu jeder handwerklichen Tätigkeit (Basteln, Modellbau, Tapezieren usw.) und in den entsprechenden Berufen.


    Grüße
    Steffen

    Also ich bin über diesen Ansatz auch sehr skeptisch.
    Der Umgang mit 'ner Textverarbeitung gehört in den Deutschunterricht. Da ist's dann als Werkzeug statt Stift und Papier eben eine Textverarbeitung.
    Wenn Anwenderschulung Inhalt von Informatikunterricht ist, dann kann ich da auch Wäsche waschen (mit Waschmaschine!) oder Auto fahren oder telefonieren. Da ist auch 'ne Menge Computer dabei, man siehts halt nicht so direkt ;)
    In den Informatikunterricht gehört sowas wie eine informatische Grundbildung, aber nicht Texte schreiben, Präsentationen zusammenklicken und dergleichen.


    Grüße
    Steffen

    Ich hänge mich mal hier an, Waldschrat war einfach schneller :)


    An unserer Schule liegt derzeit ein Antrag aus mit folgendem Inhalt:


    Folgende Fragen treten bei mir auf:
    1. Der Datenschutzbeauftrage oder dessen Beauftragete dürfen also meine Wohnung betreten und ganz nebenbei ausspähen (wie wohnt der/die denn...)?
    2. Ich muß Zugang zu Computern gewähleisten, die nicht mir gehören. Was ist in einer Wohngemeinschaft?
    3. Wenn kontrolliert wird ob die entsprechenden Maßnahmen zur Gewährleistung von IT-Sicherheit und Datenschutz durchgeführt werden, impilziert das auch eine Durchsuchung aller anderen Computer/Datenträger um zu überprüfen, das dort keine Schülerdaten verarbeitet werden?
    4. Da der Arbeitgeber keinen adäquaten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und falls ich diesen Antrag nicht unterschreibe, mach ich mich dann grundsätzlich verdächtig illegal zu handeln bzw. muß ich damit rechnen das ein begründeter Verdacht konstruiert und meine Wohnung durchsucht wird sowie alle Computer etc. beschlagnahmt werden?


    Ich sehe das im Moment so, das meine Privatsphäre und meine infomationelle Selbstbestimmung im Vergleich zu der der SchülerInnen nichts Wert sind.
    Die einzige Konsquenz kann doch nur sein, eben keine Schülerdaten auf eigenem PC zu verarbeiten. Wenn das dann entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt muß man sich überlegen ob man dann noch Zeit für andere Projekte hat in denen man sich sonst engagieren könnte.


    Wie seht ihr das?


    Grüße
    Steffen

    CKR
    Ja, ich will immer 100% ;)
    Aber im Ernst... so wie es beispielsweise in der Elektrotechnik auch geht. Da kann ich mit der Theorie ein ebstehendes elektrotechnisches System analysieren, als auch eins synthetisieren, also neu konstruieren, gestalten. Was in der Art. Das das für den Unterricht nicht ganz so eins zu eins funktioniert ist mir durchaus klar.


    Igzorn
    Wenn das alleine reichte, bräuchte niemand mehr auch nur irgendeine Ausbildung, Studium oder dergleichen.



    Grüße
    Steffen

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