Beiträge von Nochnichtirre

    Danke für die ganzen Antworten und die rege Diskussion! Je nachdem wie viele Dienstjahre man vorweisen, unter Berücksichtigung von Teilzeit und Vollzeit, ergibt sich durch die Rechnung (Jahre x 1,79..) ein Wert, der mit dem Grundgehalt multipliziert wird. Hier nimmt man das Grundgehalt der vollen Stelle. Ich weiß, dass die Studienzeit (3 Jahre?), die Vorbereitungszeit, Elternzeit oder auch Teilzeit in Elternzeit berücksichtigt werden. Wo kann ich das nachlesen? Im Idealfall für Hessen - falls es besondere Abweichungen gibt?


    Tatsächlich betrifft es aktuell meine Frau. Wir sind beide Lehrer. Ich in Vollzeit, sie zwar in Teilzeit, aber kein geringes Deputat. Wir sind zwar keine Berufsanfänger, aber noch in den 30ern. Ich vertrete die Ansicht, dass Teilzeit in der Schule nie wirklich Teilzeit ist. Allein die nicht teilbaren Aufgaben: Konferenzen, Elternabende, Schulfeiern etc. und sich auch doppelt und dreifach rächt. Weniger auf dem Konto jetzt und später, man spar in Hessen auch weniger auf das Lebensarbeitszeitkonto (da die Beamten in Hessen noch immer eine 41 Stundenwoche haben).

    Ich kann keinesfalls meine Frau dazu drängen mehr zu arbeiten, ich versuche ihr aufzuzeigen, was einfach die Folgen von Teilzeit sind. Gerade, dass jemand nach eigentlich 40 Dienstjahren, aber mit einer 50%-Stelle, nur die Mindestversorgung erreicht, die man ja auch schon nach 5 Jahren bekommt, dürfte nicht vielen bewusst sein.

    Aktuell hat sie selbst vorgeschlagen, eine Haushälterin einzustellen, die zwar natürlich auch erstmal kostet, dafür kann man dann aber Stunden aufstocken :)


    Bis wir mal im Ruhestand sind, ändert sich bestimmt noch einiges. Vermutlich kommen wir da deutlich unter 71,75%, doch dass Teilzeit sich irgendeiner Form negativ ausprägt, dürfte noch bestehen bleiben. Ihr habt selbstverständlich auch Recht, dass es auch eine Frage der Gerechtigkeit bleibt. Der Dienstherr hat ja auch das Interesse Anreize für Vollzeit zu schaffen. Zumindest sollte er das. Wobei rechtlich gesehen ja noch einiges in Bewegung kommen könnte, da man mit Kindern nicht aus Lust und Laune weniger arbeitet. Es bleibt spannend.

    Hallo zusammen,


    ich hätte grundsätzlich eine Frage zur Versorgung und Teilzeit in Hessen. Soweit ich weiß, ,,sammelt‘‘ man weniger ,,Punkte‘‘ für das Ruhegehalt, wenn man in Teilzeit arbeitet. Die ruhegehaltfähigen Dienstjahre sind um den Teilzeitfaktor reduziert. D.h. selbst wenn man zwar 40 Dienstjahre vorweisen kann, diese aber nur zu 50% gearbeitet hat, dann zählt es wie 20 volle Dienstjahre - sprich: Mindestversorgung.


    Nun zu meiner Frage. Wenn man nun die letzten Jahre auf eine volle Stelle aufstockt, liefert dann allein die letzte Besoldung die Basis zur Berechnung? Bei einer Beförderung läuft es ja so ab. Voraussetzung ist dabei meines Wissens, dass man mindestens zwei Jahre im neuen bzw. beförderten Amt gewesen sein muss.

    Ich meine, wir können uns bezüglich unserer Steuerabzüge im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern nicht berschweren.

    Den Unterschied zwischen Steuerabzügen und Sozialabgaben solltest du kennen. Scheint aber offensichtlich nicht der Fall zu sein. Wir zahlen genau so viele Steuern wie jeder andere auch. Die Sozialabgaben hingegen nicht.



