Beiträge von Galileo100

    Du hast Recht, ich hatte über die Ferien einiges gelesen, schade, dass ich es nicht verständlich ausdrücken konnte.

    Die jährliche Renteninformation gibt einen Bruttobetrag an. Ich wollte den Nettobetrag erfragen.

    Meine Annahme war ,wenn ein angestellter Kollege , verheiratet, keine Kinder, jetzt kurz in Rente wäre, könnte er oder sie den Unterschied zwischen seinem Gehalt und der Rente in Prozent angeben.

    Ich habe meine Zahlen und auch meine VBL eingegeben , in einen Rentenrechner, und habe gesehen , dass die Abgaben prozentual weniger werden , weil z.b. Arbeitslosenbeiträge u.a. Nicht mehr zu zahlen sind.


    Demnächst Fragen präziser stellen, danke

    Galileo100

    Du schreibst 42% werden Dir abgezogen. Jedoch sind das nur etwas 10% für die Rente. Der Rest wird Dir für Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Pflegepflicht und Steuern abgezogen. All diese Abzüge haben mit der Rente nichts zu tun.? Daher ist mir Deine Fragestellung nicht so ganz klar, wenn ich nicht Äpfel mit Kartoffeln aufwiegen soll.🤷

    Ich kann nicht glauben, dass Leute mit solchen Vorstellungen bereits im Berufsleben sind. Entsetzlich.

    diese Äußerung finde ich grenzwertig. Das weiter auszuführen bringt aber nichts. Ich kann manche SchülerInnen verstehen...

    Ausgangspunkt: angestellter Lehrer, Stufe x , ich bekomme ein Bruttogehalt, von dem 42% des Geldes abgezogen werden. Ich weiß auch, dass die Höhe der Abgaben je nach Familienstand etc. unterschiedlich sind.

    Meine Frage bezog sich darauf, wenn alles gleich bleibt, wie hoch dann die Bezüge ab Eintritt in die Rente sind.

    Ich habe es aber schon auf einem Rentenrechner berechnet, alles Gut. So schwer fand ich die Frage nicht, die oben erwähnte Reaktion überzogen.

    LG

    Da hast du doch deine Antwort schon. Genauer wirst du es nicht erfahren können.


    Oder was genau willst du wissen?

    Habe eben nochmal nachgelesen. Zahlen stehen da, aber nicht die Abzüge jedenfalls nicht prozentual. Ich dachte ein angestellter Lehrer im Ruhestand könnte das so ungefähr in Prozent angeben (die Abzüge)

    Hallo liebe ehemaligen angestellten Kolleginnen und Kollegen,


    eine kurze Frage zur Höhe der Rentenzahlung. Wahrscheinlich ist diese Frage wieder zu pauschal trotzdem stelle ich sie mal zur Einordnung der Bezüge bei Eintritt in das Rentenalter bei Angestellten.


    Von meinem Brutto gehen 42% Abgaben ab, es bleiben mir netto als Auszahlungsbetrag 58%. Ich wollte mal wissen wie hoch der Auszahlungsbetrag in Prozent bei der Rente ist. Da ich jährlich den Rentenbescheid bekomme könnte ich dann mein ungefähres Gehalt berechnen.


    ich danke im Voraus und mache mich auf viele belehrende Kommentare bereit :gruss: Gruß aus der Hauptschule

    Hallo, heute nun die offizielle Antwort von der Fachberatung des Arbeits-und Gesundheitsschutz der Bezirksregierung:


    „Es besteht keine zwingende rechtliche Notwendigkeit zur Fort-oder Weiterbildung. Es wird aber dringend empfohlen alle 5-6 Jahre die Kenntnisse umfassend aufzufrischen.“


    So damit ist das geklärt und ich bin wieder etwas ruhiger. Fakt ist, Rechtlich ist es nicht notwendig, ich werde aber trotzdem eine Fortbildung aufsuchen, schaden kann es ja nichts.

    Danke für eure Mitteilungen, ich muss lernen konkreter zu fragen, sonst sind manche Antworten etwas bizarr.

    Also: Ich habe Chemie studiert , und dann damals noch einen 80 stündigen Fortbildungskurs (1 Tag ein halbes Schuljahr lang) absolviert. Also mehr geht in NRW nicht. Diesen Kurs habe ich dann einige Jahre später sogar nochmal gemacht.

