Schon wieder ein Triggerthema in die Welt gesetzt!
Und schon wieder von nem Blauen!
Keine Ahnung, wie du darauf kommst, dass ich blaubraun wäre. Falls du es dir durch das Profilbild hergeleitet hast: das ist automatisch erstellt gewesen.
Schon wieder ein Triggerthema in die Welt gesetzt!
Und schon wieder von nem Blauen!
Keine Ahnung, wie du darauf kommst, dass ich blaubraun wäre. Falls du es dir durch das Profilbild hergeleitet hast: das ist automatisch erstellt gewesen.
Wie nutzt man denn KI zur Erstellung des Stundenplans?
Das war nur ein Gedanke, ob man es dafür beispielsweise nutzen könnte. Ich meine, man kann sich für alles mögliche auch eine Excel-Datei bauen. Wenn nun einige hergehen und die KI selbst für Programmierung nutzen, wäre hierfür auch ein Einsatz denkbar.
Künstliche Intelligenz: ChatGPT oder verschiedenste Tools, die mithilfe von künstlicher Intelligenz funktionieren.
Ich finde es ärgerlich, dass wir im Jahre 2023 noch immer unsere Arztrechnungen selbst einreichen müssen. Wieso schafft man es nicht, dass die Ärzte und Krankenhäuser ähnlich wie in der GKV verfahren? Gut, dass es mittlerweile über Apps funktioniert, ist schon eine gewisse Optimierung. Ich sehe aber teils Kollegen kurz vor dem Ruhestand, die dann auch noch für weitere Personen alles einreichen müssen. Was macht man da im hohen Alter?
Mich würden Entwicklungen und Pläne in den verschiedenen Bundesländern interessieren. Ich hatte mal gelesen, dass die hessische Landesregierung zumindest die Abrechnungen der Krankenhäuser direkt weiterleiten möchte.
Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, wer bereits wie KI-Tools zur Unterrichtsvorbereitung oder beispielsweise Erstellung des Stundenplans o.ä. nutzt. Wie sehr beschäftigt euch das Thema KI? Bei uns an der Schule nutzen es überwiegend SuS. Es zu durchschauen, ist nicht immer oder oft nicht möglich bzw. mit Mehraufwand verbunden.
Wenn du es so genau wissen möchtest, dann ist ein Lehrerforum die falsche Informationsquelle für dich, dann solltest du zumindest deine Gewerkschaft bemühen, dich in der Frage sachkundig zu beraten. Die Augen dir nämlich deutlich, wo ihre Grenzen liegen, sprich ab wann du einen Fachanwalt konsultieren solltest, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Ja, ich denke daran führt kein Weg vorbei. Meine Rechtsschutz bietet telefonische Rechtsberatung an, die werde ich mal in Anspruch nehmen.
Alles anzeigenDu darfst so viel verdienen, wie du kannst.
Außer bei schriftstellerischen und künstlerischen Tätigkeiten wird dir eben das, was du zu viel verdient hattest, vom Gehalt wieder abgezogen
Und ja - dein Arbeitgeber - der Staat - kann und darf das.
Und ja - das Verschweigen von Nebeneinkünften ist ein Dienstvergehen. Die Konsequenzen sind nicht witzig.
Als Beamter hast du deine ganze Kraft in Dienst- und Treueverhältnis deinem Arbeitgeber zu widmen. Im Gegenzug bekommst du Schutz und Fürsorge.
Da ich ebenfalls nebenberuflich tätig bin, hab' ich mich mal kundig gemacht und verschiedene Infos zusammengetragen.
Die Quintessenz steht hier:
https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob
Danke! Ich dachte, die Abführungspflicht gilt für angeordnete oder im öffentlichen Dienst ausgeübte Nebentätigkeiten.
Mir geht es nur darum, dass man bei der Selbstständigkeit je nach Auftragslage auch mal mehr verdienen könnte. Ich habe auch schon Urteile gelesen, wo das Dienstverhältnis gekündigt wurde. Glaube, da war aber mehr im Argen: falsche Angaben, während der Krankheitsphase aktiv dem Nebenjob nachgegangen etc.
So ist es auch. Man darf die 48h pro Woche insgesamt nicht übersteigen. Wenn ich in den überbleibenden Stunden nach dem Hauptberuf z.B. 100.000€ erwirtschafteten kann, dann ist völlig in Ordnung. Bedarf aber wahrscheinlich Erklärung dem Schulamt gegenüber.
Hast du dazu eine Quelle oder einen Link, wo ich das mal nachlesen könnte oder bei Bedarf darauf verweisen könnte? Mich macht die Geschichte mit dem ,,Zweitberuf‘‘ stutzig. Da dieser nicht ganz definiert zu sein scheint.
Nicht ich, CDL, sondern verschiedene gerichtliche Instanzen, haben es festgestellt. In Hessen auch durch 0%- oder 1%-Runden in der Vergangenheit herbeigeführt. Richtigerweise hat bei uns die Landesregierung linear alle Besoldungsgruppen angehoben. Sinngemäß zitiert: ein Schritt in die richtige Richtung bis die amtsangemessene Alimentation wieder hergestellt ist. Inflation, Anhebung des Bürgergelds und das zu beachtende Abstandsgebot werden die Länder und den Bund noch weiter beschäftigen.
Nach Wohnort den Aufschlag zu erteilen, find ich nicht so toll. Wer in einer teureren Gegend ein Haus finanzieren muss, schafft sich dadurch auch entsprechend mehr Vermögen.
Alles anzeigen"Man hört"...
Woher hört man denn?
Was sind "die höchsten Posten im Ministerium"?
