Beiträge von Galileo100

    Hallo, heute nun die offizielle Antwort von der Fachberatung des Arbeits-und Gesundheitsschutz der Bezirksregierung:


    „Es besteht keine zwingende rechtliche Notwendigkeit zur Fort-oder Weiterbildung. Es wird aber dringend empfohlen alle 5-6 Jahre die Kenntnisse umfassend aufzufrischen.“


    So damit ist das geklärt und ich bin wieder etwas ruhiger. Fakt ist, Rechtlich ist es nicht notwendig, ich werde aber trotzdem eine Fortbildung aufsuchen, schaden kann es ja nichts.

    Danke für eure Mitteilungen, ich muss lernen konkreter zu fragen, sonst sind manche Antworten etwas bizarr.

    Also: Ich habe Chemie studiert , und dann damals noch einen 80 stündigen Fortbildungskurs (1 Tag ein halbes Schuljahr lang) absolviert. Also mehr geht in NRW nicht. Diesen Kurs habe ich dann einige Jahre später sogar nochmal gemacht.

    Ich werde mich bei den Fachbeauftragten erkundigen.

    Mein Frage war: Der Schulleiter hat durch ein Feedback angezeigt bekommen, dass Fortbildungen im Gefahrstoffbereich schon einige Jahre her sind. Meine Frage war, ob formal der Schulleiter mir eine Fortbildung anordnen kann (egal ob sie sinnvoll ist oder nicht) mir ging es nur um eine rechtliche Einordnung.

    LG

    Um ganz konkret zu werden, die Fortbildung hieß: Sicherheits-und Umwelterziehung bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen im Unterricht und war damals sogar ein Zertifikatskurs

    Die Bezirksregierungen haben übrigens für den Chemiebereich verantwortliche Fachbeauftragte benannt. Die kann man auch anrufen und sich bestätigen lassen, dass diese Schulung eigentlich zwingend notwendig ist.

    Tipp am Rande:

    In den Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung (Download im gesicherten Bereich) wird in der Checklisten Chemie explizit nach der Schulung des Gefahrstoffbeauftragten gefragt. Und das ist auch einer der Punkte, die bei der Regelbegehung abgefragt werden.


    Die Fortbildung ist genauso wichtig wie die Grundschulung, da sich immer wieder was in den Vorschriften ändert.

    Danke für eure Mitteilungen, ich muss lernen konkreter zu fragen, sonst sind manche Antworten etwas bizarr.

    Also: Ich habe Chemie studiert , und dann damals noch einen 80 stündigen Fortbildungskurs (1 Tag ein halbes Schuljahr lang) absolviert. Also mehr geht in NRW nicht. Diesen Kurs habe ich dann einige Jahre später sogar nochmal gemacht.

    Ich werde mich bei den Fachbeauftragten erkundigen.

    Mein Frage war: Der Schulleiter hat durch ein Feedback angezeigt bekommen, dass Fortbildungen im Gefahrstoffbereich schon einige Jahre her sind. Meine Frage war, ob formal der Schulleiter mir eine Fortbildung anordnen kann (egal ob sie sinnvoll ist oder nicht) mir ging es nur um eine rechtliche Einordnung.

    LG

    Nun - als Gefahrstoffbeauftragte(r) hast du - imho - die Pflicht im Schulhaus Gefahrenquellen zu sehen und zu melden. Eine Pflicht für einen Lehrauftrag bei KuK sehe ich da nicht. Ein Statement in der LK halte ich für legitim - für eine Fobi sollte eine Honorierung erfolgen. Das ist mit der Ermäßigungsstunde nicht abgegolten, da es "ein weites Feld" und voerbereitungsintensiv ist.
    Ich hatte das Amt einige Jahre inne und hab' Einiges aus den Schulhaus geschafft, was an Altbeständen vorhanden war. Es ist schon unglaublich, was sich da ansammelt und waagrecht abstehende Nackenhaare verursacht. Restbestände vom Vulkanversuch zum Beispiel und mehr als ein halbes Kilo Natrium (***running LF-Gag***), daneben rauchende Salpetersäure, Kaliumchlorat u.v.a.m.