    Ich werde mich bei den Fachbeauftragten erkundigen.

    Mein Frage war: Der Schulleiter hat durch ein Feedback angezeigt bekommen, dass Fortbildungen im Gefahrstoffbereich schon einige Jahre her sind. Meine Frage war, ob formal der Schulleiter mir eine Fortbildung anordnen kann (egal ob sie sinnvoll ist oder nicht) mir ging es nur um eine rechtliche Einordnung.

    LG

    Um ganz konkret zu werden, die Fortbildung hieß: Sicherheits-und Umwelterziehung bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen im Unterricht und war damals sogar ein Zertifikatskurs

    Die Bezirksregierungen haben übrigens für den Chemiebereich verantwortliche Fachbeauftragte benannt. Die kann man auch anrufen und sich bestätigen lassen, dass diese Schulung eigentlich zwingend notwendig ist.

    Tipp am Rande:

    In den Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung (Download im gesicherten Bereich) wird in der Checklisten Chemie explizit nach der Schulung des Gefahrstoffbeauftragten gefragt. Und das ist auch einer der Punkte, die bei der Regelbegehung abgefragt werden.


    Die Fortbildung ist genauso wichtig wie die Grundschulung, da sich immer wieder was in den Vorschriften ändert.

    Danke für eure Mitteilungen, ich muss lernen konkreter zu fragen, sonst sind manche Antworten etwas bizarr.

    Also: Ich habe Chemie studiert , und dann damals noch einen 80 stündigen Fortbildungskurs (1 Tag ein halbes Schuljahr lang) absolviert. Also mehr geht in NRW nicht. Diesen Kurs habe ich dann einige Jahre später sogar nochmal gemacht.

    Ich werde mich bei den Fachbeauftragten erkundigen.

    Mein Frage war: Der Schulleiter hat durch ein Feedback angezeigt bekommen, dass Fortbildungen im Gefahrstoffbereich schon einige Jahre her sind. Meine Frage war, ob formal der Schulleiter mir eine Fortbildung anordnen kann (egal ob sie sinnvoll ist oder nicht) mir ging es nur um eine rechtliche Einordnung.

    LG

    Nun - als Gefahrstoffbeauftragte(r) hast du - imho - die Pflicht im Schulhaus Gefahrenquellen zu sehen und zu melden. Eine Pflicht für einen Lehrauftrag bei KuK sehe ich da nicht. Ein Statement in der LK halte ich für legitim - für eine Fobi sollte eine Honorierung erfolgen. Das ist mit der Ermäßigungsstunde nicht abgegolten, da es "ein weites Feld" und voerbereitungsintensiv ist.
    Ich hatte das Amt einige Jahre inne und hab' Einiges aus den Schulhaus geschafft, was an Altbeständen vorhanden war. Es ist schon unglaublich, was sich da ansammelt und waagrecht abstehende Nackenhaare verursacht. Restbestände vom Vulkanversuch zum Beispiel und mehr als ein halbes Kilo Natrium (***running LF-Gag***), daneben rauchende Salpetersäure, Kaliumchlorat u.v.a.m.

    Zum Thema "Gefahrstoffverordnzung" hatte ich während meiner Tätigkeit einige Infos zusammen getragen. Kannst mal stöbern. Vielleicht ist etwas Brauchbares dabei:

    https://www.autenrieths.de/che…erricht.html#gefahrstoffe

    Danke für den Link

    Hallo, eine kurze Nachfrage zur Fortbildung im Amt des Gefahrstoffbeauftragten:

    NRW , Sek I,

    Ich habe dieses Amt seit einigen Jahren. Man hat mich jetzt gebeten eine Fortbildung zu machen weil die Bezirksregierung das durch eine Computerabfrage evaluiert hat, dass die letzte Fortbildung in diesem Bereich schon einige Jahre zurück liegt.

    Meine Frage ist jetzt, ob eine Fortbildungspflicht besteht oder nicht.

    p.s. die Fortbildung an sich ist nicht schlimm und ich würde sicherlich einiges mitnehmen, ich würde aber gerne wissen, ob das Formal vorgesehen ist?


