Na und? Sehe da keine krassen Gegensätze
Beiträge von Arnale083
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Das Problem ist, dass Es
Noch immer nicht die gleiche Bezahlung ist wie propagiert wird.
Ich verlange auch eine Strukturzulage als Sek1 - Lehrer. Passt sogar besser, da strukturschwacher Schulort
Klar dass du das Problem mit A13Z oder
a14 Nicht sehen willst.
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Freiwillig will doch niemand seine Kohle bei der RV haben.
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Das mit dem Kindergeld wurde erst ab diesem Jahr geändert. Vorher war der Sprung zum 3. Kind größer, da hat qchn schon Recht.
Also wir leben im Jahr 2023, also habe ich Recht. Und selbst früher gab es keinen 100% Sprung wie jetzt in NRW.
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kann schon sein, dass es darum geht, zu sparen, aber dass man für das dritte Kind mehr bekommt, ist ja nicht nur bei diesem Mietzuschussdings in NRW so, sondern z.B. auch auf Bundesebene beim Kindergeld.
Nein:
Kindergeld
Um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld erhöht. Familien erhalten ab 2023 für jedes Kind pro Monat 250 Euro.
Also alle gleich. Und wie gesagt, das was NRW da macht, ist schon an der Grenze zum legalen. Daher reiche ich auch immer schön jährlich Widerspruch gegen meine Besoldung ein.
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ich weiss es nicht, aber ich könnte mir denken, dass man ab dem 3. Kind wieder neue Anschaffungen tätigen muss. Bei zwei Kindern reicht das Auto noch und im Urlaub gehen zwei Doppelzimmer. Ab dem Dritten dann neues Auto etc.
Das ist doch alles völlig an den Haaren herbeigezogen. Das wurde nur so eingefädelt, weil es die wenigsten betrifft und so die Nachzahlungen geringer waren.
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Würdest du mir bitte kurz erklären, wer dann deine Pension zahlt, wenn nicht die nachfolgenden Generationen? Im Übrigen finde ich den Begriff "Karnickel" vollkommen unangebracht!
Pension ist keine Rente. Die Steuern werden nur teilweise aus den hervorgebrachten Karnikeln bezahlt. Oder gibt es keine Umsatz oder Mehrwertsteuer mehr? Wieviele neue Beamtenkinder es dann gibt ist dafür ziemlich irrelevant
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Eine ärmliche Gestalt, wenn es nur darum geht.
Ich find dich auch nicht besser. Wolltest mir was zum Alimentationsprinzip erklären und siehst dann, dass hier alle eine ähnliche Meinung haben was diese neuen Zuschläge angeht. Hier wird auf Kosten der kinderlosen Beamten gespart!
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In Hessen werden die Zuschläge für Kinder auch deutlich angehoben. Für 1-2 jeweils um 100€ und ab dem 3. umd 300€. Zusätzlich noch 2x3% Erhöhung der Grundbesoldung. Ich kenne die Klage und weiß nicht was das mit deiner Aussage zutun haben soll.
Meine Aussage bezog sich auf ein Zitat von jemandem, dass es das SO in der Wirtschaft gäbe. Mit Nichten.
Dazu ist die Art und Weise aus Hessen schon deutlich, deutlich fairer Für die Allgemeinheit. Der Single Post Beamte oÄ freut sich nämlich mal so gar nicht, wenn er bald Wohngeld beantragen kann während seine Kollegen mit 3 Kindern die zustehenden hunderte Euro Kindergeld plus 1400 an Zuschlag erhalten.
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Das Prinzip der Alimentation ist dir aber schon ein Begriff oder?
Sehr wohl, weshalb es auch immer schon Familienzuschlag gegeben hat.
Dir ist auch amtsangemessene Alimentation und die aktuellen Klagen vorm Verfassungsgericht geläufig?
Wieso meinst du, haben Hessen und Thüringen so darauf reagiert, dass sie die Grundbesoldung für alle um x Prozent angehoben haben, während NRW den Zuschlag beim 3. Kind plötzlich verdoppelt?
Steigen die Kosten bei einem dritten Kind für die gesamte Familie um das doppelte?
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Ich hatte schon einmal geschrieben, dass das so nicht stimmt. Auch in der Wirtschaft sind Unterstützungsleistungen oder geldwerte Vorteile zumindest für Familien mit Kindern durchaus üblich. Das kann das Gewähren zusätzlicher Urlaubstage, die Finanzierung der Kita-Gebühren durch den AG u.ä. umfassen.
Interessant, wenn man bedenkt, dass
Der aktuelle Zuschlag in NRW einer Nebenbesoldung gleicht. Ich kenne keinen in der Wirtschaft, der statt 2.000 netto durch drei Kinder dann 3500 netto mit nach Hause nehmen kann.
NRW, Die vorsätzlich hier was konstruieren ohne dauerhaften Bestand, machts möglich.