    Zum Thema "Gefahrstoffverordnzung" hatte ich während meiner Tätigkeit einige Infos zusammen getragen. Kannst mal stöbern. Vielleicht ist etwas Brauchbares dabei:

    https://www.autenrieths.de/che…erricht.html#gefahrstoffe

    Danke für den Link

    Hallo, eine kurze Nachfrage zur Fortbildung im Amt des Gefahrstoffbeauftragten:

    NRW , Sek I,

    Ich habe dieses Amt seit einigen Jahren. Man hat mich jetzt gebeten eine Fortbildung zu machen weil die Bezirksregierung das durch eine Computerabfrage evaluiert hat, dass die letzte Fortbildung in diesem Bereich schon einige Jahre zurück liegt.

    Meine Frage ist jetzt, ob eine Fortbildungspflicht besteht oder nicht.

    p.s. die Fortbildung an sich ist nicht schlimm und ich würde sicherlich einiges mitnehmen, ich würde aber gerne wissen, ob das Formal vorgesehen ist?


    Bitte nur Personen schreiben, die sich damit auskennen. Allgemeine Ratschläge und Meinungen helfen hier nicht weiter. PS. ich bekomme 1 Ermäßigungsstunde , welche auch aus dem Schulleiteretat zu nehmen ist, weil das Aufgabe der Schulleitung ist , jedenfalls in NRW!

    Lehrerinnen und Lehrer können für die Veranstaltungen Fortbildung beantragen.
    Die Veranstaltungen sind aufgrund der Vereinbarung der Evangelischen Kirche mit dem Land NRW
    (BASS 20-52 Nr. 4) sowie nach Sonderurlaubsverordnung (BASS 21-05 Nr. 11) vom Ministerium
    als Lehrer- und Lehrerinnenfortbildung genehmigt.


    Ich will das jetzt nicht länger ausführen. Ich bin nur manchmal erstaunt, wie ein Sachverhalt, der klar ist, immer noch unterschiedliche bewertet und kommentiert wird.


    ich wusste es vorher ja auch nicht, aber jetzt in diesem Fall ist es zu 100% eindeutig

    1. Der Träger ist zertifiziert für die Lehrerfortbildung

    2. Damit werden die Kosten übernommen

    3. Einer Genehmigung steht nichts im Wege (wenn nicht die Welt untergeht) und darf nicht abgelehnt werden. (bei angestellten Lehrern in NRW). LG und Danke für eure Zeit

    NRW: Berufung auf §57 Absatz 3 SchulG NRW i.V.m. §26 FrUrlV NRW, dann läuft das in der Regel schon. Für andere Bundesländer sollte es analoge Regelungen geben, da das alles ans AWbG angelehnt ist.


    Das "und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen" deckt übrigens "da muss Vertretung organisiert werden" nicht ab, sondern ist eher für "unvorhergesehen und ohne Verschulden des Dienstherren brennt der Baum" gedacht.

    Danke für euer Feedback. Ich habe mich nochmal schlau gemacht bei unserem Lehrerrat und Gewerkschaftsmitglied. Ein angestellter Lehrer hat im Kalenderjahr Anspruch auf bis zu 5 Tage Fortbildung in NRW.

    Hallo kurze Nachfrage zu externen Fortbildungen bei angestellten Lehrkräften: Fortbildung von Mi.12.00-Do. 18.00 . Träger ist zugelassen. Meiner Meinung nach muss der Schulleiter der Fortbildung zustimmen wenn nicht schwerwiegende schulische Gründe dagegen sprechen. 1 Tag Unterricht würde ausfallen. Bitte kurzes Meinungsbild

    LG und schönen Schulstart morgen

    NRW

    Da ist dann die Frage, warum Du in E11 bist. Bist du noch vor Inkrafttreten der Lehrer Entgelt VO in den Dienst getreten, dann würdest Du mir Master als Seiteneinsteiger in die E11 eingruppiert. Wer danach eingruppiert wurde kam in die EG 10 mit Zulage. Gehörst Du in diese Gruppe bekommst Du EG 12. Bist Du aber Vollerfüller, also mit zweiten Staatsexamen, dann EG 13.