    Edit: Zitat repariert (chili)

    Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Dass man sich in der Probezeit, wo man bereits fest eingeplant ist überall, doch nicht bewährt, ist sehr selten. Es würde sich vorher schon anbahnen. Im Falle des Falles könntest du mit Sicherheit noch angestellt werden. Ich würde mir aber nicht so viele Sorgen machen. Schau lieber, dass du guten Unterricht machst, dich in der Schulgemeinde einbringst. Man muss auch mal auf die gute Arbeit aufmerksam machen, falls man eher bescheidener unterwegs ist. Zudem solltest du dir auch deine außerunterrichtlichen Aufgaben und Ämter notieren und bei der Erstellung der Beurteilung einfließen lassen. Falls deine Probezeit verlängert wird, da alle mit die unzufrieden sind, dann kannst du dir Gedanken machen. Vorher nicht verrückt machen!

    Dass es einen Reallohnverlust geben wird, ist eindeutig. Dieser kann durch Lohnerhöhungen sicher nicht aufgefangen werden, da Grund für die Inflation die Lieferkettenprobleme durch Chinas völlig überzogene Coronapolitik sowie der völlig sinnlose und unmotivierte Angriff des Herrn Putin auf die Ukraine ist. Dass unser Wohlstand infolgedessen in den 2020ern um 25 bis 30 Prozent sinken wird, ist daher folgerichtig. Ich gehe diesmal auch nicht von einer zwingenden Übertragung des Ergebnisses auf die Landesbeschäftigten aus, da die finanzielle Situation der Länder deutlich angespannter als beim Bund ist

    Auf die Landesbeschäftigten wird ohnehin nichts übertragen. Die Tarifrunde des TV-L steht erst im Herbst an.

    Da hast du Recht Moebis. Dafür gibt es dann aber gleich eine richtige Erhöhung in 2023 um 5,3%. Im TVÖD kommt diese erst in 2024. Die monatliche Auszahlung des Inflations,ausgleichs’ halte ich für Augenwischerei. Soll sich wie eine Lohnerhöhung anfühlen, ist aber keine.

    Gemeint hatte ich außertarifliche Lohnerhöhungen, die es in größeren Konzernen gibt. Wo man ohne große Verhandlungen schon mit einer entsprechenden Basis startet. Der öD dürfte auf Dauer unattraktiver werden.

    Das Tarifergebnis mag besser wirken als die bisherigen, jedoch war und ist die Inflation auch viel stärker zu spüren. Die Zahlen sprechen auch für sich. Zweistellige Inflation in einem Jahr - gut, zwar in der Spitze, überm Berg sind wir doch noch lange nicht - 10-11% Lohnerhöhung verteilt über 2 Jahre und das auch noch zeitlich verzögert. Wirtschaftlich betrachtet kann ich es verstehen, die Inflation soll noch weiterhin gedämpft werden. Zumindest in der Theorie. Der Großteil der Bevölkerung kann sich beispielsweise kein Eigenheim mehr leisten. Verglichen mit den Ergebnissen in der Privatwirtschaft, ist das Ergebnis zu schwach. Das zeigen auch die Reaktionen in den sozialen Medien. Die GdP spricht von einem Stopp des Reallohnverlustes - find ich schon lustig. Die Gewerkschaften hätten ohne Ergebnis diese vierte Runde verlassen müssen. Hartnäckig ist wohl nur die Nancy geblieben, zumindestens bzgl. Erfolg und Nachhaltigkeit.

    Die Beförderung ist oft mehr Selbstverwirklichung bzw. Selbstwirksamkeit. Sie zurückzugeben wäre keinesfalls Zeichen von Schwäche. Ich finde, man muss immer an erster Stelle an sich selbst denken. Klingt zwar egoistisch, du hast aber wahrscheinlich noch ein paar Jahr(zehnt)e bis zum Ruhestand. Vielleicht ist aber eine Versetzung machbar. Könnte aber dauern, falls überhaupt realisierbar! Kenne aber auch Fälle, wo Konrektoren ihre Stelle zurückgegeben haben und nun auch (wieder) glücklicher sind. War denn die Stelle begehrt bzw. gab es noch Mitbewerber? Liegt es vielleicht daran, dass es einen internen Wunschkandidaten gab? Finde die Praxis immer total seltsam, man liest bestimmte Ausschreibungen und hat schnell den Eindruck, dass die Stelle auf jemanden (intern) zugeschnitten ist.

    Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Da heißt es offiziell weder Teilzeit noch Familie sollen ein Hindernis sein. In der Praxis sieht es dann anders aus. Manche Schulleiter handeln wirklich willkürlich. Alles Gute für die Zukunft - vielleicht ergibt sich eine passendere Schule später. Vielleicht könntest du mit dem Dezernenten sprechen und Alternativen erörtern.

    Darf man fragen, woran es liegt bzw. würdest du die Verhältnisse an der Schule etwas ausführen? Hilft vielleicht dem einen oder anderen weiter - eventuell auch dir selbst. Vielleicht könntest du das Amt später noch an einer anderen Schule fortführen?!

    Angenommen, man wurde sehr gut beurteilt und bewirbt sich auf eine oder gleich mehrere A15-Stelle(n) als A13er. Es handelt sich ergo um eine Sprungbeförderung.


    1) Hat man wirklich realistische Chancen, wenn es einige A14-Konkurrenten gibt?


    2) Muss man mindestens einen Punkt besser beurteilt werden als die A14er und die entsprechend stellenbezogene Eignung, Befähigung und fachliche Leistung besser erfüllen?


    3) Spricht etwas dagegen sich auf mehrere Stellen parallel zu bewerben?

    Auch wenn der Thread in den letzten Beiträgen sich verloren hat: Was haltet Ihr von einer Nebentätigkeit als Immobilienmakler? Gut, zurzeit haben es die Immo-Makler nicht einfach. Das kann sich schnell wieder ändern, wenn die Zinsen wieder sinken. Mir geht es um die rechtliche Betrachtung. 1/5 der Arbeitszeit wird nicht überschritten. Das ist klar. Die Abführungspflicht gilt nur für Nebentätigkeiten im Öffentlichen Dienst, oder? Bei der Schulleitung kommt aber wohl ein solcher Antrag nicht gut an. Bundesland ist Hessen.

    Fakt ist nunmal, dass Vorerkrankungen und Fettleibigkeit zu einem Problem werden können. Jemanden darauf aufmerksam zu machen, der den Amtsarztbesuch noch vor sich hat, ist nicht verkehrt. Ich hatte eine fettleibige Kollegin, bei ihr wurde die Verbeamtung solange verzögert, bis das Gewicht im Rahmen war. Auch Einzelwerte bei nicht wenigen KollegInnen, die dann noch abgeklärt werden mussten, ist keine Seltenheit. Abgesehen davon, wieso muss man sich gleich so im Ton vergreifen?

    *Hüstel* eine rezidivierende Depression IST eine Vorerkrankung, Übergewicht ist kein Ausschlussgrund für die Verbeamtung, solange keine Folgeerkrankungen vorliegen, die eine vorzeitige Dienstunfähigkeit auch nach aktueller Rechtssprechung begründbar machen. (Ich empfehle die Suchfunktion zu nutzen. Es gab im letzten Jahr eine Kollegin, die genau den Fall hatte und am Ende trotz ihres offenbar starken Übergewichts verbeamtet wurde, weil eben keine Folgeerkrankungen vorlagen.)


    Vielleicht solltest du die Beratung bei derartigen Fragen KuK überlassen, die tatsächlich eine Ahnung davon haben, wie man einen Amtsarztbesuch auch bei bestehenden Vorerkrankungen gut vorbereiten und vorentlasten kann.

    Es wirklich manchmal ernüchternd, was die Vergabe von Funktionsstellen angeht. Dass allein Leistung, Eignung und Befähigung die einzigen Kriterien der Entscheidung sein sollten, müsste eigentlich selbstverständlich sein. Doch Schulleitungen machen sich oft die Welt, wie sie ihnen gefällt. Einige werden bevorzugt und das Dienstalter - noch bitterer sogar Lebensalter - ist oft einfach DAS Kriterium, wonach es geht.

    Ich denke, du musst dir keine Gedanken machen. Wichtig ist, dass man keine Vorerkrankungen hat und kein Übergewicht. Es kann theoretisch immer etwas noch später zum Vorschein kommen oder durch den Amtsarzt entdeckt werden, das lässt sich aber nicht vermeiden. Wichtig ist oft, dass die Werte im Blutbild passen. Sind ein oder mehrere Werte nicht im Normbereich, werden weitere Untersuchungen angeordnet. Daher ist es nicht verkehrt, immer mal wieder Blut abnehmen zu lassen - nicht nur für die amtsärztliche Untersuchung, auch im eigenen Sinne.

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