Beiträge von Galileo100

    Nein, man muss keine Vertretungsaufgaben stellen (wobei es Unterschiede geben mag: Wenn ich mir mein Bein gebrochen habe, kann ich Vertretungsaufgaben stelle. Wenn ich Magen-Darm habe, kann ich es nicht (bzw. muss es nicht!)

    Wenn ich mir meinen rechten Arm gebrochen habe und ich Rechtshänderin bin, ist es mir auch zu umständlich alles mit der linken Hand einzutippen!

    Das habe ich verstanden und mittlerweile den ganzen Chat gelesen, ohne zu nerven: es muss doch im Dienstrecht stehen, was man im Krankheitsfall tun muss und was nicht, hat irgendjemand da einen Link???

    LG und noch einen schönen letzten Ferientag in NRW

    Kurze Frage zu dienstlichen Tätigkeiten bei Krankheit:

    Ich habe mal in der BASS und ADO gesucht und dazu nichts gefunden.

    Mein Kenntnisstand: Zeugnisnoten etc. müssen gegeben werden, Unterrichtsvorschläge etc. nicht.

    Bei uns hat es sich eingebürgert, dass erkrankte KollegInnen Seitenweise Vertretungsvorschläge schicken, dass ist doch keine Pflicht oder?

    Krank ist Krank

    LG

    Diese Maßnahmen unterstütze ich zur 150% (Witz) , gerade an der Hauptschule sind Eltern oft Distanzlos.

    Ich bin etwas überrascht was meine Frage an Antworten ergeben hat. Ich habe die Vorschläge der KMK gelesen und ich war befremdet, weil dies wieder mehr Belastung für die KollegInnen bedeutet.

    Die SchulleiterInnen sehe ich da in der Zwickmühle. Aus Interesse wollte ich nur mal in die Gefühlswelt der Betroffenen eintauchen. Für mich selber wäre die Position des Schulleiters nicht wünschenswert.

    Vielleicht habe ich mein Ansinnen nicht deutlich genug gemacht.

    Es ist aber schon interessant, wie man missverstanden werden kann....LG

    Liebe KollegInnen SchulleiterInnen,

    mich würde mal interessieren, wie Ihr diese Problematik seht. Ihr seid ja direkte Vorgesetzte aber auch "Befehlsempfänger" vom Ministerium. Ihr müsstet dann auf der einen Seite an der Schraube der Belastung zu Ungunsten der KollegInnen schrauben aber gleichzeitig Entlastungsmöglichkeiten suchen.

    Als "einfacher" Kollege würde mich eure Gefühlslage in dieser Position mal interessieren.


    LG und ein geruhsames Wochenende

    O.K. ich habe mich mal schlau gemacht, was macht man in der heutigen Zeit? googeln:sterne:


    Alle hier getätigten Antworten auf meinen Beitrag wurden noch getoppt.

    Es gibt eine Dissertation von 2017 von Dr. Michael Popp zur unterschiedlichen Bezahlung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften. Dort werden verschiedene "Familienzustände" durchgespielt.

    Lange Rede kurzer Sinn, für kinderlose verheiratete Personen ergibt sich ein lebenslanger Fehlbetrag von 226.472 € (Rentenzeit mit einberechnet)

    Ich kann das alles nur mit Humor nehmen. Obwohl ich mir wirklich nicht vorstellen kann, warum das in der öffentlichen Diskussion nie einen großen Raum eingenommen hat -so ist jedenfalls meine Wahrnehmung- diese Arbeit müsste doch vor ca. 5 Jahren eingeschlagen haben wie eine Bombe bei den Tarifpartnern.

    Ist denn die zitierte Arbeit und die Ergebnisse den hier anwesenden KollegInnen bekannt?

    LG

    O.K. danke für die Erklärungen, dann war meine Freude wohl etwas naiv aufgrund von Unkenntnis.

    Was sich daran anschließt, ist die Frage: warum diese scheinbar Ungerechtigkeiten zwischen Angestellten und Beamten überhaupt entstanden ist, bei den Verhandlungen sitzen doch immer hoch ausgebildete Personen, die diese Problematik kennen und dagegen steuern könnten. Warum wird das zugelassen?


    ich weiß, dass klingt naiv, mir sind allgemeine Erklärungen von hoheitlichen Aufgaben von Beamten bekannt , aber die lebenslange schlechtere Bezahlung bei gleicher Qualifizierung ist mir ein Rätsel. Vielleicht kann mir das jemand nur kurz erklären ohne zu weit auszuholen. Denkt doch einfach ich wäre ein begriffstutziger Schüler in der Oberstufe

    Ein guter Bekannter verheiratet keine Kinder , der nach einigen Jahren verbeamtet wurde , bestätigte mir, dass es wirklich 500 € netto waren , o.k. dann geht noch die private Krankenversicherung ab,


    Ich war damals leider bei Eintritt in den -Dienst zu alt um noch verbeamtet zu werden, Ü 30 in NRW


    Danke im Voraus für die Erklärungen,

    LG und noch schöne Ferien

    Nicht für alle ein guter Tag ….

    vielleicht nur kurz, Warum??


    Zur Umsetzung nochmal eine Frage an alle, ich habe die Erklärungen gelesen aber 100% bin ich mir nicht sicher, wie das mit den Erfahrungsstufen ist.


    Wenn ich von E11 Stufe 6 in E13 übergeleitet werde, wird dann erst theoretisch in E12, Stufe 5 und dann in E13 Stufe 4 übergeleitet oder wie funktioniert das?

    Bei den Beamten ist das doch Stufengleich oder?

    LG

    Erstmal allen einen guten und gesunden Rutsch ins neue Jahr. Das alles besser wird glaube ich nicht aber die Hoffnung soll man ja nie aufgeben.


    Für tarifbeschäftigte angestellte Lehrer in NRW ein guter Tag wie ich finde. 2,8% Erhöhung der Tarifentgelte, zweimal Zulage von A12 zu A13, bei mir dann E11 zu E13.


    Obwohl: 4 Jahre bis zur völligen Überleitung sind in Schulnoten nicht gut! Bei mir sind es Netto ca. 2 Tankfüllungen im Monat.....na ja


    LG :wink_1:

    Hallo, dann will ich mich auch mal kurz vorstellen. Ich bin angestellter Lehrer an einer Hauptschule im tiefsten Westen. Meine Fächer sind Chemie, Sport und ev. Religion. Ich bin durch Zufall auf diese Seite gelangt und habe mich an einigen Themen festgelesen. Zu manchen Themen habe ich sicherlich von "unten" (Hauptschule) eine etwas andere Sicht als die KollegInnen am Gymnasium etc. , ich bin ungefähr 15 Jahre im Dienst. Wenn es sich ergibt, werde ich meine Meinung dann kundtun.


    LG

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