Und hier muss keiner so arrogant sein zu glauben dass ihre Sprösslinge meine Pension bezahlen. Ein bisschen kurz gedacht. Zunächst zahle ich mit meinen Steuern diese exorbitanten Zuschläge mit, und wenn die Karnickel clever sind, wird sogar noch die längere Schulzeit und das Studium subventioniert. Wenn es schlecht läuft, dann leider Bürgergeld.
Finde erschreckend, dass Keiner diese aktuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen hinterfragt mit dem BvG. Die meisten mit Kindern sehen plötzlich die Nachzahlung auf der Bezügemitteilung und denken jetzt: „Tja Mensch das hab ich aber auch verdient!“
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Vor allem, wenn man statt zu studieren doch einfach in die Verwaltung gehen könnte mit A9 und dann einfach loslegen kann wie die Feuerwehr…
Übrigens Nebenjob: die VHS bietet mir 20 Euro für 45 Minuten, habe dankend abgelehnt…
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Ich sehe da jetzt kein Problem, du bist eher etwas übermoralisch.
Und du hast leider keine Ahnung was die aktuellen Urteile im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation angeht. Wenn ein A6er (früher Postbote?) mit drei Kindern mehr verdient als ein kinderloser Oberstudienrat, dann läuft was falsch und langfristig lassen sich so hochqualifizierte Leute noch weniger gut gewinnen für den öD.
Das Land will so sparen, weil damit v.a. die Pensionäre wieder keine Erhöhung erhalten. Das steht auf wackligen Beinen. Da geht es nicht um den Familienzuschlag, wie man ihn jahrelang kannte.
Und ich empfehle dir zum Ende der Ferien: komm mal runter
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Will auch keine Kinder, das einzige was mich nervt, ist, dass NRW nun diese exorbitante Karnickelprämie hat. Aber das sollte auch nicht ewig vorm BVG Bestand haben, bis das Grundgehalt für alle aufgrund zu starker Nähe zum Bürgergeld beim niedrigsten Beamten angehoben wird.
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Kommt drauf an was günstiger ist. Zahle monatlich 310, aber durch BRE erhalte ich knappe 600 zurück.
Bei so einem Hamburger Modell müsste ja mindestens das Gleiche Netto am Ende herauskommen, bevor man überhaupt auf die Idee kommt. Eigentlich sogar mehr netto, da man schlechter gestellt wird im Wartezimmer, so als Ausgleich.
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Ja dann macht es Sinn, aber ich gehe mal nicht davon aus, dass VHS oder DAA jährlich auf über 6240 Euro liegt.
Und noch ist mir immer nicht ganz klar, was ich mache. Die Tätigkeit der RV-Stelle melden? In der Steuererklärung angeben, obwohl es unter 520 Euro monatlich wären? Hört sich komisch an.
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Die meisten Studienkreis Lehrkräfte sind auf Honorarbasis dort. Aber RV-Kosten muss von denen niemand tragen. Sehe da irgendwie nicht den Unterschied zu einer VHS-Tärigkeit. Auch dort liegt man unter 520 Euro und es ist beides eine Art Honorar-Lehrkraft.
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Okay danke. Also wird einfach alles über 3.000 im Jahr in der Steuererklärung angegeben und parallel dazu noch in die Rentenkasse eingezahlt? Dann bleibt ja gar nicht mal so viel übrig.
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Heisst also, alles wie VHS , DAA usw. ab 3.000 ist ab dem 3001. Euro zu versteuern, abz. Werbungskosten.
Und RV - Pflicht egal wie viel? Das heisst jeder Studienkreis-Student usw. der Nachhilfe gibt, zahlt in die Rentenkasse ein? Kaum vorstellbar
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Zu dem Thema hätte ich noch eine Frage, hier sind ja einige mit Erfahrungen diesbezüglich.
Ich suche aktuell auch einen Nebenjob, habe die VHS angeschrieben (wobei der Stundenlohn vermutlich zu gering sein wird), dazu das DAA-Technikum. Mit aktuell noch A12Z, bald A13 (Realschule NRW) komm ich leider nicht so gut aus, will aber dazu auch noch mehr in Aktien investieren.
Zuerst verstehe ich nicht, wieso in den Honorartätigkeiten immer diese 3.000 Eur Übungsleiterpauschale genannt wird. Kann man nicht einfach gucken, dass man im Kalenderjahr auf max. 520 Eur im Monat kommt? Aber das übersteigt ja diese 3.000. Oder hat die Honorartätigkeit nichts mit der 520 Euro Minijobgrenze zu tun?
2. Ab wann gilt die RV-Pflicht? Wenn ich bei der DAA 5x pro Semester da bin und korrigiere, komme ich doch auch nicht über 520 Euro monatlich im Kalenderjahr? Dann wäre das doch nicht mehr relevant? Man muss doch nicht ab den ersten Euro da reinzahlen?
LG
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