    Bitte nur Personen schreiben, die sich damit auskennen. Allgemeine Ratschläge und Meinungen helfen hier nicht weiter. PS. ich bekomme 1 Ermäßigungsstunde , welche auch aus dem Schulleiteretat zu nehmen ist, weil das Aufgabe der Schulleitung ist , jedenfalls in NRW!

    Lehrerinnen und Lehrer können für die Veranstaltungen Fortbildung beantragen.
    Die Veranstaltungen sind aufgrund der Vereinbarung der Evangelischen Kirche mit dem Land NRW
    (BASS 20-52 Nr. 4) sowie nach Sonderurlaubsverordnung (BASS 21-05 Nr. 11) vom Ministerium
    als Lehrer- und Lehrerinnenfortbildung genehmigt.


    Ich will das jetzt nicht länger ausführen. Ich bin nur manchmal erstaunt, wie ein Sachverhalt, der klar ist, immer noch unterschiedliche bewertet und kommentiert wird.


    ich wusste es vorher ja auch nicht, aber jetzt in diesem Fall ist es zu 100% eindeutig

    1. Der Träger ist zertifiziert für die Lehrerfortbildung

    2. Damit werden die Kosten übernommen

    3. Einer Genehmigung steht nichts im Wege (wenn nicht die Welt untergeht) und darf nicht abgelehnt werden. (bei angestellten Lehrern in NRW). LG und Danke für eure Zeit

    NRW: Berufung auf §57 Absatz 3 SchulG NRW i.V.m. §26 FrUrlV NRW, dann läuft das in der Regel schon. Für andere Bundesländer sollte es analoge Regelungen geben, da das alles ans AWbG angelehnt ist.


    Das "und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen" deckt übrigens "da muss Vertretung organisiert werden" nicht ab, sondern ist eher für "unvorhergesehen und ohne Verschulden des Dienstherren brennt der Baum" gedacht.

    Danke für euer Feedback. Ich habe mich nochmal schlau gemacht bei unserem Lehrerrat und Gewerkschaftsmitglied. Ein angestellter Lehrer hat im Kalenderjahr Anspruch auf bis zu 5 Tage Fortbildung in NRW.

    Hallo kurze Nachfrage zu externen Fortbildungen bei angestellten Lehrkräften: Fortbildung von Mi.12.00-Do. 18.00 . Träger ist zugelassen. Meiner Meinung nach muss der Schulleiter der Fortbildung zustimmen wenn nicht schwerwiegende schulische Gründe dagegen sprechen. 1 Tag Unterricht würde ausfallen. Bitte kurzes Meinungsbild

    LG und schönen Schulstart morgen

    NRW

    Da ist dann die Frage, warum Du in E11 bist. Bist du noch vor Inkrafttreten der Lehrer Entgelt VO in den Dienst getreten, dann würdest Du mir Master als Seiteneinsteiger in die E11 eingruppiert. Wer danach eingruppiert wurde kam in die EG 10 mit Zulage. Gehörst Du in diese Gruppe bekommst Du EG 12. Bist Du aber Vollerfüller, also mit zweiten Staatsexamen, dann EG 13.

    Ich bin 2003 in den Dienst eingetreten. Habe in dem Informationsschreiben der Bezirksregierung Köln nachgeschaut , bekomme EG13 nur welche Stufe?? 5 oder 6

    Die Sachbearbeiter sind mit der Thematik schon sehr gefordert. Bei Beamten ist manches besser und einfacher geregelt, aber einige Sachen sind schon ärgerlich. In manchen Fällen kann es sogar passieren, dass man bei der Höhergruppierung sogar eine Stufe verliert. Das ist immer dann der Fall, wenn man trotz Reduzierung um eine Stufe mehr bekommt als vorher. So werden zb. alle die in Stufe 6 sind und sich jetzt vielleicht schon ausgerechnet haben, was sie mit EG 12 Stufe 6 bekommen, ganz schwer wundern. Die bekommen dann nur Stufe 5.

    Oh je, vielleicht nur kurz, habe schon einiges dazu gelesen, bin E 11 Stufe 6 , werde ich dann 2026 in E 13 Stufe 5 oder 6 eingruppiert?

Werbung