    Ich bin 2003 in den Dienst eingetreten. Habe in dem Informationsschreiben der Bezirksregierung Köln nachgeschaut , bekomme EG13 nur welche Stufe?? 5 oder 6

    Die Sachbearbeiter sind mit der Thematik schon sehr gefordert. Bei Beamten ist manches besser und einfacher geregelt, aber einige Sachen sind schon ärgerlich. In manchen Fällen kann es sogar passieren, dass man bei der Höhergruppierung sogar eine Stufe verliert. Das ist immer dann der Fall, wenn man trotz Reduzierung um eine Stufe mehr bekommt als vorher. So werden zb. alle die in Stufe 6 sind und sich jetzt vielleicht schon ausgerechnet haben, was sie mit EG 12 Stufe 6 bekommen, ganz schwer wundern. Die bekommen dann nur Stufe 5.

    Oh je, vielleicht nur kurz, habe schon einiges dazu gelesen, bin E 11 Stufe 6 , werde ich dann 2026 in E 13 Stufe 5 oder 6 eingruppiert?

    Das magst du persönlich so sehen, rein rechtlich ist es so, dass der Wegerisiko der Arbeitnehmer trägt und es dienstrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn ich selber entscheide, nicht zu kommen. Wenn der Unterricht nicht abgesagt wird, muss man auch damit rechnen, dass die Schüler da sind und sich irgendwer um die kümmern muss.

    Das ist aber Theorie, den Fall, dass die Straßen wirklich lebensgefährlich glatt sind und der Präsenzunterricht nicht abgesagt wird, habe ich noch nie erlebt.

    (Erlebt habe ich allerdings schon häufiger den Fall, dass bei leichter Glätte überproportional gejammert wird, als ob Sibirien über nach einmarschiert wäre.)

    na ja....das möchte ich sehen, wenn wirklich Chaos herrschen würde, ich mich abmelde, die Konsequenzen erwarte ich mit Gelassenheit. Da würden die Telefone beim Personalrat heiß glühen....

    Hallo, kurze Nachfrage: Ich wohne im Gebiet der Bezirksregierung Köln, meine Schule liegt im Gebiet der Bezirksregierung Düsseldorf. Meine Einschätzung: abwarten was morgen passiert, evt. dann absagen. Ich bin Angestellter. Ist das so korrekt??, Bitte kurzes Meinungsbild. LG

    Hoffe, ihr hattet einen guten Start ins neue Schuljahr. Eine kurze Frage : Wir haben uns am Donnerstag und Freitag zu Konferenzen etc. getroffen also 2 Tage. Wie wird das bei Euch (NRW) praktiziert? Die Erfahrungen zeigen von 1 Woche vorher bis nur einem Tag eine große Bandbreite?


    LG

    OT: Wie kommt es eigentlich, dass so viele nicht wissen, welchem Verein sie angehören und welche Tarifverhandlungen sie betreffen? Diese Frage ist mir hier und auch bei Facebook schon so oft aufgefallen. Sowas muss man doch wissen. Ich verstehe es nicht.

    Hallo, ich weiß sehr wohl, dass ich Angestellter des Landes NRW bin und für mich der TVL gilt und nicht der TVÖD. Es hätte ja trotzdem sein können, dass dieser Inflationsausgleich auch für "uns" gilt, bzw. dieser übergreifend für die Angestellten beschlossen worden ist. Ganz so einfach sollte man es sich dann doch nicht machen....weiteres erspare ich mir!

    Hallo, allen in NRW schöne Ferien, helft mir kurz auf die Sprünge, meine Frau (Caritas) hat gestern einen Inflationsausgleich von ca. 1000 € bekommen. Ist das für Tarifbeschäftigte auch vorgesehen oder wird das erst in den Tarifverhandlungen, die im Herbst beginnen verhandelt?


    Danke im Voraus:cash:

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