Schau Dir die Vorgaben in den jeweiligen Gesetzestexten der für Dich relevanten Bundesländer an. Da kannst Du nachlesen, wie Schulleitungsstellen vergeben werden. Für NRW ist das meines Erachtens sehr transparent.
Hören von Kolleginnen und Kollegen! Oft ist letztlich nur Geschwätz.
Das sind etwa Posten, wie des Dezernenten oder verschiedene Abteilungsleitungen, wo einige dieser Menschen auch kommunal oder sonstiger Ebene politisch aktiv sind.
Zur Transparenz: allein die dienstlichen Beurteilungen bieten viele Möglichkeiten Günstlinge zu bevorzugen.
Oder auch hier:
Für eine übermäßige Inanspruchnahme gibt es zwei alternative Anhaltspunkte, nämlich die sog. „Fünftelregel“ und die Einkommensgrenze von 40 %. Danach nimmt die Nebentätigkeit den Beamten übermäßig in Anspruch, wenn die Vergütung mehr als 40 % des jährlichen Endgrundgehalts beträgt (für Landesbeamte Hessens: 30%).
Werden diese Grenzen etwa nur bei der Genehmigung geprüft? Man muss ja aber auch jährlich die Nebeneinnahmen auflisten bzw. melden.
Nein, es gibt keine Grenze.
Ich habe dazu folgendes gefunden:
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
Die Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten in Hessen ist in § 79 HBG geregelt. § 79 Abs. 1 HBG listet die genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten positiv auf. Neben der Klausel zum „Zweitberuf“ und der so genannten Fünftel-Vermutung als Versagungsgrund für die Genehmigung der Nebentätigkeit enthält das HBG in § 79 Abs. 2 S. 5 zusätzlich eine weitere 30-Prozent-Klausel. Diese Regelung bestimmt, dass die zuvor genannten Versagungsgründe noch einmal besonders zu prüfen sind, sofern aus der Nebentätigkeit ein Einkommen zu erwarten ist, das mehr als 30 Prozent der Jahresdienstbezüge bei Vollzeitbeschäftigung beträgt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist aktenkundig zu machen. Mit dieser Regelung korrespondierend bestimmt § 80 Abs. 4 HBG, dass Beamtinnen und Beamte verpflichtet werden können, nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres eine Aufstellung über alle im jeweiligen Jahr ausgeübten Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Entgelte und geldwerten Vorteile vorzulegen. Diese Aufstellung erfasst sowohl alle genehmigungspflichtigen als auch die anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten.
https://www.besoldung-hessen.d…itsrecht_besoldung_hessen
Kannst du mich bitte aufklären s3g4?
Ich hätte eine Frage zu den Höchstgrenzen bei einer genehmigten Nebentätigkeit. Es gibt ja bundeslandspezifisch die Vorgaben. In Hessen beispielsweise 30% der Jahresbezüge. Mir ist auch bewusst, wie das Ganze legitimiert ist bzw. was u.a. der Hintergrund ist. Wir dürfen etwa nicht anstreben, ein zweites berufliches Standbein aufzubauen. Daher sowohl Vorgaben hinsichtlich der Wochenstunden als auch des Verdienstes.
Wenn man nun eine selbstständige Nebentätigkeit ausübt, wie sind dann diese Grenzen zu verstehen? Sind es stets Bruttogrenzen, also vor der Steuer? Wenn ich als Selbstständiger beispielsweise entsprechende Ausgaben habe, darf ich dann netto mehr behalten? Habe selbst noch keine Erfahrungen, sind nur Gedankenspiele.
Man hört hin und wieder, dass Schulleiterinnen und Schulleiter politisch besetzt werden. Wie sehr ist an der Aussage etwas dran? Wie sehen eure Erfahrungen und Einschätzungen aus? Wie war es früher, wie hat es sich entwickelt? Die höchsten Posten im Ministerium werden oft unter Parteifreunden verteilt, das bekommt man schnell mit und es ist auch teils öffentlich nachvollziehbar.
Willst du selbst gleich deine 5 nennen? 😃
Ja, alle mit gesundem Menschenverstand und Uni-Abschluss sind stets über alles aufgeklärt, sind unfehlbare Autodidakten, stellen nie Fragen. Da frage ich mich, wieso diese ganzen studierten Menschen in der Politik etwa nicht die von der Verfassung vorgesehene amtsangemessene Alimentation beachten. Dieses Weltbild hätte ich gern.
Dann seid ihr wohl ein sehr kleines Kollegium. Wir haben weit über 100 Kollegen.
Ich habe übrigens noch nie geglaubt, dass ich gleich viel wie die Vollzeit Kollegen bekomme. Wie kommt man auf so eine Idee?
Man darf ja noch fragen, oder? Bist auch gleich genervt, wenn deine SuS Fragen stellen?
Also nochmals zur Ergänzung. Bezüglich der Pensionshöhe spielt es auch keine Rolle, ob man etwa erst gegen Ende seiner Laufbahn die A15-Beförderung schafft oder bereits in den ersten Jahren. Die Analogie scheint mir gar nicht so abwegig.
Wie es schon geschrieben wurde, der Wert ist insofern nicht von Bedeutung, dass es gänzlich auf deine Fächerkonstellation und dein Lehramt ankommt. Denn nur hierin konkurrierst du mit deinen Mitbewerbern. Du kannst zwar Kontakt mit den Schulen aufnehmen, um vielleicht sogar deinen Ranglistenplatz zu erfragen, bekommst aber kein Angebot über die Rangliste, wenn du beispielsweise auf Platz 7 bist. Einige Schulen versuchen das zu umgehen mit Ausschreibungen. Das wird man aber wohl kaum für jemand Externes initiieren. Zudem können sich immer noch bessere bzw. geeignetere Kandidaten bewerben.
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